Nachrichten in aller Kürze
Alles zur Community
Nachrichten, die zu Ihnen kommen: Newsletter, Feeds und SMS
Alles zu unseren mobilen Angeboten: Apps, Mobilversion und SMS
Unsere Radio- und TV-Angebote
Die Zeitung im Internet: Abo, E-Paper, Anzeigen und mehr
Alles über die Redaktion von derStandard.at
Alles über Onlinewerbung, Stellenanzeigen und Immobilieninserate
Überraschend beanstandeten die Höchstrichter am Montag, wie das Mediengesetz den Behörden Kontrolle über redaktionelle Inhalte einräumt. Auch die Pflicht, journalistische Quellen offenzulegen, hielt nicht vor dem Verfassungsgericht. Die Richter stießen sich auch an der Funktion des Medienbeauftragten.
Das Gericht schwieg allerdings zu den ebenfalls von internationalen Medienverbänden kritisierten hohen Geldstrafen bei Verstößen gegen das Mediengesetz. Diese Strafen können weniger finanzkräftige Presseorgane in den wirtschaftlichen Ruin treiben.
Zudem gilt es als fraglich, inwieweit dieses Gerichtsurteil wirksam sein kann, zumal es aufgrund der alten Verfassung gefällt wurde, die am 1. Jänner 2012 nicht mehr gilt.
Dann tritt Regierungschef Viktor Orbáns neue Verfassung in Kraft, die völlig neue Rechtszustände schafft. In wesentlichen Punkten lässt das Gericht die beanstandeten Gesetzesteile bis Ende März 2012 in Kraft.
Das Gericht hielt jetzt fest, es sei verfassungswidrig, dass Journalisten laut Mediengesetz nur dann ihre Quellen schützen dürfen, wen dies dem "öffentlichen Interesse" dient. Weiters sei es eine "unnötige Einschränkung" der Pressefreiheit, dass Presseorgane der Medienbehörde Daten liefern müssen, auf deren Grundlage diese dann Verfahren einleiten kann. Die "Medienverfassung" mache hinsichtlich ihrer Aufsichtsrechte keinen Unterschied zwischen Print- und audiovisuellen Medien, beanstandete das Verfassungsgericht weiter.
Spezielles Augenmerk richtete das Verfassungsgericht auf redaktionelle Inhalte in Printmedien, die möglicherweise das Privatleben und die Menschenrechte verletzen. Dagegen könnten sich die Ungarn anders wehren: über bereits existierende andere Gesetze, vor Gericht. Es könne nicht Aufgabe der Medienbehörde sein, diesen Bereich zu kontrollieren, meinte das Verfassungsgericht.
Ausdrücklich stellte das Gericht klar, dass die audiovisuellen Medien von dem Urteil nicht betroffen sind.
Jener Teil der Medienverfassung, der die Printmedien betrifft, wurde vom Gericht außer Kraft gesetzt - allerdings erst mit Wirkung vom 31. März 2012, um dem Parlament Zeit zu geben, diesen Bereich anders zu regeln. (Kathrin Lauer aus Budapest/DER STANDARD, Printausgabe, 20.12.2011)
Link
Blog "Stargaten" zum ungarischen Mediengesetz
Zum Thema
"Ungarns
Presse will Klarheit" - Ungarns umstrittenes Mediengesetz bedroht die Pressefreiheit - Dessen
Gummiparagrafen könnten womöglich Selbstzensur zur Folge haben, befürchtet
Verlegerpräsident Tibor Kovács
das linksliberale Klubradio besorgt.
http://www.osce.org/fom/86551
noch kein ungarischer Journalist verhaftet und keine Zeitung verboten ist.
Das stimmt, jedoch haben Orbán & Co die Möglichkeit, wenn es doch zu Massendemonstrationen gegen ihre Regierung oder Generalstreik kommen würde, all dies nachzuholen und um ihre Macht zu erhalten würden Orbán & Co. das auch tun.
Wozu sonst schaffen sie neue Geheimdienste?
für Ihre Behauptung. Sie geraten als ein Orblánscher Kampfposter in Rage, weil alles was ich hier behauptet der Wahrheit entspricht.
Dem Klubrádio wurde die Budapester Sendefrequenz entzogen. Wollen Sie das bestreiten?
http://esbalogh.typepad.com/hungarian... C3%B3.html
Geld das andere - nicht Regierungstreuen - Medien fehlt bzw von diesen mitels Steuern sogar bezahlt werden muss.
Das ist mMn sogar noch eine praktisch wirksamere und stärkere Einschränkung der Pressefreiheit als das was Orban in Ungarn tut.
Und sollte deshalb verboten und bestraft werden.
Ich habe klar genug zum Ausdruck gebracht, dass die Medien nicht systhematisch finanziell von der Regierung abhängig gemacht werden sollen, damit die Medien unabhängig berichten können - positiv oder negativ
"Heute" soll zB 28 % ihrer Anzeigeneinahmen (und ander haben sie ja praktisch nicht) aus dem SPÖ-Einflussbereich bekommen. http://diepresse.com/home/pano... ung-geheim
Das ist Regierungspropaganda und sonst nichts.
Und das sollte verboten werden
Die Verfassung an sich wurde ja nicht geändert. Die Präambel hinzugefügt, und die wäre zum Lachen, wenn sie nicht zum Weinen wäre.
Wie Sie am oberen Artikel erkennen, funktioniert das Rechtssystem noch, da der VfGH einige Gesetze teilweise aufgehoben hat.
Noch, da die Regierung eine Umgestaltung des GHs plant. Noch, ist es aber nicht so weit.
Keine Sorge, die neue Verfassung sorgt dafür, dass es solche Störungen in der "nationalen" Harmonie (Das Wort Volksgemeinschaft drängt sich mir auf) bald nicht mehr geben wird.
Dann werden sich in Ungarn alle lieb haben. Die Gerichte, der Gesetzgeber, die Medien und das willige Wahlvolk sowieso....
Und als ob er das eh schon wüsste, hat er in Ungarn ein System installiert, das zumindest die wichtigsten Stellen vor dem Zugriff der Jobbik, die zweifelsfrei nachfolgen wird, über die nächsten Jahre schützt sowie mit vergleichsweise gemäßigten FIDESZ Parteigängern besetzt ist.
Absolut pervers.
Man muss eigentlich Orbán dafür danken den Staat so umgebaut zu haben, dass er nicht unmittelbar dem Zugriff der totalitären Krawallbrigade ausgeliefert ist, nach der nächsten Parlamentswahl.
Ungarn ist dermaßen im Eck, auf Jahrzehnte wird es sich nicht erholen können...
Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.