Zentrale Anlaufstelle

Volksanwaltschaft nimmt sich alter Missbrauchsfälle an

22. Dezember 2011, 17:50
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    foto: apa/robert jäger

    Die Volksanwälte Stoisits, Brinek und Kostelka (von links) sollen sich in Hinkunft mit Missbrauchsfällen in öffentlichen Institutionen beschäftigen.

Die Volksanwaltschaft soll sich um alle Missbrauchsfälle in der Vergangenheit kümmern – Wie das genau funktionieren soll, wird derzeit geprüft

Wien - Nun ist es so gut wie fix: Die Volksanwaltschaft (VA) wird künftig zentrale Anlaufstelle für all jene Opfer von Missbrauch, der in der Vergangenheit in öffentlichen Heimen, Schulen, Krankenhäusern oder ähnlichen Institutionen stattfand. Darauf hat sich eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Leitung des Bundeskanzleramts Mittwochnachmittag geeinigt. Über die Details wird ab Mitte Jänner mit allen möglichen betroffenen Ministerien verhandelt.

Es gehe primär darum, "dass Opfer nicht im Kreis geschickt werden, sondern dass ihnen eine zentrale Stelle weiterhilft", sagt Elvira Franta, Sprecherin von Staatssekretär Josef Ostermayer. Das bedeute freilich nicht, dass die Arbeit der Opferhilfe-Organisationen obsolet werde, "es geht nur darum, dass Menschen, die sich nach vielen Jahren endlich bereit fühlen, über schlimme Erlebnisse zu sprechen, nicht durch die Mühlen der Bürokratie geschickt werden" (Franta).

In der Volksanwaltschaft sieht man die Sache vorsichtig positiv: "Wir sind grundsätzlich bereit, diese Aufgabe zu übernehmen, aber noch ist nicht definiert genug, wie das aussehen soll", sagt VA-Vorsitzende Gertrude Brinek (ÖVP). Die Volksanwaltschaft habe der Regierung ihre Bedingungen übermittelt - so gehe es etwa um eine genauere Definition der Zuständigkeiten und wie nach der Meldung mit jedem einzelnen Fall verfahren werden soll. Brinek: "Wir brauchen auch die Hilfe von Profis, und damit meine ich nicht nur Strafrechtsexperten."

Start im Juli möglich

Ob es dazu eines eigenen Gesetzes bedarf oder ob die Volksanwaltschaft nur einen formellen Auftrag der Bundesregierung erhält, ist derzeit offen. Sie könne sich jedenfalls gut vorstellen, sagt Brinek, "dass unsere etwaige neue Zuständigkeit gleichzeitig mit der Umsetzung der UN-Anti-Folter-Konvention in Kraft tritt". Das wäre der 1. Juli 2012. Wie berichtet, wird ab dann die Volksanwaltschaft öffentliche Institutionen auf die Einhaltung von Menschenrechten prüfen, etwa durch unangekündigte Besuche in Pflegeheimen etc. Dies ist die bisher größte Veränderung in der Volksanwaltschaft seit ihrem Bestehen.

Vor einem Jahr schon klopfte Waltraud Klasnic, Vorsitzende der Missbrauchskommission der Katholischen Kirche, informell bei der Volksanwaltschaft an: Ob eine Zusammenarbeit vorstellbar wäre, wollte die ehemalige steirische Landeshauptfrau wissen - denn bei ihr meldeten sich viele Betroffene, die Zöglinge öffentlicher Institutionen waren.

Seither ging jedes Bundesland auf seine Weise mit dem Problem um. Kommissionen wurden eingerichtet, Opferschutzvereine nahmen sich der Sache an - in den wenigsten Fällen wurde die Staatsanwaltschaft tätig, weil die meisten Fälle strafrechtlich verjährt sind. Spätestens seit den massiven Vorwürfen rund um das ehemalige Kinderheim der Stadt Wien am Wilhelminenberg sah man wohl auch auf Bundesebene ein, dass eine zentrale Aufarbeitung dieses dunklen Kapitels wie in Deutschland unvermeidlich ist. Das Bundeskanzleramt macht jetzt Tempo: Bis zum Frühjahr sollen die Details fixiert sein. (Petra Stuiber, DER STANDARD, Printausgabe, 23.12.2011)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 32
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BM Stadler-Waldorf
 
00
im schloss wilhelminenberg gab es schon anno 1910 mißstände

Korrupte Direktion und Mißhandlung untergebrachter Invalider:

http://anno.onb.ac.at/cgi-conte... 02&seite=3

Peter Ruzsicska
 
11
25.12.2011, 11:53
Wir waren damals Kinder!!! So z. B. werden wir retraumatisiert:

