Das Fahrverbot für Lastkraftwagen, die bestimmte Güter befördern, ist mit dem in der EU geltenden freien Warenverkehr nicht vereinbar
Luxemburg/Brüssel - Der Europäische Gerichtshof hat erneut das sektorale
Lkw-Fahrverbot auf der Inntalautobahn in Tirol gekippt. Das Fahrverbot für
Lastkraftwagen, die bestimmte Güter befördern, sei mit dem in der EU geltenden
freien Warenverkehr nicht vereinbar, urteilten die EU-Richter. Die österreichischen Behörden hätten nämlich nicht nachgewiesen, dass
die von der EU-Kommission verlangten Alternativen ungeeignet wären. Das Land Tirol hingegen will das sektorale LKW-Fahrverbot wieder
einführen. Das kündigte Landeshauptmann Günther Platter an. Er wolle dies "so rasch als möglich im nächsten Jahr" umsetzen.
"Das ist realistisch", sagte er.
Die
sektoralen Fahrverbote auf Teilen der Inntalautobahn in Tirol sind vom
Europäischen Gerichtshof bereits 2005 für EU-rechtswidrig erklärt worden. Damals
hatten die EU-Richter die Durchführung als "unverhältnismäßig" verurteilt,
wenngleich aus Gründen des Umweltschutzes eine Behinderung des freien Handels
grundsätzlich gerechtfertigt sein könne. Die EU-Kommission hatte kritisiert,
Österreich keine geeignete Alternative zum Transport auf der Straße
nachgewiesen.
"Willfähriger Handlanger"
Das Transitforum Austria-Tirol hat den EuGH als
"willfährigen Handlanger einer aus den Fugen geratenen EU" bezeichnet.
Grundrechte würden mit Füßen getreten, die Brennerstrecke zur "grundrechtlosen
Transitstrecke". Die Wirtschaftskammer sah "keinen Grund zur Freude", die
Politik habe aber jahrelang wider besseres Wissen gehandelt.
Der freie Mülltransit sei wichtiger als das Grundrecht auf Gesundheit durch
den sensibelsten Gebirgsraum des gesamten Binnenmarktes, meinte
Transitforum-Chef, LAbg. Fritz Gurgiser (Bürgerklub). Der Gerichtshof habe sich
nicht am Lissabon-Vertrag orientiert, der Begrenzungen des Warenverkehrs dort
vorsehe, wo Gesundheits- und Wirtschaftsinteressen massiv belastet seien.
Auch die EG-Grundrechtscharta habe die Gesundheit als Grundrecht
festgeschrieben. Allein auf der Brennerstrecke würden weit mehr als 200.000
Ladungskapazitäten nur bei der RoLa mit einer jährlichen Subvention des
Steuerzahlers von mehr als 15 Mio. Euro angeboten.
Bevor durch Schnellschüsse weiteres Porzellan zerschlagen und dem Standort
Tirol geschadet werde, müssten Urteilsbegründung und Argumente es EuGH genau
analysiert werden, verlangte hingegen WK-Präsident Jürgen Bodenseer. Bevor die
Landesregierung überfallartig neue (sektorale) Fahrverbote überlege, sollten die
bisherigen wissenschaftlichen Untersuchungen, welche die Verkehrsbeschränkungen
begründen, überprüft werden.
Gerade im Bereich der Nutzfahrzeuge habe sich in den letzten Jahren technisch
sehr viel getan - mehr als bei den Pkw. Lkw mit Euro-6-Motoren seien beinahe
schadstofffrei. Und die kürzlich beschlossene Förderung zur rascheren Umrüstung
des heimischen Lkw-Bestandes auf moderne EEV- oder Euro-6-Fahrzeuge werde einen
weiteren Beitrag zur Senkung der Schadstoffe im Inntal leisten.
Österreich hätte Alternativen prüfen müssen
Der EuGH hält grundsätzlich eine Beschränkung des
Warenverkehrs für den Umweltschutz für geeignet und erforderlich. Die
österreichische Regelung trage tatsächlich zum Schutz der Umwelt bei, da damit
die Schadstoffemissionen reduziert würden und dies zu einer Verbesserung der
Luftqualität im Inntal führe, heißt es in dem Urteil weiter.
Österreich habe aber den freien Warenverkehr dadurch unverhältnismäßig
beschränkt, indem es ein sektorales Fahrverbot erlassen habe, ohne weniger
einschränkende Maßnahmen ausreichend zu prüfen, stellten die EU-Richter fest.
Die EU-Staaten müssten vor Erlass einer so radikalen Maßnahme sorgfältig prüfen,
ob sie nicht auf Maßnahmen zurückgreifen könnten, die den freien Verkehr weniger
beschränken.
Insbesondere könnte die von der EU-Kommission vorgeschlagene Lösung ebenso
wirksam sein, wonach ein Fahrverbot für Lastkraftwagen bestimmter
umweltverschmutzender Euro-Klassen auf anderer Klassen ausgeweitet würde. Die
Euro-Normen würden die tatsächlichen Emissionen von Fahrzeugen in Bezug auf die
Stickstoffoxide zuverlässig wiedergeben.
Der EuGH widerspricht außerdem der Argumentation der österreichischen
Regierung, wonach ein ständiges Tempolimit von 100 km/h in der Praxis nicht
befolgt würde. Österreich wäre verpflichtet, die Befolgung dieser
Geschwindigkeitsbegrenzung durch Sanktionen zu gewährleisten. Daher weise auch
diese von der EU-Kommission vorgeschlagene Lösung ein Potenzial zur
Schadstoffreduktion auf, das Österreich nicht ausreichend berücksichtigt habe.
Lange Geschichte
Die Inntalautobahn (A 12) sei einer der wichtigsten Verbindungswege zwischen
Süddeutschland und Norditalien, stellt der EuGH fest. Tirol hat 2003 zunächst
ein Fahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen erlassen, die bestimmte Güter wie
Abfälle, Steine, Erden, Kraftfahrzeuge, Rundholz und Getreide auf dem 46
Kilometer langen Streckenabschnitt beförderten. 2005 hob der Europäische
Gerichtshof das Fahrverbot auf.
Danach ergriff Tirol schrittweise neue Maßnahmen, unter anderem ein variables
Tempolimit und ein Fahrverbot für Lastkraftwagen bestimmter Euro-Klassen. Da
sich die Luftqualität nicht verbesserte, erließ Tirol erneut ein Fahrverbot für
Lkw über 7,5 Tonnen die bestimmte Güter befördern, diesmal auf einem 84
Kilometer langen Autobahnabschnitt. (APA)