VfGH

Justiz darf Selbstkopierer nicht mehr abkassieren

21. Dezember 2011, 22:47
  • Artikelbild
    foto: standard/cremer

    Wer bei Gericht Akteneinsicht nimmt und dabei Teile davon abfotografiert, darf nicht mehr wie bisher mit 60 Cent pro Seite zur Kasse gebeten werden, entschied der Verfassungsgerichtshof.

Der Verfassungsgerichtshof hatte 2011 mehr zu tun als je zuvor - Mit einem ihrer letzten Erkenntnisse im aktuellen Jahr hoben die Höchstrichter die umstrittenen Gebühren für selbstangefertigte Kopien aus Gerichtsakten auf

Wien - Der Blaue Salon ist so etwas wie das Herz des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) in der Wiener Innenstadt. Hunderte Ordner auf den im Kreis angeordneten Tischen zeugen von der Dezembersession, die gerade beendet wurde. 2011 war überhaupt ein Rekordjahr: 5500 Rechtssachen haben die Höchstrichter heuer erledigt - "mehr als je zuvor", wie VfGH-Präsident Gerhart Holzinger bilanziert. Der Hauptanteil, nämlich 60 Prozent aller Entscheide, betraf Asylangelegenheiten.

Kurz vor dem Jahreswechsel hat der VfGH dem Justizministerium schon die erste Aufgabe für 2012 auf die To-do-Liste geschrieben. Der Gerichtsgebührenerlass muss zurückgenommen und repariert werden. Konkret geht es um die Duplikate, die Betroffene selbst zum Beispiel mit Kameras oder mobilen Scannern anfertigen. Bisher wurden dafür 60 Cent pro Seite fällig. Zwar immer noch billiger als eine Kopie aus dem Gerichtskopierer für 1,10 Euro, aber bei umfangreicheren Sachverhalten kann dennoch eine beträchtliche Rechnung drohen. Beispiel: Im Rahmen des Tierschützerprozesses wuchs der Gerichtsakt auf mehr als 200.000 Aktenseiten. Für die Gesamtkopie hätten sich die Angeklagten, die eigentlich ein Recht auf genaue Kenntnis ihres Aktes haben, einen Häuslbauerkredit aufnehmen müssen.

Der VfGH hat die Gerichtsgebühren für selbstangefertigte Kopien nun aufgehoben, weil der entsprechende Erlass gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße. Für die Höchstrichter ist zwischen Abfotografieren und eigenhändiger Abschrift kein Unterschied. Und Letztere kostet nichts, weil kein Gerichtspersonal involviert ist. "Der technische Fortschritt macht es eben möglich, dass nicht mehr abgeschrieben, sondern anders dupliziert werden kann", so VfGH-Präsident Holzinger. Zusätzlich zur Aufhebung des Erlasses hat das Höchstgericht eine Reparaturfrist bis zum 1. Juli 2012 gesetzt. Wenn bis dahin keine Ersatzregelung getroffen wird, könnten zumindest in Strafverfahren alle Gerichtsgebühren fallen.

Rechtsanwälte begrüßen das VfGH-Erkenntnis. Wie berichtet, hatte die Anwaltskammer die Regelung mehrfach als Kostenfalle kritisiert. Kein Wunder also, dass Kammerpräsident Rupert Wolff nun von "vorweihnachtlicher Gerechtigkeit für den Rechtsstaat" spricht. Besonders neugierig auf die angeordnete Reparatur ist der Innsbrucker Rechtsanwalt László Szabó aus Innsbruck. Er hatte die Beschwerde beim VfGH eingebracht. "In anderen Ländern erhalten Rechtsvertreter den gesamten Akt ihrer Mandanten auf einer CD-Rom", meint Szabó im Gespräch mit dem Standard.

Gesetz wird angepasst

Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP), die zuletzt zumindest die Halbierung der Gerichtsgebühren angestrebt hatte, kündigte an, das Gerichtsgebührengesetz anzupassen. Das Erkenntnis des VfGH sei "selbstverständlich zur Kenntnis zu nehmen", teilte ein Sprecher der Justizministerin mit.

Neben den Gerichtsgebühren hob der VfGH auch die Verordnung zum E-Voting bei der ÖH-Wahl auf (siehe Seite 2) und bestätigte das Wildtierverbot in Zirkussen. Letzteres war von einem Zirkus aus Deutschland, wo Tiger und Löwen noch in der Manege präsentiert werden dürfen, angefochten worden. Der VfGH stellte den Tierschutz aber über die Erwerbsausübungsfreiheit. (Michael Simoner, DER STANDARD-Printausgabe, 22.12.2011)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 112
1 2 3
hurchzua
01
22.12.2011, 16:03
was heißt da "Justiz darf nicht abkassieren"

Die eingenommenen Mittel wurden im Budget vereinnahmt.