Während sich die Volksanwaltschaft mit Hilfe der sorgsamen Politik ihre Kompetenzen mit neuerlichen Gesetzen abzusichern trachtet, kommt naturgemäß niemand auf die Idee, die Verjährung im Lichte der (besonders institutionellen!) Kindervernutzzweckung generell - gesetzlich - aufzuheben, was wiederum zum unzähligsten Male zumindest folgendes zeigt:
Jede Art des Missbrauchs ist ein Herrschaftlicher Entrechtungsvorgang und deshalb ist es angebracht eine Herstellung von materiellen Bürgerlichen Grundvoraussetzungen allen Opfern zuzueignen.
http://ruzsicska.blogspot.com/

F.Juergen
11
23.12.2011, 10:00

habe mich als opfer in NÖ bei der kommision gemeldet,dort wurde mir stunden später mitgeteilt.ich war ja nicht in einen heim,sondern nur in einer pflegefamilie, und dafür haben wir keine hilfe vorgesehen.ich habe mich jetzt damit abgefunden,das es niemanden interessiert.

Fu©k O'Shima
11
23.12.2011, 10:20

Es interessiert auch niemanden. Und Geld gibt's auch keins!

17+4
00
23.12.2011, 09:49
dafür zahlen wir aber nicht die Steuern, mit denen

auch die Volkanwaltschaft dotiert werden.

Gschaftlerei, unnötige. Die haben anscheinend sonst nichts zu tun.

R Prinesdomu
 
11
23.12.2011, 07:43

Eine weitere Stelle zur Vertuschung wird eingerichtet. Wieder sitzt kein einziger Betroffener dabei. Es hat ja keiner gewusst was sich da abgespielt hat, stimmt nicht. Wir können es beweisen das man zumind. seit 1938 davon Kenntnis, bis in die hohe Politik, über die Greueltaten gegenüber Kindern in Heimen hatte.

Herzerzog Johann
01
23.12.2011, 11:02

Betroffene haben dort auch aus nichts verloren. Schließlich sitzen auch in unseren Gerichten aus gutem Grund keine Verbrechensopfer.

R Prinesdomu
 
11
23.12.2011, 11:33

Diese Komissionen haben mit Gerichten nicht viel zu tun. Nur die Betroffenen selbst kennen die Wahrheit und sind frei von äusseren Einflüßen um alles!! ans Tageslicht zu bringen.

nZee
21
23.12.2011, 05:30
Warum geht keinem Politiker in den Hirn endlich die Verjährungsfristen deutlich zu erhöhen!!

Es ist eine Schande und ein Schlag ins Gesicht jedes mit sich ringenden Opfers nach so kurzer Zeit zu verlangen in die Öffentlichkeit zu gehen!

Ist sowas nicht einmal gegen die Verfassung, dann ist die Verfassung selbst zu hinterfragen! Für andere Sachen finden sie 2/3 Mehrheiten..

17+4
21
23.12.2011, 09:51
die Verjährungsfristen sind auch gutem Grund nicht

beliebig ausdehnbar.
Da sollten sie eigentlich wissen, denken sie einmal sebst darüber nach, wie genau sie ihre Jugend wirklich erinnern.

aleph null
10
25.12.2011, 00:19
Sie sollten es aber sein,

da die Erinnerung oft verspätet - mitunter nach Jahren - einsetzt.

nZee
12
23.12.2011, 14:41
Es gibt genug Fälle wo es nicht nur Aussage gegen Aussage steht!

Glauben sie wirklich, dass man mit der Zeit sich Missbrauch einbildet oder vergisst?

Endlich zu vergessen ist für viele Opfer ein Lebenstraum!

Amtsmissbrauch ist auch nach nur 5 Jahren verjährt. Deshalb ist Ernst Strasser mehrmals davongekommen! Schande!

17+4
11
23.12.2011, 16:27
das ist kein Glaube, das ist erwiesene Tatsache

da ist ihnen einiges in der Diskussion über die Verjährungszeit entgangen.
Es gibt viele ernsthafte Studien und Untersuchungen über das Errinnerungsvermögen von Zeugen und Betroffenen unmittelbar danach und auch in der Zeit.

aleph null
00
25.12.2011, 00:20
Dann zeigen uns einen Beleg

WEnns das nicht können, sans besser ruhig.

R Prinesdomu
 
01
24.12.2011, 10:02

Die Betroffenen erinnern sich sehr genau an Strafmassnahmen und Missbrauch bis ins Detail, selbst nach jahrzehnten. Ein Teil hat bisher verdrängt ein anderer Teil hatte null Chancen sich auch an nur irgend eine Stelle wenden zu können und meist mussten dann noch Represalien befürchtet weden. Glauben sie wirklich das man sich an Leute wenden kann die selbst in diesen Sumpf bis tief über den Hals stecken?

