Ungarisches Mediengesetz

"Nach dem Hausbrand das Gartentor reparieren"

Kathrin Lauer aus Budapest, 20. Dezember 2011, 18:56

Geteilte Reaktionen auf Verfassungsurteil zum ungarischen Mediengesetz

Mit gemischten Gefühlen haben Ungarns Medien das Urteil des Verfassungsgerichts aufgenommen, wonach Teile des international kritisierten Mediengesetzes nicht verfassungskonform sind. Begrüßt wurde, dass laut Entscheid der Höchstrichter der Schutz der Informanten eines Journalisten verbessert werden muss, dass die Medienbehörde NMHH nicht mehr wie ein Staatsanwalt ermitteln darf.

Als Fortschritt wurde zudem verbucht, dass NMHH im Falle von Printmedien die redaktionellen Inhalte nicht mehr wie bisher kontrollieren darf: Ob eine Zeitung das Privatleben oder die Würde eines Menschen verletzt hat, soll ein Gericht entscheiden, nicht mehr NMHH.

Doch gab es auch Kritik daran, dass die staatliche Kontrolle über die Medien nicht insgesamt für verfassungswidrig erklärt wurde. Das Urteil sei so, "als würde man nach einem Hausbrand nur das Gartentor reparieren und den Postkasten wieder anbringen", anstatt das Haus wieder aufzubauen, erklärte die regierungskritische ungarische Bürgerrechtsorganisation TASZ. Beklagt wurde zudem, dass vieles weiterhin über Gummiparagrafen geregelt wird und dass das Gericht sich überhaupt nicht zur laufenden Gleichschaltung der Staatsmedien auf Regierungskurs geäußert hat.

Mit Gelassenheit nahm dementsprechend die rechtsnationale Regierungspartei Fidesz das Gerichtsurteil auf. Fraktionschef János Lazar freute sich darüber, dass das Gericht prinzipiell grünes Licht für eine Reglementierung der audiovisuellen Medien gegeben hat. Der Rest - also die beanstandeten Teile des Mediengesetzes - seien bloße "Details", für die man in den kommenden Monaten eine "verfassungsmäßige Lösung" finden wolle, sagte Lazar. (Kathrin Lauer aus Budapest, DER STANDARD-Printausgabe, 21.12.2011)

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