Drei Jahre und fünf Monate Haft für Mitarbeiter der ersten Stunde
Am Mittwoch wurde ein weiterer ehemaliger Mitarbeiter von kino.to am Amtsgericht Leipzig verurteilt. Der 47-Jähriger war laut Gericht für das Anmieten und die technische Betreuung für das Streaming-Portal im Ausland zuständig und hat selbst einen Filehoster betrieben. Er erhält mit drei Jahren und fünf Monaten die bisher längste Haftstrafe aller Angeklagten im Fall kino.to.
"Mit aller Deutlichkeit"
Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) schreibt in einer Pressemitteilung, "dass der Angeklagte das illegale Geschäftsmodell kino.to von Anfang an mitentwickelt und perfektioniert habe." Weiters sei es allen Mitarbeitern von kino.to bewusst gewesen, dass dort Rechtsverletzungen von statten gingen. Der Richter begründet das Urteil mit den Worten: "Es muss mit aller Deutlichkeit gezeigt werden, dass solche Rechtverletzungen nicht geduldet werden können."
Seit 2002
Laut eigener Aussage hat der 47-Jährige seit 2002 eine geschäftliche Beziehung zum Hauptangeklagten von kino.to. Er hat für 100 GB Traffic einen Server in den USA angemietet. In den folgenden Jahren half er dem kino.to-Chef mit seinen Fremdsprachenkenntnissen bei internationalen Geschäften weiter.
Werbedeal
Zu Beginn hat kino.to viele Kosten verursacht. Ein Werbedeal mit dem Österreicher Valentin F. versorgte die Plattform ab 2008 mit 250.000 Euro monatlich. Der Angeklagte selbst hat mit Werbung und Abofallen auf seinem Filehoster seit 2008 630.000 Euro erwirtschaftet. (soc)