Weder WU noch Ministerium wollen Entscheidung der Schlichtungskommission anfechten
Wien - Die Wirtschaftsuniversität (WU) Wien bekommt bis Jahresende fix eine Nachzahlung von sechs Mio. Euro vom Wissenschaftsministerium. Weder das WU-Rektorat noch das Ministerium wollen die Entscheidung der eigens gerichteten Schlichtungskommission beim Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof anfechten. Das Ministerium sei "nach eingehender Prüfung zum Entschluss gelangt, nicht in Berufung zu gehen", wie es gegenüber der APA heißt. Die Uni gab ihre Entscheidung am Donnerstag in einer Aussendung bekannt, räumte aber ein, dass sie "nicht alle rechtlichen Positionen der Schlichtungskommission teilt".
Die WU hat auf ihrem per Rechtsweg bestrittenen Kampf um ein höheres Budget "wegen gravierender Veränderung der zugrundeliegenden Rahmenbedingungen" von der Kommission zusätzliche sechs Mio. Euro bis Jahresende zugesprochen bekommen. Rektor Christoph Badelt hatte mehr Geld gefordert, weil die Zahl der Studenten an der WU fünfmal so hoch sei wie die vorhanden Kapazitäten und er - entgegen einer in der Leistungsvereinbarung festgehaltenen Ankündigung des Ministeriums - keine Plätze beschränken durfte.
Dass der WU nicht die von Badelt gewünschten 64,4 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich zugesprochen wurden, erklärte die Schlichtungskommission damit, dass das Wissenschaftsministerium "auch nicht mehr verteilen" kann, "als es für diese Zwecke hat" - nämlich eine Reserve von zehn Millionen Euro. Die WU stellt diese Argumentation zwar "infrage", will aber kurz vor Ende der Leistungsvereinbarungsperiode 2010-2012 keinen weiteren Rechtsweg bestreiten. Es gebe "keine realistische Chance, dieses Thema noch so rasch klären zu können, dass es auf die laufende Periode positive Auswirkungen haben könnte".
Weitere rechtliche Schritte will Badelt für die Zukunft jedoch nicht ausschließen. Die Kommission habe klar festgehalten, dass der Gesetzgeber mit der Finanzierung einer hinreichenden Betreuung der Studenten eine "verfassungsrechtliche Aufgabe" habe und bei unzureichendem Budget Zugangsregeln nötig seien. "Wir werden den Diskurs daher bei den kommenden Leistungsvereinbarungsverhandlungen für die Jahre 2013-2015 fortsetzen", so Badelt, "und dann wenn nötig auch die rechtlichen Klärungen anstreben. (APA)