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Galaxy Tab 10.1 N

Foto: APA

Apple droht in Deutschland eine Schlappe im Design-Streit mit Samsung um die Tablet-Computer beider Konzerne. Das Landgericht Düsseldorf zeigte sich am Donnerstag nach vorläufiger Auffassung nicht bereit, auch das Samsung Galaxy Tab 10.1 N zu verbieten. Die von den Koreanern im Vergleich zum Vorgänger 10.1 vorgenommenen Änderungen seien entscheidend, urteilte das Gericht. Das 10.1 N sei damit ausreichend weit entfernt vom Geschmacksmuster, das Apple für sein iPad hinterlegt habe.

Nicht mehr im Schutzbereich des iPad-Designs

Der etwas breitere Rahmen und das größere Hersteller-Logo des 10.1 N seien "etwas, was sofort ins Auge fällt", sagte die Vorsitzende Richterin Johanna Brückner-Hofmann. Damit sei das Samsung-Gerät nicht mehr im Schutzbereich des iPad-Designs. Nach dem bundesweiten Verkaufsverbot für das 10.1 von Samsung war Apple auch gegen das leicht veränderte Nachfolgemodell 10.1 N vorgegangen.

"Wenn jemand schon einen Tablet-Computer im gleichen Markt und Preissegment anbieten will, muss sich das Gerät doch hinreichend unterscheiden."

"Letztlich ist doch das Gesamt-Design gleichgeblieben", argumentierte der Apple-Anwalt. "Wenn jemand schon einen Tablet-Computer im gleichen Markt und Preissegment anbieten will, muss sich das Gerät doch hinreichend unterscheiden." Doch das Gericht zeigte sich davon nicht überzeugt: "Die Kammer sieht gleichwohl nicht, dass es zu einer Herkunfts-Täuschung kommt", beschied die Richterin. Besonders das große und allseits bekannte Samsung-Logo auf dem Nachfolge-Modell mache es von den Apple-Geräten hinreichend unterscheidbar.

Ruf-Ausbeutung

Doch der Apple-Vertreter wollte darin nur die "übliche Verletzer-Strategie" sehen: "Hat man sich mit dem Nachahmer-Modell erst auf dem Markt etabliert, kann man sich natürlich etwas vom Original entfernen." Letztlich betreibe Samsung nach wie vor Ruf-Ausbeutung.

"Eine flache rechteckige Form mit vier abgerundeten Ecken."

Samsung wehrte sich gegen die Vorwürfe: Apple versuche, den "kleinsten gemeinsamen Nenner" von Tablet-Computern einfach für sich zu beanspruchen: "Eine flache rechteckige Form mit vier abgerundeten Ecken." Die Form sei aber lediglich Ausdruck technisch sinnvoller Lösungen. Der Samsung-Anwalt führte eine ganze Reihe weiterer Geräte ins Feld um zu untermauern, dass das iPad keine derart einzigartige Neuschöpfung sei: Vom Joojoo-Pad bis zum Crunch-Pad.

Schutz für das iPad-Design mindestens eingeschränkt

Samsung berief sich am Donnerstag auch auf ein älteres US-Patent für einen dem iPad ähnlichen Monitor. Damit sei der Schutz für das iPad-Design mindestens eingeschränkt. Die Apple-Anwälte wiesen dies zurück: Das US-Patent beziehe sich auf eine gänzlich andere Produkt-Gattung. Außerdem sei das US-Patent erst 13 Tage vor dem Schutzantrag für das iPad-Design veröffentlicht worden. Damit habe man nicht mehr rechtzeitig von dem Patent Notiz nehmen können.

Geschmacksmuster

Apple hatte sich im Jahr 2004 das Design seines Tablet-Computers in Europa als sogenanntes Geschmacksmuster schützen lassen. Die Prozesse in Düsseldorf sind Teil eines weltweiten Konflikts zwischen Apple und Samsung um den Milliardenmarkt der Tablet-Computer. Dabei geht es auch um die erbittert umkämpfte Vorherrschaft der Betriebssysteme Apple iOS und Android.

Urteil ergeht am 31. Jänner

Nach dem bundesweiten Verkaufsverbot für das Gerät 10.1 hatte Samsung nur für den deutschen Markt den äußerlich leicht abgeänderten Nachfolger 10.1 N herausgebracht. Der Streit um den Vorgänger 10.1 wird indes weiter vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht ausgetragen. Dort versucht Apple, das Verbot für das Samsung 10.1 auf Europa auszudehnen. Das Oberlandesgericht will seine Entscheidung am 31. Jänner verkünden. (APA9