ÖH-Wahl 2009

Gesetzeswidrig: E-Voting vom VfGH aufgehoben

21. Dezember 2011 10:58

Kriterien zur Überprüfung fehlen - Holzinger: Richtungsweisende Bedeutung

Wien - Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Verordnung zum E-Voting bei der ÖH-Wahl als gesetzeswidrig aufgehoben. Der Gerichtshof stellte unter anderem fest, dass nicht präzise genug geregelt war, wie und mit welchen Mitteln sowie unter welchen Kriterien die Wahlkommission überprüfen kann, ob das System fehlerlos funktioniert hat. Das aktuelle Erkenntnis betrifft zwar die Wahl der Hochschülerschaft 2009, VfGH-Präsident Gerhart Holzinger sprach bei einer Pressekonferenz am Mittwoch dennoch von einer "richtungsweisenden Bedeutung" auch für andere Wahlen.

Beim derzeitigen Stand der Technologie sei E-Voting schwer bis unmöglich durchzuführen. Wenn man eine elektronische Wahl durchführen möchte, müssten entsprechende Anforderungen erfüllt werden. "Das war nicht gegeben", meinte der VfGH-Präsident.

Manipulationen schwerer zu erkennen

Holzinger räumte ein, dass bei jeder Wahl Fehler passieren könnten. Beim E-Voting könnten Fehler und Manipulationen allerdings schwerer zu erkennen sein als bei einer Papierwahl. Die Wahlordnung müsse jedoch gewährleisten, dass die Durchführung einer Wahl von jedem nachvollziehbar und auch für die Wahlbehörde überprüfbar ist.

Unmittelbare Auswirkungen gibt es durch die Aufhebung der Paragrafen nicht: Die gesetzliche Bestimmung sieht vor, dass die ÖH-Wahl nach gewisser Frist nicht zu wiederholen ist. Das Erkenntnis, mit dem die Verordnung zum E-Voting bei der ÖH-Wahl aufgehoben worden ist, sei aber "maßgeblich für die Zukunft", sagte Holzinger. So habe sich etwa der einzelne Wähler nicht darauf verlassen können, dass bei der Stimmabgabe die Wahlgrundsätze erfüllt wurden und seine Stimme unverfälscht erfasst wurde. In der Wahlordnung fehlten nämlich Regelungen zur transparenten Kontrolle des Systems.

Vier Experten österreichweit

Laut Gerichtshof ist zu berücksichtigen, dass die wesentlichen Schritte der Wahl und der Ergebnisermittlung von der Wahlkommission selbst zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können müssen. Holzinger wies darauf hin, dass es in Österreich überhaupt nur vier EDV-Experten für den Bereich E-Voting gebe, wobei vom Wissenschaftsministerium ein Experte herbeigezogen wurde. "Das ist mit einer demokratischen Wahl nicht vertretbar", meinte der VfGH-Präsident.

In Folge der Aufhebung wurde auch den beim VfGH anhängigen Beschwerden gegen das Wahlergebnis 2009 stattgegeben. Unmittelbare Auswirkungen hat das zwar nicht, weil ÖH-Wahlen nach einer gewissen Frist nicht mehr zu wiederholen sind. Außerdem wurde die Wahl 2011 wieder ohne E-Voting durchgeführt. Sollte aber beim nächsten Urnengang erneut die elektronische Stimmabgabe gewünscht werden, muss das Wissenschaftsministerium eine neue Wahlordnung erlassen. Diese muss den Anforderungen des VfGH entsprechen.

Europaweit erst wenige Entscheidungen

Holzinger wies darauf hin, dass es in Europa erst wenige Entscheidungen zur elektronischen Wahl gibt. Umso mehr sei das Erkenntnis des VfGH aus der Dezember-Session "wichtig". (APA, red, derStandard.at, 21.12.2011)

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FalscherProphet
22.12.2011 06:21
Dieses Urteil ist als weitere Niederlage

des ÖVP-Versagers Johannes Hahn zu werten.

Da kann die ÖVP ja durchaus glücklich darüber sein, dass er (und nicht der ebenfalls schwache Herr Molterer)
nach Brüssel entsorgt wurde.

hellfast
22.12.2011 09:31

von der novomatic zu den anderen spielautomaten (e-voting).

