Der Anwalt deines Grasser-Partners durfte eine Akte einsehen - und hat sie einfach nach Hause genommen
Die liechtensteinische Regierung tritt zu einer Sondersitzung zusammen. Tagesordnungspunkt: Karl-Heinz Grasser.
Der Grund der Aufregung: Grasser hat einen Geschäftsfreund, der hat einen Anwalt, der wieder eine Rolle in Grassers Stiftungen in Liechtenstein spielt. Die liechtensteinischen Justizbehörden haben vor Monaten auf Antrag der österreichischen Korruptions-staatsanwaltschaft Unterlagen aus dem Umfeld Grassers beschlagnahmt, sie aber noch nicht an Österreich herausgegeben. Hingegen durfte der Anwalt des Grasser-Partners die Akte einsehen - und hat sie einfach nach Hause genommen. Die aufgescheuchte Justiz veranstaltete bei ihm Hausdurchsuchungen, fand aber nichts. Daraufhin brachte der Anwalt (der auch konservativer Abgeordneter ist) das Material wieder zurück, angeblich aber ein bisserl verändert.
Diesen Skandal kann und will Liechtenstein nicht einfach übergehen, denn das Fürstentum hat nach einer gröberen Affäre vor ein paar Jahren eine Politik besserer Kooperation in Steuerfluchtsachen beschlossen. Im Übrigen hat der Oberste Gerichtshof Liechtensteins auf Antrag Karl-Heinz Grassers die Beschlagnahme vor wenigen Wochen für ungültig erklärt - wegen eines Formalfehlers. Dieselbe Genauigkeit könnte man nun von der liechtensteinischen Justiz bei der Aufklärung der nach Hause getragenen Akten erwarten. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 22.12.2011)