Kriterien zur Überprüfung fehlen - Holzinger: Richtungsweisende Bedeutung
Wien - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Verordnung
zum E-Voting bei der ÖH-Wahl als gesetzeswidrig aufgehoben. Der
Gerichtshof stellte unter anderem fest, dass nicht präzise genug
geregelt war, wie und mit welchen Mitteln sowie unter welchen
Kriterien die Wahlkommission überprüfen kann, ob das System fehlerlos
funktioniert hat. Das aktuelle Erkenntnis betrifft zwar die Wahl der
Hochschülerschaft 2009, VfGH-Präsident Gerhart Holzinger sprach bei
einer Pressekonferenz am Mittwoch dennoch von einer
"richtungsweisenden Bedeutung" auch für andere Wahlen.
Beim derzeitigen Stand der Technologie sei E-Voting schwer bis
unmöglich durchzuführen. Wenn man eine elektronische Wahl durchführen
möchte, müssten entsprechende Anforderungen erfüllt werden. "Das war
nicht gegeben", meinte der VfGH-Präsident.
Manipulationen schwerer zu erkennen
Holzinger räumte ein, dass bei jeder Wahl Fehler passieren
könnten. Beim E-Voting könnten Fehler und Manipulationen allerdings
schwerer zu erkennen sein als bei einer Papierwahl. Die Wahlordnung
müsse jedoch gewährleisten, dass die Durchführung einer Wahl von
jedem nachvollziehbar und auch für die Wahlbehörde überprüfbar ist.
Unmittelbare Auswirkungen gibt es durch die Aufhebung der Paragrafen nicht: Die gesetzliche Bestimmung sieht vor,
dass die ÖH-Wahl nach gewisser Frist nicht zu wiederholen ist. Das Erkenntnis, mit dem die Verordnung zum E-Voting bei der
ÖH-Wahl aufgehoben worden ist, sei aber "maßgeblich für die Zukunft",
sagte Holzinger. So habe sich etwa der einzelne Wähler nicht
darauf verlassen können, dass bei der Stimmabgabe die Wahlgrundsätze
erfüllt wurden und seine Stimme unverfälscht erfasst wurde. In der
Wahlordnung fehlten nämlich Regelungen zur transparenten Kontrolle
des Systems.
Vier Experten österreichweit
Laut Gerichtshof ist zu berücksichtigen, dass die wesentlichen
Schritte der Wahl und der Ergebnisermittlung von der Wahlkommission
selbst zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden
können müssen. Holzinger wies darauf hin, dass es in Österreich
überhaupt nur vier EDV-Experten für den Bereich E-Voting gebe, wobei
vom Wissenschaftsministerium ein Experte herbeigezogen wurde. "Das
ist mit einer demokratischen Wahl nicht vertretbar", meinte der
VfGH-Präsident.
In Folge der Aufhebung wurde auch den beim VfGH anhängigen
Beschwerden gegen das Wahlergebnis 2009 stattgegeben. Unmittelbare
Auswirkungen hat das zwar nicht, weil ÖH-Wahlen nach einer gewissen
Frist nicht mehr zu wiederholen sind. Außerdem wurde die Wahl 2011
wieder ohne E-Voting durchgeführt. Sollte aber beim nächsten
Urnengang erneut die elektronische Stimmabgabe gewünscht werden, muss
das Wissenschaftsministerium eine neue Wahlordnung erlassen. Diese
muss den Anforderungen des VfGH entsprechen.
Europaweit erst wenige Entscheidungen
Holzinger wies darauf hin, dass es in Europa erst wenige
Entscheidungen zur elektronischen Wahl gibt. Umso mehr sei das
Erkenntnis des VfGH aus der Dezember-Session "wichtig". (APA, red, derStandard.at, 21.12.2011)