FalscherProphet
22.12.2011 06:34
Übrigens sollte für die Unkosten des E-Votings 2009

Johannes Hahn zur Kasse gebeten werden.

Es steht doch sogar der Verdacht im Raum, dass der Novomatic-Hahn über ein oder zwei Ecken ein persönliches Interesse an der Vergabe des lukrativen Auftrags zur Realisierung des E-Votings hatte.

Schurl340
08.02.2012 13:28
Dafür gäbe es Amtshaftungsgesetz (AHG)

§ 1. (1) Der Bund, die Länder, die Bezirke, die Gemeinden, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts und die Träger der Sozialversicherung - im folgenden Rechtsträger genannt - haften nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts für den Schaden am Vermögen oder an der Person, den die als ihre Organe handelnden Personen in Vollziehung der Gesetze durch ein rechtswidriges Verhalten wem immer schuldhaft zugefügt haben; dem Geschädigten haftet das Organ nicht. Der Schaden ist nur in Geld zu ersetzen.

(2) Organe im Sinne dieses Bundesgesetzes sind alle physischen Personen, wenn sie in Vollziehung der Gesetze (Gerichtsbarkeit oder Verwaltung) handeln, gleichviel, ob sie dauernd oder vorübergehend oder für den einzelnen Fall bestellt sind,

Kondratjew -Zyklus
 
22.12.2011 03:59
"Komisch", dass das immer rechtzeitig vor der nächsten ÖH-Wahl passiert !

Das war auch schon 1975 nach dem Vollmachtsfälschungsskandal durch Josef Cap & Co. (Abwahl Georg Schneider) so.

Otto Pluch
22.12.2011 01:57
Jeder mit nur einem bisschen technischem KnowHow

weiß, dass JEDES System spurenlos manipuliert werden kann.
E-Voting kann und darf niemals die konventionellen Wahlen in Papierform mit Beisitzern mehrerer Parteien und Auszählung unter aller Augen ersetzen!

verleih nix
22.12.2011 10:04

sie haben schon recht, aber: mit ein bisschen knowhow über die vorgänge bei einer klassischen wahl in einer typischen kleingemeinde in einem typischen övp-kernland stünde e-voting vielleicht als das kleinerew übel da.

ich anonym
22.12.2011 11:13
Das ist nicht mal derselbe sport

Es ist eindeutig nicht das kleinere uebel weil fuer jedermann trotzdem das wahlergebnis nachvollziehbar ist. Zeugen sind bei der stimmauszaehlung dabei ( oft von zumindest den beiden grossen parteien). Als buerger kann man ohne grossen aufwand ebenfalls bei der auszaehlung dabei sein. Der wahlvorgang kann von jedem verstanden werden, usw, usw... Alles dinge die bei evoting nich mehr moeglich sind!

franz fröhlich
21.12.2011 19:40
Jeder mit einem Funken Verstand

hat gewusst, dass das Urteil nur so ausgehen kann.
Jeder - bis auf Gio Hahn!
Unsere Politiker agieren wie Flasche leer - laut Giovanni Trapattoni

HotDoc
22.12.2011 00:34

wie gesagt, jeder MIT VERSTAND!!!

alla riscossa
21.12.2011 23:29
vor allem haben sie fertig, diese fertigen!

Childerich von Bartenbruch
21.12.2011 20:17
gio hahn war in allen an ihn gestellten ...

... aufgaben extreeeem erfolgreich:

* er hat die finanzierung der uni langfristig auf eine solide basis gestellt.
* er hat das e-voting gegen alle bedenken durchgezogen.
* er hat die övp wien auf bis dahin nie erreichte höhen geführt.

alles in allem eine bilanz, die sich sehen lassen kann. dafür gebührt ihm auch ein kommissarsjob mit dem pouvoir über ein budget von zig mrd. euro.

ach, fast hätt ich's vergessen: er hat ja auch noch eine aufsehenerregende dissertation verfasst!

el gomero
21.12.2011 19:07
Nicht thematisiert wurde die Wahrung des Wahlgeheimisses

Denn das ist bei einer solchen Wahl keineswegs gewährleistet und ein Herzstück der Demokratie schlechthin.

