Deutscher Ex-Verfassungsrichter Paul Kirchhof hat einen Plan für ein einfaches Steuersystem mit einem Spitzensatz von 25 Prozent
Es wäre dennoch viel gerechter als das heutige, ist Kirchhof überzeugt.
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Der ehemalige Verfassungsrichter Paul Kirchhof ist den meisten Deutschen aus
dem Wahlkampf 2005 bekannt, als er als Berater von CDU-Chefin Angela Merkel
auftrat und von der SPD als Vertreter einer unsozialen "flat tax" wirkungsvoll
attackiert wurde. Schon damals enthielt Kirchhofs umstrittenes Steuermodell gar
keine Einheitssteuer, aber das ging im Getöse des Wahlkampfes unter. Nun hat
Kirchhof nach jahrelanger Arbeit ein umfassendes "Bundessteuergesetzbuch"
vorgelegt, das sämtliche Aspekte des Steuerrechts umfasst und das deutsche
Steuersystem radikal einfacher und gleichzeitig sozialer gerechter machen soll.
Dies könnte auch für Österreich ein Vorbild sein, ist er überzeugt.
"Um ein ehrlicher Steuerzahler zu sein, muss ich heute tausende Paragrafen
beachten", sagt Kirchhof im Standard-Gespräch während eines Aufenthalts in Wien,
wo er im Steuerseminar des Instituts für Österreichisches und Internationales
Steuerrecht der WU Wien und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC vortrug.
"Ich möchte das Steuerrecht in 146 kleine Paragrafen bringen, die anders als
heute in deutscher Sprache formuliert sind." Er habe zwölf Jahre lang als für
Steuerrecht zuständiger Verfassungsrichter "immer nur ein Auto repariert, von
dem wir wussten, dass es nicht fahrtauglich ist." Deshalb müsse man das Fahrzeug
von Grund auf neu bauen.
Streichung aller Ausnahmen
Kirchhofs Grundgedanke ist eine Senkung des Spitzensteuersatzes auf 25
Prozent im Gegenzug für eine Streichung sämtlicher "Privilegien, Lenkungs- und
Ausnahmetatbestände", wie er all jene Schlupflöcher bezeichnet, die im deutschen
Steuerrecht noch viel zahlreicher sind als in Österreich.
Vor allem will der Professor für Finanz- und Steuerrecht an der Universität
Heidelberg die Steuern auf Einkommen und Kapitalerträge angleichen, damit
Arbeitseinkünfte nicht mehr länger steuerlich benachteiligt werden. Eine solche
Angleichung ist bei höchstens 25 Prozent Steuersatz möglich, meint Kirchhof,
denn einen höheren Satz "geben die Finanzmärkte nicht her". Angesichts der hohen
Staatsschulden müsse die Reform jedenfalls aufkommensneutral sein. Aber: "Ich
habe den Tempomat auf 80 km/h gestellt. Wenn die Politik 100 fahren will, dann
genügt ein Hebeldruck, und der Wagen fährt schneller."
Kirchhof sieht allerdings im 25-Prozent-Satz auch eine starke moralische
Botschaft. Derzeit seien ehrbare Bürger, die nie daran dächten, eine Bank
auszurauben, zur Steuerhinterziehung bereit. "Das Steuerrecht hat die normale
Autorität des Rechtes verloren. Wir brauchen daher ein klares Rechtsbewusstsein
mit einer einfachen Formel: Drei Viertel für mich, ein Viertel für den Staat.
Wer dieses Prinzip nicht beachtet, ist kein ehrbarer Kaufmann."
Progression bleibt erhalten
Die Progression würde dennoch erhalten bleiben, durch hohe Freibeträge -
10.000 Euro pro Person und 8000 Euro für jedes Kind - und gestaffelte
Einkommenssteuersätze von zehn, 15 und 25 Prozent. Doch auch heute sei das
Steuersystem kaum noch progressiv, weil der deutsche Spitzensteuersatz bereits
bei 82.000 Euro Jahreseinkommen einsetzt - und daher ab einem mittleren
Einkommen ein Einheitssatz gilt.
Kirchhof will weiters die unterschiedliche Behandlung verschiedener
Gesellschaftsformen beenden - jede Erwerbsgemeinschaft soll zur
steuerjuristischen Person werden. Damit wären die Bemühungen um steuerlich
vorteilhafte Konstruktionen wie etwa die GmbH & Co KG obsolet.
Die Körperschaftssteuer und die Dividendenbesteuerung sollten in die
Einkommensteuer integriert werden. Statt derzeit sieben Einkunftsarten sollte es
nur noch eine geben. Kirchhof: "Wenn die Körperschaft einen Gewinn macht, dann
muss sie ihn zu 25 Prozent voll versteuern. Dann kann sie ihn weitergeben, ohne
sich darum kümmern zu müssen."
Bei Erbschaften schlägt Kirchhof einen Steuersatz von zehn Prozent für alle -
mit der Ausnahme von Ehepartnern - vor, allerdings mit einem Freibetrag von
400.000 Euro für Kinder.
Aus für Vorsteuerabzug
Auch bei der Umsatzsteuer fordert Kirchhof tiefgreifende Änderungen - nämlich
die Abkehr vom System der Mehrwertsteuer mit ihrem Vorsteuerabzug. Die
Umsatzsteuer soll zu einer Endbesteuerung werden, die der Konsument bezahlt,
ohne dass bei den Zwischenstufen etwas abgeführt werden muss - allerdings unter
der Voraussetzung, dass die Zahlungen elektronisch von einem Konto zum anderen
erfolgen.
Damit würden etwa Handwerker nicht mehr in die missliche Lage geraten, dass
sie die Vorsteuer sofort abführen müssen, die Rechnung allerdings erst später
bezahlt bekommen. Auch der weit verbreitete Karussellbetrug durch Exporte ließe
sich so vermeiden. Bei Barzahlungen sei jedoch weiterhin eine Vorsteuer
notwendig, um Missbrauch zu vermeiden; dies machten nur noch einen kleinen Teil
aller Transaktionen aus.
Die Chancen zur Umsetzung einer radikalen Steuervereinfachung sieht Kirchhof
heute besser denn je. Er hat seine Vorschläge mit den Finanzexperten in sechs
deutschen Bundesländern akkordiert und ist dort auf viel Zustimmung gestoßen.
Andere Länder wie etwa Neuseeland hätten nach einer Steuerreform einen massiven
Wachstumsschub erlebt, sagt Kirchhof. "Wenn die Diskussion erst in Gang kommt,
dann haben wir bereits gewonnen." (Eric Frey, DER STANDARD, Printausgabe, 21.12.2011)