Abgaben sinken deutlich
Die deutsche Verwertungsgesellschaft Gema hat einen neuen Tarif für kostenlose Musik-Dienste im Internet veröffentlicht. Dieser richte sich vor allem an werbefinanzierte Plattformen, erklärte die Verwertungsgesellschaft am Montag in München. In Vergleich zur bisherigen Regelung sinken die Abgaben deutlich. "Mit diesem Tarif macht die Gema einen großen Schritt auf die Anbieter von unentgeltlich angebotenen Streamingdiensten zu", erklärte die Organisation.
10,25 Prozent
Laut dem neuen Tarif fließen künftig 10,25 Prozent der Einnahmen eines Portals an die Gema, die diese dann an die Urheber und Verlage verteilt. Wenn zwischen Verwertungsgesellschaft und einem Verband - etwa der IT-Organisation Bitkom - ein Gesamtvertrag zustande kommt, sinkt der Anteil auf 8,2 Prozent. Zudem gibt es Mindestvergütungen, die zwischen 0,6 und 0,025 Cent pro abgespieltem Stream betragen - je nach Funktionsumfang der Dienste. Hier gibt es ebenfalls Rabatte. Bisher waren die Tarife deutlich höher.
Regelung
Kürzlich hatten sich die Gema und der IT-Branchenverband Bitkom bereits auf eine Lizenzierung von kostenpflichtigen Musik-Abos im Netz sowie von Musik-Downloads geeinigt. Mit diesen Neuregelungen bestehe nun ein "neues, reformiertes Tarifsystem für praktisch alle Anwendungen und Geschäftsmodelle im Bereich Music-on-Demand", erklärte die Gema. Die Organisation wahrt die Urheberrechte von mehr als 64.000 Musikurhebern - also Komponisten, Textautoren und Musikverlegern.
Der IT-Branchenverband Bitkom reagierte zurückhaltend auf die Ankündigung. "Werbefinanzierte Dienste werden von unserer bisherigen Einigung mit der Gema nicht umfasst", erklärte Mario Rehse, Bereichsleiter beim Bitkom. Darüber hätte der Verband gerne weiterverhandelt. "Die einseitige Tarifveröffentlichung der Gema war aber ein Szenario, mit dem wir rechnen mussten." Jetzt prüfe der Bitkom, wie er mit den neuen Forderungen umgehe.
Die Höhe der Mindestabgabe richtet sich nach dem Grad der Interaktivität. Für Dienste, bei denen Nutzer zum Beispiel die Wiedergabe nur pausieren können, wird der niedrigste Satz fällig. (APA/dpa)