Ein Höchstgericht hat die Regelung aufgehoben.

Wenn schon reißerische Überschrift dann:
"Höchstgericht kippt abkassieren durch Staat".

system1
05
22.12.2011, 13:48
wetten es kommt ein fotografierverbot?!

UNBEQUEM
00
22.12.2011, 16:06
so zu umgehen...

dann filme ich den Akt......

UNBEQUEM
00
22.12.2011, 11:35
DSG 2000 idgf... Auskunftspflicht????? gilt auch für den Staat

Was wenn man der Justiz mit dem Datenschutzgesetz und mit der Auskunftspflicht kommt....dann hat der Staat keine Ausrede mehr die "öffentlichen" Urkunden die diese Akte nunmal laut Vfgh sind völlständig zu beauskunften!!!
Schließlich stellt jeder Akt der mit einem Bürger in Verbindung gebracht werden kann einen auskunftspflichtigen Datenbestand dar!

nussknacker8
10
22.12.2011, 13:28

da sieht man halt wie ein teil der verwaltungsbeamten arbeiten und denken, da sind lohnerhöhungen und erhöhter kündigungsschutz für solche geschützte berufsgruppen wirklich zu hinterfragen. Wahrscheinlich schreiben sie akten auch noch ab, anstatt sie zu scannen oder per e-mail weiterzuleiten...

sainty1
00
22.12.2011, 11:38
verklag ihn..

Orku5
 
11
22.12.2011, 12:37

Wäre möglich, über das EuGH.

01052004
12
22.12.2011, 11:14
liebe republik,

du wirstr den elektronischen krankenakt machen.

wann wirst du endlich den elektronischen gerichtakt machen???

ich weiß wie es geht: eingaben müssen elektronisch erfolgen, das wird dann ausgedruckt (!!!) und den richtern gegeben. die schreiben ihre sachen in einen computer (ok, lassen schreiben) und das wird - ausgedruckt und zugestellt.

das ist
a) extrem altmodisch
b) extrem umweltfeindlich
c) extrem bürgerfeindlich

1., 2. und 3.
21
22.12.2011, 12:38
Das ist vor allem extrem längst Realität.

In allen Zivilsachen. Strafsachen sind nur rund 15% aller Gerichtsverfahren, dort ist es schwieriger, weil dort die Unterlagen von allen möglichen Stellen kommen (Wer sollte zB eine Kiste mit 20 kg Liechtensteiner Bankunterlagen einscannen, bzw exakter: wozu und wer zahlt das, in Zeiten der Personalklemme, wenn man doch statt dessen für Kopien sogar was verlangen kann?)

system1
04
22.12.2011, 13:50
Wer sollte zB eine Kiste mit 20 kg Liechtensteiner Bankunterlagen einscannen

also die viertelstunde könnte man schon aufwenden.... wie scannt google millionen bücher? per hand? was soll der unsinn, dafür gibt es maschinen. 1 kg unterlagen ca. 3 minuten.

Monsieur Ridicule
00
22.12.2011, 14:47
Google macht das auch keineswegs gratis.

Oder glauben Sie, dort arbeiten Heinzelmännchen für Gotteslohn ? Weil der User nur über Umweg löhnt? Aber wenn Sie als Steuerzahler die Ausrüstung aller Gerichte mit Schnellscannern (1 kg in 3 Minuten, lol!) und die Aufstockung des Personals dafür haben möchten, können Sie ja ein Spendenkonto einrichten. Ich nicht.

RS69
 
00
22.12.2011, 16:47

Es gibt jede Menge Unternehmen, die alle Belege einscannen.

In Summe erspart das jede Menge Arbeit - es ist ja auch nicht gratis, händisch tausende Seiten zu kopieren und in Ordner einzusortieren, hermuzusenden, ...

Monsieur Ridicule
00
22.12.2011, 23:32
Die Unternehmen brauchen die Belege öfters.

Beim Strafakt sind - je dicker er ist, desto mehr - völlig nebensächliche Dinge mit drin. Stellen Sie sich zB eine beschlagnahmte Buchhaltung vor, drei Kisten, davon sind vielleicht drei Blatt wirklich für den Fall interessant. Der Rest wird einmal durchgesehen und das wars. Es fragt sich halt, ob es besser ist, die knappen Ressourcen der Gerichte für deren eigene Arbeit einzusetzen oder für die Bequemlichkeit der gut bezahlten Verteidiger (die auch selber jemanden zum Scannen vorbeischicken können, wenn sie wollen. Dass das Fremdscannen nichts kosten darf ist aber selbstverständlich, da hat der VfGH völlig recht).

