Gehaltsausweis

Aktion scharf gegen Gesetzesbrecher

16. Dezember 2011, 17:07

Die Einkommenstransparenz in Stellenanzeigen laut den Vorschriften der Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz werden so gut wie nicht befolgt

Seit März diesen Jahres muss in jedem Stelleninserat das Mindestgehalt in Zahlen angegeben werden. Wahlweise ist auch die Angabe einer Bandbreite erlaubt (solange das Mindestgehalt nicht unterschritten wird); sollte die Bereitschaft zur Überzahlung bestehen, dann muss sie im Stelleninserat stehen.Damit will Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek all jenen zu einem gerechteren Lohn verhelfen, die nicht verhandlungsgeübt sind, die kaum oder keinen Einblick in Lohnsysteme im Arbeitsmarkt haben.

Bisher hielten sich nur wenige an Vorschrift

Die Regelung gilt bereits zehn Monate, allerdings halten sich nur rund fünf Prozent aller Inserenten in den heimischen Medien an die neue Vorschrift. Das sagt ÖGB-Bundesfrauenvorsitzende Brigitte Ruprecht zum Standard: Ihr Team hat im August, Oktober und November die heimischen Medien dahingehend untersucht. Überwiegend fand der ÖGB allgemeine Formulierungen wie: "Es wird branchenüblich gezahlt."Ruprecht führt diese laxe Umsetzung auf den Umstand zurück, dass erst ab 1. Jänner 2012 Verwaltungsstrafen verhängt werden können. Da wird nun aber allgemein erwartet, so sieht das auch Anna Ritzberger-Moser aus dem Sozialministerium, dass Schwerpunktaktionen durchgeführt werden.

360 Euro beträgt die höchstmögliche Verwaltungsstrafe für dieses Vergehen, angezeigt werden kann sowohl von Individuen als auch von der Gleichbehandlungsanwaltschaft bei der zuständigen Bezirksbehörde (dem Magistrat). Nachdem die Säumigkeit der Unternehmen so groß ist, ist die Aufmerksamkeit nun besonders hoch. Der ÖGB arbeite eng mit der Gleichbehandlungsanwaltschaft zusammen, so Ruprecht - wohl ein Hinweis darauf, dass keine Augen mehr zugedrückt und Anzeigen unterstützt werden.

Dass solche Gleichbehandlungsregeln erst nach Schwerpunktaktionen wirklich greifen, habe schon die 1985 verordnete geschlechtsneutrale Stellenausschreibung gezeigt: erst Säumigkeit, dann Strafen der Verwaltung, dann flächendeckende Umsetzung. Im Visier stehen das AMS, Personalvermittler und -berater, die sofort bestraft werden, Arbeitgeber werden einmal abgemahnt. Medien trifft die Strafregelung nicht. Für ihr Image dürften Klagsfluten aber auch nicht zuträglich sein. (Karin Bauer, DER STANDARD, Printausgabe, 17./18.12.2011)

Carlos Clementin
11

Wie wärs mal mit einer Strafe in xx% vom Umsatz der Firma (nicht der Geschäftsstelle).

her mit den Strichen!
10
17.12.2011, 13:32
Personalvermittler und -berater, die sofort bestraft werden, Arbeitgeber werden einmal abgemahnt.

Und warum der Unterschied bitte?!

Erwin Brandstetter
10
17.12.2011, 16:13

Das ist schon nachvollziehbar. Die einen sind Profis auf dem Gebiet und müssen es besser wissen. Die anderen sind eventuell ahnungslos.

Ich finde es sehr erfreulich, dass ein Gesetz für mehr Transparenz auch durchgesetzt werden soll. Davon gibt es zu wenige und die werden zu wenig durchgesetzt. Der "freie Markt" ist ein wertloses Konstrukt ohne echte Transparenz für den Einzelnen.

Carlos Clementin
00

Ich kenn mich mit Autofahren auch nicht aus, fahre nur selten ... da mit den 50 im Ortsgebiet oder 100 auf der Schhnellstrasse ist mir nicht so geläufig, da sind die Berufskraftfahrer die Profis, also bitte keine so hohen Strafen ...

Erwin Brandstetter
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Soll witzig sein, ist aber einfach falsch. Alle Autofahrer haben einen Führerschein zu machen.

max notax
01
17.12.2011, 07:56

360 EUR Hoechststrafe. Das dient eher zur Belustigung als zur Lenkung.

Rudi Ratlos4
00
17.12.2011, 10:32
die 360 EUR haben sich in weniger als einem Jahr amortisiert

wenn sich der Arbeitgeber ein paar Euros sparen kann

der schwitzbär der schwitzt sehr
01
16.12.2011, 23:19
10 Monate Schonfrist

da kriechen's selbst beim Umsetzen von EU-Vorgaben im Staub vor den eigentlichen Verpflichteten, unsere politischen Großmeister

beim Verbannen der Prostituierten in die kalte Einsamkeit waren's nicht so zimperlich mit der Schonfrist

an ihren Taten werdet ihr sie erkennen, die Pharisäer!

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