Rückschiebungen

Auch EuGH stoppt Griechenlandabschiebung

21. Dezember 2011, 19:14

Luxemburg - Der Europäische Gerichtshof (EuGH), das Höchstgericht der EU, hat festgestellt, dass auch nach Unionsrecht ein Abschiebestopp nach Griechenland besteht - trotz Dublin-II-Verordnung, laut der jener EU-Staat für ein Asylverfahren zuständig ist, in dem ein Flüchtling erstmals EU-Boden betreten hat, seien derlei Rückführungen unzulässig, wenn einem EU-Staat "nicht verborgen geblieben sein kann" , dass in einem anderen EU-Staat Gefahr für den Betreffenden bestehe. Anlass des Spruchs waren Fragen britischer und irischer Höchstgerichte wegen Griechenland-Rückschiebungen. (bri, DER STANDARD, Printausgabe, 22.12.2011)

Shirin Maier
13
22.12.2011, 10:35
da nicht schwer zu erraten ist, wofür bri steht, ist auch die falsche überschrift keine überraschung

der eugh stoppt hier gar nichts. es handelt sich bei dem betreffenden verfahren ganz offenbar um ein vorabentscheidungsverfahren, in dem es darum geht, wie bestimmte nationale rechtsvorschriften. der eugh hat dazu erkannt, dass nationale rechtsvorschriften so auszulegen sind, dass wenn einem EU-Staat "nicht verborgen geblieben sein kann" , dass in einem anderen EU-Staat Gefahr für den Betreffenden bestehe, nicht abgeschoben wird. der eugh äußert sich zu den konkreten fällen NICHT! er sagt daher auch nicht eine abschiebung nach griechenland ist nicht erlaubt oder zu stoppen. er sagt lediglich, wie die NATIONALEN RICHTER rechtsvorschriften auszulegen haben. die beurteilung des einzelfalls bleibt bei den nationalen richtern.

Shirin Maier
01
22.12.2011, 10:46
"wie bestimmte nationale rechtsvorschriften auszulegen sind" sollte es heißen...

jeff5
00
27.12.2011, 11:21
@shirin maier

danke für ihre infos. die brikner-ideen überfliege ich, sie bieten dagegen echte infos.

bitte weitermachen.

Walter Bimini
02
21.12.2011, 21:06
sobald die ersten staaten offiziell pleite sind, wird alles anders sein.

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.