Urteil

Meinl Bank gewinnt gegen Rebellen

Bettina Pfluger , 19. Dezember 2011, 17:28

Das letzte Verfahren zwischen der Meinl Bank und den sogenannten Rebellen ist beendet. Laut Gericht waren die von der Bank verrechneten Gebühren nicht überhöht. Die Rebellen müssen dem Institut 1,8 Millionen Euro zahlen.

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Wien - Über der Meinl Bank hängt nun ein Damoklesschwert weniger. Denn den Streit mit den Rebellen kann die Wiener Privatbank jetzt endgültig abhaken. Die Rebellen, also jene Investorengruppe, die 2008 das Management der beiden Unternehmen Meinl Airports International (MAI) und Meinl International Power (MIP) übernommen hatte und die Bank wegen überhöhter Gebühren geklagt hatte, haben jetzt vor einen Wiener Schiedsgericht verloren. Im Detail ging es bei dem Schiedsverfahren um den Vorwurf, die Meinl Bank, die den Börsengang beider Unternehmen begleitet hat, habe dafür überhöhte Gebühren in Rechnung gestellt. Zudem soll die Betreuung an der Börse (Market Making) zu weit über marktüblichen Konditionen erfolgt sein. In Summe ging es in dem Verfahren um rund 60 Millionen Euro.

Laut Schiedsgericht ist dem aber nicht so. Das Gremium, das aus drei Experten bestanden hat, hat die Klage der Rebellen zurückgewiesen. Bei einem Schiedsverfahren ist kein Einspruch möglich, daher ist die Causa erledigt.

Im Detail heißt das Folgendes: Im Fall von Power International muss das Unternehmen der Meinl Bank einen Kostenersatz in der Höhe von 737.038,63 Euro leisten.

Etwas komplizierter ist der Spruch im Fall von Airports International. Das Unternehmen muss der Bank Kosten in der Höhe von 1.151.387,65 Euro erstatten. In diesem Verfahren gab es aber auch ein Nebenverfahren bezüglich des Vorwurfs der falschen Berechnung von Gebühren. In diesem Fall hat aber Airports International Recht bekommen und erhält dafür von der Meinl Bank 426.000 Euro plus Zinsen. Die Kosten für das Verfahren (27.170,12 Euro) muss daher ebenfalls die Bank an das Unternehmen zahlen.

"Wir müssen diese Entscheidung zur Kenntnis nehmen", hieß es am Montag zerknirscht von Rebellen-Seite. Meinl-Bank-Vorstand Peter Weinzierl sieht mit dem Urteil die Rechtsposition der Bank bestätigt und forderte einmal mehr auch die Einstellung des Strafverfahrens, das gegen ihn, Bank-Aufsichtsratschef Julius Meinl V. und andere noch läuft. Dabei geht es unter anderem um den Verdacht auf schweren gewerbsmäßigen Betrug, Untreue, Bilanzfälschung und Verstöße gegen Kapitalmarkt- und Börsengesetz rund um die Zertifikatsrückkäufe von Meinl European Land.

Bereits im September 2010 hatten sich die Meinl Bank und die Rebellen auf die Beilegung ihrer juristischen Auseinandersetzungen geeinigt. Die Parteien hatten gegenseitige Forderungen von 300 Millionen Euro zurückgezogen und strafrechtliche Eingaben zurückgezogen. (Bettina Pfluger, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 20.12.2011)

Kellogg
03
20.12.2011, 09:59
Haben die Schiedsrichter gewusst, dass sich die Meinl Bank

für eine Platzierungsgarantie für die ganze MIP-Emission fürstlich (0.75% oder EUR 5.625.000) hatte bezahlen lassen, welche schlußendlich nicht eingehalten wurde? Nachdem statt 75 Mio. Aktien à EUR 10 nur 60 Mio. platziert werden konnten, hat man 20 Mio "Partly Paid Shares" (PPS) à EUR 0,01 (oder eher 0,00?) herausgegeben, und dabei dreist behauptet, die Emission sei, mit 80 Mio. platzierten Aktien, ein großer Erfolg gewesen. 11/2007 wurden die PPS unzeremoniell eingestampft.

Mit diesem Trick hat sich JM5 vor seiner Zahlungsverpflichtung von 15 Mio. Anteile à EUR 10, d.h. EUR 150 Mio.. aus der Platzierungsgarantie gedrückt.

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http://tinyurl.com/bqbdetw
http://tinyurl.com/8yzxn7f

Plato
01
20.12.2011, 05:48
Kein gutes Omen fuer die ganzen pendenten Korruptionsprozesse :-((

Grünling
23
19.12.2011, 22:49

Der einsichtige Richter weiß, daß die wiederholten Reisen auf die Kanalinseln halt sehr teuer sind....

4311503
00
20.12.2011, 03:06

Ich würde mich eventuell mal informieren, wie ein Schiedsgerichtsverfahren baläuft und insbesondere, wie die Auswahl der Schiedsrichter funktioniert.

Grünling
10
20.12.2011, 09:50

Sind Schiedsgerichte sakrosankt, nur weil sie Schiedsgerichte sind? o.k. wenn dem so ist, ersparen wir uns doch den Obersten Gerichtshof!

4311503
02
20.12.2011, 10:26

Nein, man muss nur nicht dauernd auf die Justiz hinhacken, besonders, wenn es wie in dem Fall nichts mit der österreichischen Justiz zu tun hat.

W.Hammerl
01
20.12.2011, 10:14

Was ein Schiedsgericht ist und wie es funktioniert, haben aber wohl beide Parteien gewusst, bevor das Schiedsgericht angerufen wurde.

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