Das letzte Verfahren zwischen der Meinl Bank und den sogenannten Rebellen ist beendet. Laut Gericht waren die von der Bank verrechneten Gebühren nicht überhöht. Die Rebellen müssen dem Institut 1,8 Millionen Euro zahlen.
***
Wien - Über der Meinl Bank hängt nun ein Damoklesschwert weniger. Denn den Streit mit den Rebellen kann die Wiener Privatbank jetzt endgültig abhaken. Die Rebellen, also jene Investorengruppe, die 2008 das Management der beiden Unternehmen Meinl Airports International (MAI) und Meinl International Power (MIP) übernommen hatte und die Bank wegen überhöhter Gebühren geklagt hatte, haben jetzt vor einen Wiener Schiedsgericht verloren. Im Detail ging es bei dem Schiedsverfahren um den Vorwurf, die Meinl Bank, die den Börsengang beider Unternehmen begleitet hat, habe dafür überhöhte Gebühren in Rechnung gestellt. Zudem soll die Betreuung an der Börse (Market Making) zu weit über marktüblichen Konditionen erfolgt sein. In Summe ging es in dem Verfahren um rund 60 Millionen Euro.
Laut Schiedsgericht ist dem aber nicht so. Das Gremium, das aus drei Experten bestanden hat, hat die Klage der Rebellen zurückgewiesen. Bei einem Schiedsverfahren ist kein Einspruch möglich, daher ist die Causa erledigt.
Im Detail heißt das Folgendes: Im Fall von Power International muss das Unternehmen der Meinl Bank einen Kostenersatz in der Höhe von 737.038,63 Euro leisten.
Etwas komplizierter ist der Spruch im Fall von Airports International. Das Unternehmen muss der Bank Kosten in der Höhe von 1.151.387,65 Euro erstatten. In diesem Verfahren gab es aber auch ein Nebenverfahren bezüglich des Vorwurfs der falschen Berechnung von Gebühren. In diesem Fall hat aber Airports International Recht bekommen und erhält dafür von der Meinl Bank 426.000 Euro plus Zinsen. Die Kosten für das Verfahren (27.170,12 Euro) muss daher ebenfalls die Bank an das Unternehmen zahlen.
"Wir müssen diese Entscheidung zur Kenntnis nehmen", hieß es am Montag zerknirscht von Rebellen-Seite. Meinl-Bank-Vorstand Peter Weinzierl sieht mit dem Urteil die Rechtsposition der Bank bestätigt und forderte einmal mehr auch die Einstellung des Strafverfahrens, das gegen ihn, Bank-Aufsichtsratschef Julius Meinl V. und andere noch läuft. Dabei geht es unter anderem um den Verdacht auf schweren gewerbsmäßigen Betrug, Untreue, Bilanzfälschung und Verstöße gegen Kapitalmarkt- und Börsengesetz rund um die Zertifikatsrückkäufe von Meinl European Land.
Bereits im September 2010 hatten sich die Meinl Bank und die Rebellen auf die Beilegung ihrer juristischen Auseinandersetzungen geeinigt. Die Parteien hatten gegenseitige Forderungen von 300 Millionen Euro zurückgezogen und strafrechtliche Eingaben zurückgezogen. (Bettina Pfluger, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 20.12.2011)