Verurteilt

Längste Haftstrafe bisher im Fall kino.to

22. Dezember 2011, 16:52

Drei Jahre und fünf Monate Haft für Mitarbeiter der ersten Stunde

Am Mittwoch wurde ein weiterer ehemaliger Mitarbeiter von kino.to am Amtsgericht Leipzig verurteilt. Der 47-Jähriger war laut Gericht für das Anmieten und die technische Betreuung für das Streaming-Portal im Ausland zuständig und hat selbst einen Filehoster betrieben. Er erhält mit drei Jahren und fünf Monaten die bisher längste Haftstrafe aller Angeklagten im Fall kino.to.

"Mit aller Deutlichkeit"

Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) schreibt in einer Pressemitteilung, "dass der Angeklagte das illegale Geschäftsmodell kino.to von Anfang an mitentwickelt und perfektioniert habe." Weiters sei es allen Mitarbeitern von kino.to bewusst gewesen, dass dort Rechtsverletzungen von statten gingen. Der Richter begründet das Urteil mit den Worten: "Es muss mit aller Deutlichkeit gezeigt werden, dass solche Rechtverletzungen nicht geduldet werden können." 

Seit 2002

Laut eigener Aussage hat der 47-Jährige seit 2002 eine geschäftliche Beziehung zum Hauptangeklagten von kino.to. Er hat für 100 GB Traffic einen Server in den USA angemietet. In den folgenden Jahren half er dem kino.to-Chef mit seinen Fremdsprachenkenntnissen  bei internationalen Geschäften weiter.

Werbedeal

Zu Beginn hat kino.to viele Kosten verursacht. Ein Werbedeal mit dem Österreicher Valentin F. versorgte die Plattform ab 2008 mit 250.000 Euro monatlich. Der Angeklagte selbst hat mit Werbung und Abofallen auf seinem Filehoster seit 2008 630.000 Euro erwirtschaftet. (soc)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 30
1 2
Gobi Todic
01
23.12.2011, 15:37
wer oben sitzt

kann den staat für sich arbeiten lassen - der steuerzahler blecht für die beseitigung von unangenehmen mittbewerbern.

haarspalter
10
26.12.2011, 18:55

für die beseitigung von abofallen-betreibern zahl ich gern meinen beitrag.

Commander Echelon
00
27.12.2011, 19:55
was für abofallen,

die abofallen, für die man schon eine sehr hohle birne haben muss, um da hineinzutappen, und da gibts garnichts haarspalterisches dran! Was is mit abofalle Tabaktrafik, oder abofalle Haushalt?

haarspalter
00
28.12.2011, 12:31

eine abofalle ist es dann, wenn der betreiber darauf abzielt, die leute in abos zu locken. und zwar mittles websites, die von gratisangeboten sprechen, die am ende doch was kosten.
das trifft nicht nur hohlbirnige mitmenschen (wofür diejenigen nichts können) sondern ganz normale user, die etwas zu arglos einmal zuviel klicken.

sowas ist betrug.
und betrug muss bestraft werden, nicht wahr?

Darius Minor
40
23.12.2011, 14:07
Das ist ja einmal ein Anfang.

Gut so - weitermachen! Das untergetauchte Pickelgesicht von "Pirate Bay" waere der naechste Kandidat, finde ich.

Commander Echelon
00
27.12.2011, 19:58

hoffentlich schnappen sie diesen Mr. Bay bald, dann Kiel holen und vierteilen! ich hab gehört er sitzt irgendwo in California, und macht dort trashige hollywoodfilme, verwendet aber nicht seinen echten Vornamen "Pirate" sondern seinen 2ten Vornamen "Michael"!

Commander Echelon
00
27.12.2011, 19:56
ja, er soll hängen,

manto bamminger
01
23.12.2011, 13:31
kinox.to

tja was soll man da machen wenn 2 wochen nach schließung von kino.to, die seite wieder auftaucht.

