Den praktisch letzten Weg eines privaten Eigentumsaufbaus ohne Zugriff des Staates will die SPÖ nun offenbar verbauen
Vor etwas über zwei Monaten wurde an dieser Stelle der Versuch unternommen, Kanzler Werner Faymanns Ankündigung nachzurecherchieren, er wolle mit einer Vermögenssteuer die 80.000 Reichen in Österreich "erwischen" .
Die neueste Besteuerungsidee des Kanzlers und SPÖ-Vorsitzenden hingegen würde jeden treffen, ob er nun reich ist oder ziemlich wohlhabend oder gerade noch. Er muss nur eine Immobilie besitzen, die nicht sein Hauptwohnsitz ist.
Faymann will eine Immobilien-Transaktionssteuer auf Verkäufe von Grundstücken, Eigentumswohnungen, Einfamilienhäusern etc., die sich in privatem Besitz befinden. Dieses Eigentum war bisher von der Besteuerung beim Verkauf ausgenommen, solange es a) als Hauptwohnsitz selbst genutzt oder b) zehn Jahre lang behalten wurde.
Diese zehnjährige Frist wurde seinerzeit eingeführt, um rasche, spekulative An- und Verkäufe zu erschweren. Man wollte aber wohl auch privaten Vermögensaufbau (Altersvorsorge) begünstigen.
Diesen praktisch letzten Weg eines privaten Eigentumsaufbaus ohne Zugriff des Staates will die SPÖ nun offenbar verbauen. Denn diese Zehnjahresfrist soll nun nach den Vorstellungen von Faymann und der SPÖ fallen. Hauptwohnsitze sollen weiterhin steuerfrei bleiben, sonstiges Immobilienvermögen aber wie etwa ein Wochenendhaus und/oder eine Eigentumswohnung für die Kinder (oder eine vermietete Eigentumswohnung) unterliegen dann der Besteuerung beim Verkauf.
Damit wären die vielen, vielen Bürger, die in jüngster Zeit angesichts der Finanzkrise nach dem Motto "Grundbuch statt Sparbuch" Eigentumswohnungen gekauft haben, massiv betroffen.
Faymann will aus dieser Steuer 700 Millionen pro Jahr erzielen. Wie kommt er darauf? Das kann man so genau noch nicht sagen, erklärt sein Pressesprecher Nedeljko Bilalic, denn es gebe noch Variablen. Zum Beispiel den Steuersatz - man denkt an 25 Prozent des Veräußerungsgewinns wie beim Verkauf von Aktien (wobei dann die Frage ist, wie der Anschaffungspreis in die Berechnung einbezogen wird - inflationsbereinigt?). Außerdem, so Bilalic, hänge das davon ab, wann der Stichtag angesetzt werde: "zehn, fünf, drei Jahre zurück".
Hier wird es etwas kryptisch, denn das hieße ja eine rückwirkende Besteuerung. Bilalic ist kein Steuerexperte und referiert, was man ihm aus SP-nahen Expertenkreisen gesagt hat. Unabhängige Steuerberater können sich vorstellen, dass beabsichtigt sei, dem entsprechenden Gesetz Verfassungsrang zu geben, um hier Anfechtungen vorzubeugen.
Auf jeden Fall besteht hier allergrößter Klärungsbedarf; auch für die ÖVP, deren Kernklientel - der Mittelstand - hauptbetroffen wäre. Das Wirtschaftsforschungsinstitut wäre übrigens für eine Anhebung der Grundsteuer, die bis zu einer Milliarde jährlich bringen könnte. Das wäre dann allerdings wirklich eine Art Massensteuer, und solche werden von der SPÖ abgelehnt. Eine Wertzuwachssteuer auf private Immobilien entspricht da eher der Fixierung auf tatsächliche oder angebliche "Verteilungsgerechtigkeit" bei SPÖ und Grünen. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 17.12.2011)