Geteilte Reaktionen auf Verfassungsurteil zum ungarischen Mediengesetz
Mit gemischten Gefühlen haben Ungarns Medien das Urteil des
Verfassungsgerichts aufgenommen, wonach Teile des international
kritisierten Mediengesetzes nicht verfassungskonform sind. Begrüßt
wurde, dass laut Entscheid der Höchstrichter der Schutz der Informanten
eines Journalisten verbessert werden muss, dass die Medienbehörde NMHH
nicht mehr wie ein Staatsanwalt ermitteln darf.
Als Fortschritt wurde zudem verbucht, dass NMHH im Falle von Printmedien
die redaktionellen Inhalte nicht mehr wie bisher kontrollieren darf: Ob
eine Zeitung das Privatleben oder die Würde eines Menschen verletzt hat,
soll ein Gericht entscheiden, nicht mehr NMHH.
Doch gab es auch Kritik daran, dass die staatliche Kontrolle über die
Medien nicht insgesamt für verfassungswidrig erklärt wurde. Das Urteil
sei so, "als würde man nach einem Hausbrand nur das Gartentor reparieren
und den Postkasten wieder anbringen", anstatt das Haus wieder
aufzubauen, erklärte die regierungskritische ungarische
Bürgerrechtsorganisation TASZ. Beklagt wurde zudem, dass vieles
weiterhin über Gummiparagrafen geregelt wird und dass das Gericht sich
überhaupt nicht zur laufenden Gleichschaltung der Staatsmedien auf
Regierungskurs geäußert hat.
Mit Gelassenheit nahm dementsprechend die rechtsnationale
Regierungspartei Fidesz das Gerichtsurteil auf. Fraktionschef János
Lazar freute sich darüber, dass das Gericht prinzipiell grünes Licht für
eine Reglementierung der audiovisuellen Medien gegeben hat. Der Rest -
also die beanstandeten Teile des Mediengesetzes - seien bloße "Details",
für die man in den kommenden Monaten eine "verfassungsmäßige Lösung"
finden wolle, sagte Lazar. (Kathrin Lauer aus Budapest, DER STANDARD-Printausgabe, 21.12.2011)