RS69
 
00
23.12.2011, 07:06

Das hilft wenig: Sie werden wohl nicht dem Amt oder der Gegenseite zugestehe, für Sie auszuwählen, welches die drei relevanten Seiten sind - also brauchen's alle. Jeder, der schon mal irgendwelche Belege oder Vorgänge geprüft hat, weiss dass man erst verbindlich was sagen sollte, wenn man auch die "unwichtigen Papiere" und schriftlichen Nebenabsprachen, Genehmigungen, dahinterliegenden Vorgänge etc kennt.

In Unternehmen ist es übrigens auch nicht so, dass die beispielsweise die Belege aus der Buchhaltung öfters als einmal durchsehen.

Der dicke Michl
01
22.12.2011, 11:12
CD ROM

Da habens wahrscheinlich gleich im Brockhaus nachgeblättert, die Leute im Amt, um herauszufinden was denn diese ominöse "CD ROM" sein könnte. Und wie man hier abkassieren könnte. Denn wo kämen wir denn hin, wenn sich die Prozessbeteiligten ihre Akten plötzlich gratis aneignen könnten. Das geht ja schon mal gar nicht. Hierzulande werden behördliche Dokumente ordentlich vor dem Bürger beschützt. Aber nicht vor den Schmierfinken aus dem Boulevard. Die haben vermutlich sogar Onlinezugang. Datenschutz auf österreichisch. Einfach den richtigen Schutz, nicht den Besten.

Ruskij
00
22.12.2011, 16:38

Auch bei der ÖVP hat man sich bereits Gedanken gemacht, was diese Wörter zu bedueten haben. Nun wartet man auf die Antwort des Vatikans, was dieses "Corpus Christi Rom" in diesem Zusammenhang zu bedeuten hat.

Léonor de Guzman
05
22.12.2011, 11:05
traurig

dass es dafür einen Verfassungsgerichthofsbeschluss braucht.....

Thomas Zehetbauer
 
00
22.12.2011, 10:53
Das Gesetz hat seinen Zweck erfüllt, das Gesetz kann gehen

Mit drei Monaten Gefängnisaufenthalt, 100.000 Euro Kopierkosten (200.000 Seiten * 50 Cent) und Anwaltskosten in unbekannter Höhe wurden die freigesprochenen Tierschützer bereits härter bestraft, als diverse Verurteilte. Ich denke da insbesondere an den Polizisten, der in Krems einen Jugendlichen von hinten erschossen hat und mit 8 Monaten auf Bewährung davongekommen ist.

Monsieur Ridicule
20
22.12.2011, 23:33
Die hatten Verfahrenshilfe

und haben nichts für Kopierkosten bezahlen müssen.

[citation needed]
00
22.12.2011, 10:38
ein kleiner schritt vom rechtstaatlichen balkan

nach europa. und jetzt bitte die CD ROMS, weil zum verdienen gibt es eh nix mehr.

curricula
00
22.12.2011, 10:15
Gilt das nur für Gerichtsakten...

... oder auch für Filme von iload.to? Und wie schauts mit Akten aus, die man nicht kopiert sondern eh nur leicht ändern will?

verleih nix
317
22.12.2011, 09:53
weniger oft die övp zu wählen

... würde unseren rechtsstaat deutlich weiterbringen

schmauchlümmel
01
22.12.2011, 09:42
altbacken und träge

jahrzehnte nach der erfindung der digital-fotografie und noch mehr jahrzehnte nach der marktreife von analogen fotoapparaten, wird erkannt, dass es sich dabei auch um eine selbst erstellte kopie handelt. sie verursacht dem verwalter keinerlei kosten, ist aber als eine bürde und eine ungerechtfertigte gebühr anzusehen.

warum ein akt 100 mal kopiert wird, warum man diese kopie nicht gleich digital abspeichert (kopierer=scanner) wird, ist unverständlich. so würden auch diverse reisen ad akta gelegt werden können, die nötig sind, um vor ort selbst kopien anzufertigen. wenn unser stauerakt online sicher ist, dann diese ja wohl auch…

major grubert
02
22.12.2011, 10:19
haha

unmoeglich. wie soll man dann noch fristgerecht akten verlegen damit sie erst nach ablauf der verjaehrungsfrist wieder gefunden werden.
es gilt die graservermutung.

YoungManKlaus
04
22.12.2011, 09:00
Bisserl veraltetes System?

Ernsthaft, das gibts doch sicher alles in digitalisierter Form, also warum nicht einen Server einrichten wo sich die Betroffenen das Zeug runterladen können? Schafft ja sogar die Finanz dass man seinen Steuerbescheid online macht.

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 112
1 2 3

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.