17+4
00
24.12.2011, 10:29
und wenn sie es noch so oft wiederholen:

es stimmt einfach nicht.

aleph null
00
24.12.2011, 03:42
Klar, das sind alles erwiesene Tatsachen

Man erinnert sich zwar noch mit 80 Jahren an die Tatsache, dass man in die Schule gegangen ist, an einen 6-uellen Missbrauch erinnert man sich aber nicht.

Das ist alles logisch und darüber gibt es ernsthafte Studien.

Wo eigentlich?

17+4
00
24.12.2011, 10:32
Fragen sie im ORF nach, der hat das einmal gesendet,

fragen sie an den einschlägigen Stellen nach.

Erinnerungen werden bie jedem Erinnern an die zum neuen Zeitpunkt üblichen Umstände angepasst.
Das ist stand der Wissenschaft.

Ich bin kein Wissenschaftsjounalist und auch keine wandelnde Bibliothek, um Literaturhinweise zu liefern.

aleph null
00
25.12.2011, 00:17
Sie erzählen uns da einen ziemlichen Schmarrn

Deswegen können Sie das nicht belegen.

Außerdem ist es genau umgekehrt, wie Sie sich das vorstellen. Die Opfer *verdrängen* die Ereignisse, die dann irgendwann die Oberfläche des Bewusstseins erreichen.

Und glauben Sie bitte nicht alles, was Ihnen in ORF, Krone und Heute vorgesetzt wird.

17+4
10
25.12.2011, 11:45
sie sollten bei anderen nicht von ihrem

Null-Niveau ausgehen, insbesondere, wenn sie ihr Wissen aus Krone,ORF und Heute schöpfen.

aleph null
00
25.12.2011, 14:03
Ich kenne Missbrauchsopfer persönlich

Die können sich *ganz genau* erinnern, wie sie nächtens auf kalten Gängen knien und wie sie ihr Erbrochenes aufessen mussten, auch das Auspeitschen mit einem Gürtel ist noch in lebhafter Erinnerung, auch noch nach Jahrzehnten.

Ein viel größeres Problem ist, dass die Opfer es nicht zustande bringen, über ihre Vergangenheit zu reden, oft nicht einmal mit ihren Lebenspartnern, weil eben das Trauma sehr tief sitzt. Die Dunkelziffer ist vermutlich viel, viel höher.

17+4
10
25.12.2011, 16:12
Das mag schon sein, aber damit haben sie noch kein Argument geliefert,

dass die Verjährungszeit verlängert werden kann und dass meine Darstellung nicht stimmt.
Ausserdem nehme ich bei ihrer Art, Sachverhalte zu diskutieren, nicht an, dass sie intellektuell in der Lage sind, Begründungen und Forschungsergebnisse und die vielen anderen Umstände, die noch zu berücksichtigen sind, gegeneinander abwägen können.
Sie haben vergessen, dass die Verjährungszeit das Dikussionsthema ist.

aleph null
00
25.12.2011, 18:55
Sie haben etwas behauptet

und für diese Behauptung verlange ich einen Beleg, ganz einfach.

Eine Barbara Karlich-Show im ORF oder sonst etwas in der Art ist mir dafür zuwenig, tut mir leid.

17+4
00
25.12.2011, 20:18
informieren sie sich selber, sie belegen ja auch nicht ihre

bl*sinnige Meinung. Sie haben kein Argument geliefert, warum die Verjährungsfrist verlängert werden sollte, als nur in der Diskussion durchblicken lassen, dass sie ganz primitive Rachegfühle leiten. Etwas, was in unserem Strafrecht und in der Strafrechtstheorie nicht vorgesehen ist.
Verlangen können sie, was sie wollen, sie werden es nur nicht bekommen.
Wenn sie natürlich annehmen, das die B-Karlich Show eine wissenschftliche Referenz ist, dann fällt das auf sie zurück.
Wirklich wissenschaftliche Sendungen scheinen sie ja in ihrer überheblichen Dummheit gar nicht zu kennen, obwohl es einige hundert Frensehprogramme gibt, wo man dies nanchvollziehen könnte, soferne man inteligent genug ist, diese zu finden.

R Prinesdomu
 
00
26.12.2011, 00:48

S.v. User 17....
Vergessen sie ihre Bemühungen in hinsicht Verjährungsfristen, "Folter" verjährt soweit mir bekannt ist nicht!

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