Studentenvertreter sehen "Riesenerfolg"

21. Dezember 2011, 13:36

Innenministerium: VfGH-Entscheid ohne Auswirkung auf Bundeswahlen

Wien - Studentenvertreter hatten das E-Voting bei den Wahlen zur Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) von Anfang an kritisiert. Nun, mehr als zweieinhalb Jahre später, bekommen sie durch die Aufhebung der Verordnung vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) Recht. Als "Riesenerfolg" bezeichnen die Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS) sowie der Verband Sozialistischer Student_innen (VSStÖ) das Urteil in einer Aussendung, endgültig "gescheitert" ist das Projekt laut der ÖH.

Die GRAS, die wie andere Studentenfraktionen Beschwerde gegen das E-Voting eingereicht hatte, wertet die Entscheidung als "Riesenerfolg". "Wir haben lange gegen dieses rechtswidrige Stimmabgabesystem gekämpft und nun endlich höchstgerichtlich Recht bekommen", so die ehemalige GRAS-Aktivistin und ÖH-Vorsitzende Sigrid Maurer. Kritik äußerte sie u.a. daran, dass die Wahlkommissionen keine Möglichkeit hatten, das System ausreichend zu kontrollieren. "Niemand konnte nachvollziehen, ob das System manipuliert worden war, die WählerInnen hatten keine ausreichende Möglichkeit zu überprüfen, ob ihre Stimme richtig gezählt und richtig angekommen ist."

E-Voting "gescheitert"

Der Verband Sozialistischer Student_innen (VSStÖ) sieht in dem Urteil auch ein Scheitern des damaligen Wissenschaftsministers Johannes Hahn und seines "Prestigeprojekts". "Ein Stimmverfahren durchzusetzen, das den Wahlgrundsätzen einer freien, geheimen und persönlichen Wahl nicht gerecht werden kann, war völlig verantwortungslos", so VSStÖ-Bundesvorsitzende Mirijam Müller in einer Aussendung. Die ÖH sieht mit dem VfGH-Urteil das E-Voting "gescheitert" und fordert eine Reform des ÖH-Wahlrechts, "die einerseits eine Wiederholung von E-Voting ausschließt, und andererseits eine Wiedereinführung der Direktwahl auf allen Ebenen ermöglicht", so Angelika Gruber (VSStÖ) vom ÖH-Vorsitzteam.

Keine Auswirkungen auf Bundeswahlen

Keine große Bedeutung für andere Wahlen misst das Innenministerium der Aufhebung des E-Voting bei den ÖH-Wahl durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) bei. Denn es sei immer klar gewesen, dass E-Voting für Bundeswahlen verfassungsrechtlich verankert werden müsste, betonte Robert Stein, der Leiter der Abteilung Wahlangelegenheiten, am Mittwoch gegenüber der APA. Eine Verfassungsmehrheit zeichnet sich derzeit nicht ab - die SPÖ hat sich angesichts der Pannen bei der ÖH-Wahl 2009 klar gegen das elektronische Wählen ausgesprochen.

Im Innenministerium wird derzeit auch nicht an dessen Einführung bei Nationalrats- oder Bundespräsidentenwahlen gearbeitet - nur die Forschung dazu "passiv beobachtet". Im Regierungsübereinkommen bestehe kein Auftrag zum E-Voting, merkte Stein an. Aber sollte der Verfassungsgesetzgeber die Voraussetzungen schaffen, müsste E-Voting - unbeschadet des VfGH-Erkenntnisses - in Zukunft möglich sein. Aus dem Erkenntnisse lasse sich "keine Schlussfolgerung für eine allfällige Einführung von E-Voting bei Bundeswahlen ableiten".

SPÖ und Grüne skeptisch

Dass eine Verfassungsbestimmung nötig wäre, habe das Innenministerium schon 2004 in einer Studie festgehalten. Eine solche ist allerdings nicht in Sicht. Die ÖVP hat sich zwar wiederholt für die elektronische Stimmabgabe stark gemacht. Aber die immer schon skeptische SPÖ sah sich durch den pannenreichen Testlauf bei der ÖH-Wahl 2009 in ihrer Ablehnung bestätigt.

Skeptisch sind auch die Grünen. "Wahlbetrug ist elektronisch leider einfacher und vor allem weitaus schwieriger nachzuweisen. Solange die Technologie keine Sicherheit gewährleisten kann, Finger weg davon", meinte Verfassungssprecherin Daniela Musiol am Mittwoch in einer Aussendung. (APA)

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