Nur fünf Prozent aller Unternehmen, die Mitarbeiter suchen, halten sich an das Gesetz für Stellenausschreibungen
Seit März muss das angebotene Mindestgehalt in Zahlen ausgewiesen sein. Ist es bis jetzt aber nur vereinzelt. Ab Jänner werden Verstöße nun mit Verwaltungsstrafen geahndet, womit nun etwas Nervosität bei den Betroffenen einzieht.
Lange wurde diese Gleichbehandlungsregel schlechtgeredet - den einen sind 360 Euro Strafe zu hoch, den anderen zu niedrig. Die einen sagen: Bringt den schlechter bezahlten Frauen eh nix, die anderen argumentieren sogar mit Nachteilen für unerfahrene Einsteigerinnen, die sich aufgrund des ausgewiesenen Mindestgehalts nicht mehr rauszuverhandeln getrauen.
Wer auch immer recht haben mag: Sicher werden alle Gesetzesbrecher Imageprobleme bekommen. Wer angezeigt wird, ist schnell ziemlich bekannt. Das hat der Einzug der neuen Medien, der elektronischen Arbeitgeberbewertungen, deutlich gezeigt. Wer bei der Mitarbeitersuche Angriffsflächen aufmacht, darf mit Angriffen rechnen. Die Zeit für Diskussionen über die Sinnhaftigkeit dieser Regelungen ist längst abgelaufen. (Karin Bauer, DER STANDARD, Printausgabe, 17./18.12.2011)