Qualitätssicherung

Ärztekammer beschloss neue Verordnung

17. Dezember 2011, 10:55

Dorner sieht wesentlichen Schritt für Patientensicherheit

Wien - Die Vollversammlung der Ärztekammer hat in ihrer Sitzung Freitagabend eine neue Qualitätssicherungsverordnung, mit der wesentliche Qualitätsmerkmale der Ordinationen festgelegt und deren Einhaltung überprüft werden, beschlossen. Das teilte die Ärztekammer in einer Aussendung am Samstag mit. Ein besonderes Augenmerk werde dabei auf folgende Kriterien gelegt: die Erreichbarkeit einer Ordination, die Einhaltung hygienischer Vorschriften, die Notfallausstattung, die Arzneimittelverfügbarkeit, die apparative Ausstattung, die fachliche Qualifikation und das Beschwerdemanagement.

Alle diese Arbeiten münden in einen Qualitätsbericht an den Gesundheitsminister und werden in das zentrale Qualitätsregister der Österreichischen Gesellschaft für Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement in der Medizin GmbH (ÖQMed) eingetragen.

"Mit dieser Qualitätsverordnung liegt Österreich weit vor allen anderen europäischen Ländern", sagte ÖÄK-Präsident Walter Dorner dazu. Der damit gesicherte medizinische Standard bei den niedergelassenen Ärzten sei ein weiterer wichtiger Beitrag zur Patientenversorgung und Patientensicherheit, so der Ärztepräsident. (APA)

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