Innenministerium: VfGH-Entscheid ohne Auswirkung auf Bundeswahlen
Wien - Studentenvertreter hatten das E-Voting bei den Wahlen
zur Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) von Anfang an
kritisiert. Nun, mehr als zweieinhalb Jahre später, bekommen sie
durch die Aufhebung der Verordnung vom Verfassungsgerichtshof (VfGH)
Recht. Als "Riesenerfolg" bezeichnen die Grünen und Alternativen
StudentInnen (GRAS) sowie der Verband Sozialistischer Student_innen
(VSStÖ) das Urteil in einer Aussendung, endgültig "gescheitert" ist
das Projekt laut der ÖH.
Die GRAS, die wie andere Studentenfraktionen Beschwerde gegen das
E-Voting eingereicht hatte, wertet die Entscheidung als
"Riesenerfolg". "Wir haben lange gegen dieses rechtswidrige
Stimmabgabesystem gekämpft und nun endlich höchstgerichtlich Recht
bekommen", so die ehemalige GRAS-Aktivistin und ÖH-Vorsitzende Sigrid
Maurer. Kritik äußerte sie u.a. daran, dass die Wahlkommissionen
keine Möglichkeit hatten, das System ausreichend zu kontrollieren.
"Niemand konnte nachvollziehen, ob das System manipuliert worden war,
die WählerInnen hatten keine ausreichende Möglichkeit zu überprüfen,
ob ihre Stimme richtig gezählt und richtig angekommen ist."
E-Voting
"gescheitert"
Der Verband Sozialistischer Student_innen (VSStÖ) sieht in dem
Urteil auch ein Scheitern des damaligen Wissenschaftsministers
Johannes Hahn und seines "Prestigeprojekts". "Ein Stimmverfahren
durchzusetzen, das den Wahlgrundsätzen einer freien, geheimen und
persönlichen Wahl nicht gerecht werden kann, war völlig
verantwortungslos", so VSStÖ-Bundesvorsitzende Mirijam Müller in
einer Aussendung. Die ÖH sieht mit dem VfGH-Urteil das E-Voting
"gescheitert" und fordert eine Reform des ÖH-Wahlrechts, "die
einerseits eine Wiederholung von E-Voting ausschließt, und
andererseits eine Wiedereinführung der Direktwahl auf allen Ebenen
ermöglicht", so Angelika Gruber (VSStÖ) vom ÖH-Vorsitzteam.
Keine Auswirkungen auf Bundeswahlen
Keine große Bedeutung für andere Wahlen misst das
Innenministerium der Aufhebung des E-Voting bei den ÖH-Wahl durch den
Verfassungsgerichtshof (VfGH) bei. Denn es sei immer klar gewesen,
dass E-Voting für Bundeswahlen verfassungsrechtlich verankert werden
müsste, betonte Robert Stein, der Leiter der Abteilung
Wahlangelegenheiten, am Mittwoch gegenüber der APA. Eine
Verfassungsmehrheit zeichnet sich derzeit nicht ab - die SPÖ hat sich
angesichts der Pannen bei der ÖH-Wahl 2009 klar gegen das
elektronische Wählen ausgesprochen.
Im Innenministerium wird derzeit auch nicht an dessen Einführung
bei Nationalrats- oder Bundespräsidentenwahlen gearbeitet - nur die
Forschung dazu "passiv beobachtet". Im Regierungsübereinkommen
bestehe kein Auftrag zum E-Voting, merkte Stein an. Aber sollte der
Verfassungsgesetzgeber die Voraussetzungen schaffen, müsste E-Voting
- unbeschadet des VfGH-Erkenntnisses - in Zukunft möglich sein. Aus
dem Erkenntnisse lasse sich "keine Schlussfolgerung für eine
allfällige Einführung von E-Voting bei Bundeswahlen ableiten".
SPÖ und Grüne skeptisch
Dass eine Verfassungsbestimmung nötig wäre, habe das
Innenministerium schon 2004 in einer Studie festgehalten. Eine solche
ist allerdings nicht in Sicht. Die ÖVP hat sich zwar wiederholt für
die elektronische Stimmabgabe stark gemacht. Aber die immer schon
skeptische SPÖ sah sich durch den pannenreichen Testlauf bei der
ÖH-Wahl 2009 in ihrer Ablehnung bestätigt.
Skeptisch sind auch die Grünen. "Wahlbetrug ist elektronisch
leider einfacher und vor allem weitaus schwieriger nachzuweisen.
Solange die Technologie keine Sicherheit gewährleisten kann, Finger
weg davon", meinte Verfassungssprecherin Daniela Musiol am Mittwoch
in einer Aussendung. (APA)