Das gilt im übrigen auch bei der Wahl der Hörer- und Sehervertretung des ORFs, wo es überhaupt kein Wahlgeheimnis mehr gibt, was schlicht ein Demokratiepolitischer Skandal ist. Es gibt aber niemanden der das Geld hat, beim VFGH dagegen zu klagen :-((

zauberlehrling85
21.12.2011 18:06

[Sarkasmus]unser Pensionssystem ist nicht auf so viele PensonistInnen ausgelegt. um die Finanzierung der Pension zu gewährleisten müssen wir Pensionsgebühren einführen. Um die Qualität zu gewährleisten, muss die Pension zugangsbeschränkt werden. Man muss sich endlich vom Gedanken des offenen Pensionszuganges verabschieden.[/Sarkasmus]

... kann man auf fast alle Bereiche übertragen die in Österreich nicht funktionieren ...

agotsgrusiggächeganda
21.12.2011 18:04

soll es im sinne der schuldenbremse eigentlich auch dazu kommen, gesetze erlässe und verordnungen zu unterbinden, die von vorneherein als verfassungswidrig, demokratieschädigend und auf alle fälle als steuergeldvernichtend einzustufen sind?

persönliche haftung für politiker die solches erlassen und wenn nicht eintreibbar, dann die jeweilige partei im hintergrund zur kasse bitten!

supermike
21.12.2011 18:04
elektronischen Wahl

per Internet: Blödsinn
per SMS: besser - aber nur österreichweit möglich

Direkte Demokratie wirds bei uns nie geben. Das Ergebniss würde vielen Politikern nicht gefallen.
Siehe arabischer Frühling wo die eigentlichen Demonstranten und Auslöser bei den Wahlen nicht die Mehrheit erreicht haben und nun fröhlich weiter wüten.

sterngucker
 
22.12.2011 09:44
Sie verwechseln das mit Austria's Next Topmodel

Hier geht es aber um wichtige Dinge wie zum Beispiel den Nationalrat.

pepu
21.12.2011 20:24

haha, per SMS. das soll sicher sein oder was? LOL!! http://www.google.com/search?ie... SMS+sender

Stoppt den ZENSURWAHN der Politiker - JETZT
21.12.2011 17:50
leider ein paar jahre zu spät

armin delmenhorst
21.12.2011 17:45
Endlich

Egal, wie man zur ÖH stehen mag, wo in der Regel das Politikergesocks von morgen herangezüchtet wird. Dass dem E-Voting ne Absage erteilt wurde, ist ein längst überfälliger Schritt. Skandal ist ja, dass es überhaupt durchging.

Einzelstimme
21.12.2011 18:13

Manche Diskussionsbeiträge erinnern an die beiden Alten aus der Muppet-Show, die vom Balkon keppeln.

Dieses Mal schaffenS Schimpfen & Zukunftsblick: >>wo in der Regel das Politikergesocks von morgen herangezüchtet wird<<

Alles abschaffen? Damit keine schlechten Politiker mehr nachkommen?

Bünde, Gewerkschaften, Gemeinden als Brutnester? Ein Wächterrat gehört her, damit es endlich nur mehr Politiker gibt, die das Rechte tun? Wann kommt endlich unser Pontifex = Brückenbauer zur Vorsehung, der uns glaskugelklar sagt, welche richtigen Politiker künftig nur noch antreten dürfen?

So ein Weiser könnt vielleicht aussehen wie Gandalf aus "Herr der Ringe". Einen Ring zum Küssen sollt er halt haben (vgl. schiitische + christl. Tradition).

armin delmenhorst
21.12.2011 18:17
:-)

--.--
21.12.2011 17:01
Gio Hahn

hab vor über zweieinhalb Jahren einen Screenshot von einem derstandard.at live Chat mit Gio Hahn zu e-voting gemacht... ich wusste wieso ;)
http://twitpic.com/60q0bo

Das scheue Reh
21.12.2011 18:16
Und hier der ganze chat

http://derstandard.at/124231590... 00000-Euro

Nachträgliches Rotstricheln kann auch nicht schaden.

--.--
21.12.2011 18:22

danke fürs suchen!

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