Luxemburg - Der Europäische Gerichtshof (EuGH), das Höchstgericht der EU, hat festgestellt, dass auch nach Unionsrecht ein Abschiebestopp nach Griechenland besteht - trotz Dublin-II-Verordnung, laut der jener EU-Staat für ein Asylverfahren zuständig ist, in dem ein Flüchtling erstmals EU-Boden betreten hat, seien derlei Rückführungen unzulässig, wenn einem EU-Staat "nicht verborgen geblieben sein kann" , dass in einem anderen EU-Staat Gefahr für den Betreffenden bestehe. Anlass des Spruchs waren Fragen britischer und irischer Höchstgerichte wegen Griechenland-Rückschiebungen. (bri, DER STANDARD, Printausgabe, 22.12.2011)