Das Gericht entscheidet nun, ob der insolvente Geigenhändler in U-Haft bleiben muss. Die Ermittlungen zeigen eine unorthodoxe Geschäftsgebarung
Wien - Am 23. Dezember wird der insolvente Geigenhändler Dietmar M.
seinem Haft- und Rechtsschutzrichter am Straflandesgericht Wien
vorgeführt werden: Haftprüfungsverhandlung. M. wurde vorige Woche von
der Schweiz ausgeliefert und sitzt nun in Wien in Untersuchungshaft. Die
Justiz wirft ihm u. a. gewerbsmäßigen Betrug, Veruntreuung, Krida vor.
Laut Masseverwalter beträgt der Schaden in der Insolvenz 155,6 Mio.
Euro.
Wie berichtet hat der gebürtige Deutsche weltweit mit wertvollen Geigen
gehandelt, in seine kreditfinanzierten und mit den Geigen besicherten
Deals waren jede Menge Banken involviert. Sie wie private Gläubiger oder
M.'s Großabnehmer Oesterreichische Nationalbank suchen nun weltweit nach
ihren Instrumenten. Die sollen, so einer der Vorwürfe, zum Teil gar
nicht wirklich wertvoll gewesen sein; die Gutachten, auf die sich die
Banken verließen, stammten in vielen Fällen von M. selbst.
Bremer Probleme
Für M. gilt die Unschuldsvermutung; sein Anwalt, Stephan Zinterhof,
beginnt gerade, die Unterlagen zu sichten. Er hoffe, einen Großteil der
Tatvorwürfe entkräften zu können, so Zinterhof zum Standard, "aber wir
gehen realistischerweise davon aus, dass Teile davon
höchstwahrscheinlich in eine Anklage münden wird".
Nachvollziehen lassen sich die Vorwürfe der Justiz, die auf Grund einer
Strafanzeige der Bank Austria tätig wurde, zum Beispiel am Fall einer
Bremer Bank. Sie hat M. (der sein Stammgeschäft in Bremen hatte) vor
rund zehn Jahren zunächst einmal mit 750.000 Euro finanziert. Im
Gegenzug ließ sie sich zwei - von M. selbst bewertete - Stradivaris
verpfänden, die, im weißen Lederkoffer mit Goldbeschlägen, im Tresor der
Bank gelandet sind. Im Lauf der Jahre wurden aus den 750.000 Euro rund
sieben Millionen. Schließlich sei der Wert der Geigen gestiegen, soll M.
argumentiert haben. Anfang 2011, nach M.'s Insolvenz, bemühten die
Banker Experten. Deren knappes Urteil: keine Stradivaris, sondern
billigste Kopien.
Ab nächster Woche wird M. vom Staatsanwalt einvernommen werden; vor ihm
waren bereits Zeugen dran. Aus deren Schilderungen ergibt sich, dass bei
den Geschäften von M. und seinem Vater, der einst auch im Geigenhandel
tätig war, auch viel Bargeld im Spiel gewesen sein soll. Da sei es schon
vorgekommen, dass ausländische Kunden mit einem Koffer voll von Dollars
(eine Million) ins Geschäft gekommen seien, um eine Stradivari zu
kaufen.
Kommission und Provision
Zudem soll der Geigenhändler, der später auch in den USA und Korea
Geschäfte eröffnet hat, Geigen in Kommission genommen haben - und zwar
von seinen Branchenkollegen, die diese Instrumente nicht selbst
verkaufen wollten. Die Kollegen von M. sollen sich bei der (nicht
einfachen) Beurteilung der Echtheit der Instrumente nicht ganz sicher
gewesen sein; M. soll da eingesprungen sein und verdiente damit
jedenfalls seine Provisionen.
Die Bank Austria, bei der M. mit rund fünf Millionen Euro in der Kreide
steht (die Forderung wurde im Konkurs anerkannt), zeichnet in ihrer
Strafanzeige zum Beispiel den Fall der "Violine Nr. 4 - Antonius
Stradivarius Cremona 1688, ex Derenberg" nach. Die Bank gab dem
Kaufmann, der inzwischen in seinem niederösterreichischen und von der
Sparkasse Wiener Neustadt finanzierten Schloss Wohnsitz genommen hatte,
Kredit.
Er verpfändete der Bank dafür die Violine Nr. 4 - und die Bank hat sich
zusätzlich den Eigentumsvorbehalt an dem guten Stück gesichert. M.
zahlte den Kredit nicht, die Geige konnte er aber auch nicht
herausrücken. Denn, so sagte M. selbst in einem gegen ihn angestrengten
Zivilprozess vor dem Handelsgericht Wien im Sommer 2008 aus: Er habe
selbige Geige 2005 in Japan um 3,2 Millionen Dollar verkauft.
Die Ermittlungen in der Causa Stradivari werden jedenfalls noch dauern.
Man will nach den Kontoöffnungen auch den durch die halbe Welt
mäanderten Geldflüssen nachgehen, was kompliziert werden könnte. Und:
Einer der polizeilichen Ermittler in der Causa wurde jüngst versetzt. (Renate Graber, DER STANDARD; Print-Ausgabe, 17./18.12.2011)