Gemeinnützige

Qualitätsstandards auf dem Prüfstand

Claudia Ruff, 19. Dezember 2011, 17:48
  • Artikelbild
    foto: uta herbert / pixelio.de

    Die massiv gestiegenen Qualitätsstandards im geförderten Wohnbau, wie etwa die verpflichtende Barrierefreiheit aller Zugänge eines Hauses, sollen aus Kostengründen auf ihre Zweckmäßigkeit überprüft und zum Teil eliminiert werden.

Die Gemeinnützigen wollen die Neubaukosten durch Reduzierung der Auflagen eindämmen

Wien - "Wohnen wird definitiv teurer", bekräftigte der Chef der Wiener Gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften, Karl Wurm. Schuld daran seien steigende Grundstückspreise, höhere Finanzierungskosten sowie der zu erwartende Rückgang der Wohnbauförderung. Dazu kommt, dass die öffentliche Hand in den Ballungszentren keine Grundstücksreserven (preisgünstiges Bauland) mehr habe.

Um gegenzusteuern, stünden einige Qualitätsstandards im geförderten Wohnungsneubau auf dem Prüfstand. Als Beispiel nannte Wurm die überbordende Fassadenarchitektur oder dass künftig nicht jeder Zugang behindertengerecht sein müsste. Auch über die Brandschutz-Auflagen werde diskutiert wie generell über die zunehmenden Anforderungen aus den Baunormen. Die Frage lautet, ob man sich das alles noch leisten könne oder ob es nicht besser wäre, die bestehenden Wohnungen altersgerecht zu adaptieren. Bei den geförderten Neubauwohnungen sind die Qualitätskriterien in den vergangenen Jahrzehnten stetig angehoben worden; über das Streichen einzelner Maßnahmen werde derzeit auf Länder-Ebene verhandelt.

Langfrist-Finanzierung sehr teuer

Ein weiteres Problem sei aktuell die Fristenproblematik bei der Finanzierung. Banken verleihen kurzfristiges Geld jetzt zu günstigeren Konditionen als langfristiges. Für den Wohnbau, der langfristige Finanzierungen brauche, sei diese Entwicklung fatal. Die Banken würden derzeit Aufschläge zwischen 85 und 150 Basispunkten verlangen. Bei privaten Baugesellschaften seien es bereits über 200 Basispunkte, berichtet Wurm. Fazit: Geringere Mittel aus den Wohnbaubanken und weniger Wohnbaufördergelder bedingen, dass sich die Gemeinnützigen verstärkt am Kapitalmarkt finanzieren müssen. Das führe eben zu höheren Neubaukosten.

Parallel dazu nehmen die Einkommen der privaten Haushalte ab, was zur Folge habe, dass billigere Wohnungen nachgefragt werden, schildert der Experte die Problematik am Wohnungsmarkt.

Es gebe eine steigende Zahl von Wohnungsinteressenten, für die eine Eigentumswohnung nicht infrage komme, die auch über keinerlei innerfamiliäre Finanzhilfen verfügen, die keine Schuldenlast auf sich nehmen können. Für diese Leute sei die (geförderte) Mietwohnung nach wie vor das Modell für die Wohnversorgung und dafür sei auch die Wohnbauförderung unerlässlich. (cr, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 20.12.2011)

black sheep4
00
28.12.2011, 17:30

Barrierefreiheit ist mehr als nur ein Eingangstürl ohne Stiegen ...solange Politiker die Gesetze nicht kennen die sie beschließen (dazu zähle ich auch die werten Herrn Manager von den "Gemein-eigennützigen) ist es sinnlos wenn sie Worte verwenden deren Sinn sie nicht verstanden haben.

andere Frage:
Warum sind eigentlich Gesetze im Internet gratis downloadbar aber der in ihnen zitierte sogenannte "Stand der Technik" (Önormen) kostet ein Vermögen ?
Eine Norm zum wohlfeilen Preis von 172 EUR https://www.astandis.at/shopV5/se... key=387652

Thomas Geißler
00
19.12.2011, 22:59

Verpflichtende Barrierefreiheit aller Zugänge eines Hauses, soll aus Kostengründen auf ihre Zweckmäßigkeit überprüft und zum Teil eliminiert werden.

Solange zumindest ein barrierefreier Zugang bleibt, sonst gilt wohl eher:

Sigi Maron - Ballade von ana hortn Wochn

http://www.youtube.com/watch?v=7oLsD79gWTM

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.