Wien  - Das Oberlandesgericht Wien hat am Dienstag das Urteil erster Instanz gegen Elisabeth Sabaditsch-Wolff wegen ihres Vortrags an der FP-Parteiakademie voll inhaltlich bestätigt. Sabaditsch-Wolff ist wegen Herabwürdigung religiöser Lehren zu 480 Euro Geldstrafe verurteilt worden, weil sie sich in einem Islam-Seminar im Herbst 2009 abfällig über den Propheten Mohammed geäußert hatte.

Am Wiener Straflandesgericht war Sabaditsch-Wolff im Februar wegen Herabwürdigung religiöser Lehren zu einer unbedingten Geldstrafe von 480 Euro (120 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt, vom Vorwurf der Verhetzung aber freigesprochen worden. Sowohl Rechtsanwalt Michael Rami als auch die Staatsanwaltschaft hatten Rechtsmittel eingelegt.

FPÖ-Jungwähler-Seminar

In einem Seminar für FPÖ-Jungwähler hatte Sabaditsch-Wolff dem Propheten Mohammed einen "relativ großen Frauenverschleiß" unterstellt und durchklingen lassen, er habe "gerne mit Kindern ein bisschen was" gehabt - wobei sie sich auf den Umstand bezog, dass dessen dritte Frau der islamischen Überlieferungen zufolge bei der Eheschließung sechs und beim Vollzug der Ehe neun Jahre alt gewesen sein soll.

Bei dieser Aussage leuchte doch "deutlich ein Wertungsexzess" hervor, betonte OLG-Senatsvorsitzender Leo Levnaic-Iwanski in der Urteilsbegründung. Würde man "isoliert" erklären, dass Mohammed "Sex mit einem Kind hatte" würde das wohl nicht unter Strafe gestellt. Aber die von Sabaditsch-Wolff vorgenommene "Verbrämung der Aussage", komme einer Verspottung gleich und sei daher zu verurteilen.

Reaktion: "Ein schwarzer Tag für Österreich"

Levnaic-Iwanski verwies auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, wonach das Grundrecht auf Meinungsfreiheit mit der Pflicht verknüpft sei, sich einer Äußerung zu enthalten, die für andere grundlos beleidigend sei. Außerdem berief sich Levnaic-Iwanski auch auf das Urteil des Oberlandesgerichtes Graz gegen die FPÖ-Abgeordnete Susanne Winter, die 2009 wegen Herabwürdigung religiöser Lehren und Verhetzung im Grazer Gemeinderatswahlkampf 2008 zu drei Monaten bedingter Haft und 24.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden war. Auch diese sei wegen des Vorwurfs der Kinderschändung in Richtung Mohammed wegen Herabwürdigung religiöser Lehren verurteilt worden.

Sabaditsch-Wolff zeigte sich nach dem Urteil entsetzt. Es sei "ein schwarzer Tag für Österreich", betonte sie mehrfach. Die 480 Euro Geldstrafe will sie nicht bezahlen. Außerdem will sie in einer Pressekonferenz am Vormittag noch Stellung nehmen. Rechtsanwalt Rami kündigte an, sich an den EGMR und dem Obersten Gerichtshof wenden zu wollen. Die Meinungsfreiheit sei hier verletzt, weil seine Mandantin nur Tatsachen berichtet habe.

Unterstützung vom Wiener Akademikerbund

Damit sei dem Religionsstifter der "sachlich völlig ungerechtfertigte Vorwurf der Pädophilie" gemacht und somit "absolut unehrenhaftes Verhalten" vorgeworfen worden, das geeignet war, ihn in der Öffentlichkeit herabzusetzen. Die Äußerungen seien "geeignet, ein berechtigtes Ärgernis zu erregen" - und somit der Tatbestand der Herabwürdigung religiöser Lehren erfüllt, begründete Richterin Bettina Neubauer das Urteil erster Instanz.

Freigesprochen worden war Sabaditsch-Wolff vom Vorwurf der Verhetzung. Bei den inkriminierten islamfeindlichen Passagen ("Der Islam ist feindselig", "der Koran ist böse", "Die Muslime wollen Krieg, sie hassen uns") habe es sich um vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit noch getragene Behauptungen gehandelt, die nicht auf die Erweckung von Hassgefühlen abgezielt hätten, hatte das Erstgericht befunden.

Elisabeth Sabaditsch-Wolff ist empört über die Bestätigung ihrer Verurteilung wegen Herabwürdigung religiöser Lehren durch das Wiener Oberlandesgericht. "Dieses Urteil kann so nicht stehen bleiben", meinte sie in einer Pressekonferenz am Dienstag - und bekräftigte, die 480 Euro Geldstrafe nicht bezahlen zu wollen, "was immer das juristisch bedeutet". Unterstützt wurde Sabaditsch-Wolff vom Wiener Akademikerbund, in dessen Räumen sie die Pressekonferenz abhielt.

Für ihre Ankündigung erhielt Sabaditsch-Wolff bei der Pressekonferenz Applaus - jener Unterstützer, die sie schon in den Gerichtssaal begleitet und das Urteil mit empörten Zwischenrufen kommentiert hatten. Christian Zeitz vom Wiener Akademikerbund versicherte der Verurteilten Solidarität. Mit diesem Urteil sei ein "Limes überschritten" worden in Richtung "Beendigung der Meinungsfreiheit", sprach er von "Gesinnungsjustiz" und "Politjustiz" und beklagte ausführlich, dass Islam und Christentum in der Rechtsprechung ungleich behandelt würden.

Der Wiener Akademikerbund ist seit Mai d.J. nicht mehr Teil des - der ÖVP nahe stehenden - Österreichischen Akademikerbundes. Anlass für die Trennung war, dass der Obmann des Wiener Bundes die Aufhebung des NS-Verbotsgesetzes und eine "generelle Beendigung der Einwanderung" gefordert hatte.(APA)