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Galaxy Tab 10.1

Foto: AP/Ahn Young-joon

Der Streit um die Ähnlichkeit der Tablet-Computer von Apple und Samsung ist in die nächste Runde gegangen. Am Dienstag beschäftigte sich das Düsseldorfer Oberlandesgericht mit dem Fall. Vor dem Landgericht hatte Apple im September wegen der äußeren Ähnlichkeit des Samsung-Geräts Galaxy Tab 10.1 mit Apples iPad ein bundesweites Verkaufsverbot für das Konkurrenzgerät erreicht.

Nachfolger 10.1 N

Inzwischen ist Samsung mit dem abgeänderten Nachfolger 10.1 N auf dem Markt. Auch dieses wird von Apple angegriffen. Das Design des modifizierten Samsung-Modells sei immer noch zu nah am iPad und verletze damit die Rechte des US-Konzerns. Das Landgericht Düsseldorf will an diesem Donnerstag über den neuen Verbotsantrag verhandeln.

Geschmacksmuster

Apple hatte sich im Jahr 2004 Design-Elemente eines Tablet-Computers in Europa als sogenanntes Geschmacksmuster schützen lassen. Die Verfahren in Düsseldorf sind Teil eines weltweiten Konflikts zwischen Apple und Samsung.

Anleihen

Während Apple wegen der Anleihen beim Design in der zweiten Instanz in Düsseldorf sogar ein europaweites Verbot des Samsung-Tablets anstrebt, vertreten die Samsung-Anwälte die Auffassung, dass die Entscheidung der Düsseldorfer Richter nur bundesweite Wirkung entfalten kann.

Eilbedürftigkeit

Außerdem behaupten die Koreaner, dass Apple keine Eilbedürftigkeit mehr geltend machen könne, weil das Design des Galaxy 10.1 bereits deutlich vor dem deutschen Verkaufsstart auf der Website zu sehen gewesen sei. Auch gebe es bereits ältere Rechte durch ein US-Patent. Dadurch sei der erst später beantragte Schutz des iPad-Designs als sogenanntes Geschmacksmuster nichtig. (APA)