Shrike
05
23.12.2011, 12:59
Selber Schuld

Was legt er sich auch mit der Urheberrechtsm*fia an? Hätte er nur seine Tochter jahrzehntelang regelmäßig vergewaltigt, wäre er mit einer deutlich geringeren Strafe davongekommen.: http://www.spiegel.de/panorama/... 47,00.html

Wer aber für die Säulen unserer Gesellschaft - Verwertungsgesellschaften, Textilhändler und Banken - Ungemach verursacht, der muss mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft werden.

imir
04
23.12.2011, 12:37

Und der Grasser auf freiem Fuß, daß nenn' ich Ironie.

Craig Christ
03
23.12.2011, 11:31
"Der Richter begründet das Urteil mit den Worten: "Es muss mit aller Deutlichkeit gezeigt werden, dass solche Rechtverletzungen nicht geduldet werden können."

Das wuensch ich mir oefters ZB fuer die 3 Maedls mit dem Behinderten, unseren Politkern und deren befreundeten Leistungstraegern, dem Uwe, Pruegelpolizisten, dummen Lausbubenstreichern ...

NONE
00
23.12.2011, 11:30

Die GVU gehört vernichtet.

itzibitzistriezi
02
23.12.2011, 11:22

für 1 Million Euro geh ich auch 3 1/2 Jahre in Bau ...

Aiaidudu
11
23.12.2011, 12:01

Das Geld brauchst du dann auch weil du dir dein Po-Loch wieder verkleinern lassen musst.

itzibitzistriezi
00
23.12.2011, 14:07

zahlt die Krankenkasse ..LOL

Der dicke Michl
02
23.12.2011, 11:17
Völlig absurd

Völlig absurde Strafe. Mehr kann man dazu nicht sagen. Der Begriff "Contentmafia" gewinnt mit solchen Urteilen nochmals an Schärfe und Kontur.

Und schauen wir uns den rechtlichen Rahmen an: Eine Schutzfrist von 70 Jahren ab Todestag des Urhebers ist Unsinn. Wieso wird ständig die Schutzfrist erweitert? Wo endet das? Wie wird so etwas gerechtfertigt? Wieso endet der Schutz nicht mit dem Todestag? Ich verstehe ja, dass der Autor zu schützen ist und das ist auch gut so. Aber eine Folgefrist die eine weitere Lebensspanne überdauert, hat nichts mehr mit Schutz des Autors zu tun.

Aiaidudu
08
23.12.2011, 09:14

pfff... Da wäre es besser gewesen wenn er jemanden vergewaltigt. Da sind die Haftstrafen kürzer.

schniggschnagg
 
00
23.12.2011, 08:59
Sicher noch nicht rechtskräftig!

Oder doch?

Franz A.
04
23.12.2011, 07:17
Verhaeltnismaessigkeit

Irgendwie fehlt mir da die Verhaeltnismaessigkeit:
http://derstandard.at/1315006191094
Meinjanur...

Faeryl
17
23.12.2011, 04:41

Ich hab gerade scott pilgrim eingelegt. Nach unglaublichen 10!!! Minuten Werbung für überteuerte bluray-Filme war ich dann auch mal im hauptmenü. Trailer vor einem Film kann ich ja noch verstehen, aber bluray Werbung muss echt nicht sein.

Das geht auf movie2k.to schneller, ich muss nicht aus dem Haus, spar es mir für Werbung zu bezahlen und muss mir keine 1000 Jahre Werbung anschauen. Schade liebe contentindustrie, aber ihr habt damit einen weiteren treuen DVD-Käufer verloren.

F. Ritzl
00
23.12.2011, 05:43

kann man die Werbung leicht auch nicht überspringen???

NONE
00
23.12.2011, 11:31

Die anti-piracy Propaganda kann man nicht skippen, zumindest nicht vom DVD Player aus.

emma48
00
23.12.2011, 09:08
auf dem DVD playa die Menü Taste drücken

nachdem die Piracy Werbung vorbei ist.

Faeryl
00
23.12.2011, 05:44

Auf der Xbox mit rb nicht.

without_von_delay
13
22.12.2011, 16:59

630.000 Euro "erwirtschaftet."

Diese Abofallen sind Betrug und halten nicht vor Gericht, somit wohl eher erschlichen.

Kenn auch so einen "Unternehmer" im entferntesten der heute mim Lamborghini und M6 herumfährt ... dürfte eine florierender "Wirtschaftszweig" gewesen sein.

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 30
1 2

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.