Leitfaden für Personalisten

Wie Stellen-Inserate aussehen müssen

16. Dezember 2011, 17:07
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    Ein paar Vorbilder, viele, die das Gesetz nicht oder nicht korrekt befolgen.

Die Angabe des geltenden Kollektivvertrags ist zu wenig - Ein Überblick über die wichtigsten Anforderungen

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Frage: Wie sieht das ideale Inserat aus?

Antwort: "Wir suchen MetallfacharbeiterIn zu Euro 1.792,38 monatlich" (Beispiel aus der Metallindustrie, Betrag entspricht KV-Mindestbezug der Beschäftigungsgruppe D). Im idealen Inserat muss auch auf die Bereitschaft zur Überzahlung hingewiesen werden, wenn eine solche besteht. Die Angaben gelten sowohl für interne als auch für externe Stelleninserate, in denen ein konkreter Arbeitsplatz ausgeschrieben wird.

Frage: Reicht die Angabe des jeweiligen Kollektivvertrags?

Antwort: Nein, für den ausgeschriebenen Arbeitsplatz ist das geltende kollektivvertragliche oder durch Gesetz und andere Normen geltende Mindestentgelt in Zahlen anzugeben. Die Angabe von Verhandlungsbandbreiten ist möglich, solange der niedrigere Betrag nicht geringer ist als das KV-Mindestentgelt.

Frage: Für welche Arten von Arbeitsverhältnissen muss die Bezahlung angegeben werden?

Antwort: Die Verpflichtung gilt nur für Inserate für Arbeitsverträge. Für arbeitnehmerähnliche Positionen, Werkverträge u. ä. kommen diese Bestimmungen nicht zur Anwendung. Bei geringfügigen Beschäftigungen sind Lohnangaben zu machen.

Frage: Was, wenn kein Kollektivvertrag existiert?

Antwort: Wenn für das Unternehmen keine lohngestaltende Vorschrift (Gesetz, KV, Mindestlohntarif, Satzungserklärung oder Betriebsvereinbarung, die auf kollektivvertraglicher Ermächtigung beruht) gilt, dann besteht keine Pflicht zur Lohnangabe.

Frage: Wie ist mit All-in-Verträgen umzugehen?

Antwort: All-in ist ein Plus und keine Mindestangabe. Aber auch hier ist das All-in-Gehalt in konkreten Zahlen anzugeben.

Frage: Welche Angaben sind bei Teilzeitbeschäftigung notwendig?

Antwort: Hier ist die Angabe des der Stundenlohns oder eine "Ab"-Angabe am besten. Auch geringfügige Beschäftigungen unterliegen dem Gesetz.

Frage: Wenn mit einem Inserat mehrere Stellen ausgeschrieben werden?

Antwort: Grundsätzlich gilt: Der Lohn muss pro Arbeitsplatz angegeben werden. Werden Mitarbeiter für unterschiedliche Verwendungs- oder Beschäftigungsgruppen gesucht, so ist das jeweilige Mindestentgelt anzugeben. Bei gleicher Verwendungsgruppe reicht eine Nennung.

Frage: Müssen Unternehmen, die für ausländische Niederlassungen in österreichischen Medien suchen, Lohnangaben machen?

Antwort: Die Bestimmungen gelten nur für Arbeitsplätze mit Österreichbezug. Sucht ein Unternehmen mit Sitz in Österreich neue Mitarbeiter für eine Niederlassung im Ausland, kommt es auf den Ort der Vertragsunterzeichnung an. Wird der Arbeitsvertrag nicht mit der Niederlassung im Ausland geschlossen, so kommt österreichisches Arbeitsrecht zur Anwendung. Das heißt: Das Inserat hat Lohnangaben zu enthalten.

Frage: Wer muss ausweisen?

Antwort: Die Verpflichtung trifft sowohl Arbeitgeber als auch Personalvermittler. Ausnahmen sind nicht vorgesehen.

Frage: Welche Sanktionen sind bei einem Verstoß vorgesehen?

Antwort: Beim ersten Verstoß ist für Arbeitgeber eine Ermahnung vorgesehen. Erst im Wiederholungsfall wird eine Verwaltungsstrafe in Höhe von maximal 360 Euro fällig. Die Obergrenze gilt auch bei mehrmaligem Fehlverhalten, unabhängig vom Medium. Das AMS sowie Personalvermittler können sofort gestraft werden. Auch eine Falschangabe führt zur Strafe, im Einzelfall wird diese aber schwer erkennbar und daher in der Praxis kaum sanktionierbar sein.

Stellenwerber können keine individuellen Ansprüche ableiten, wohl aber Anzeige bei der Bezirksverwaltungsbehörde erstatten. Ebenso anzeigeberechtigt ist die Gleichbehandlungsanwaltschaft. (Heidi Aichinger und Gudrun Ostermann, DER STANDARD, Printausgabe, 17./18.12.2011)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 109
1 2 3
katzendemokrat
00
11.1.2012, 09:59
Stellen-Inserat?

Binde-Strich?

Benno Berghammer1
00
Angaben in Stelleninseraten...

Als erfahrener HR-Profi (ich bin keiner dieser schwammigen Consultants) weisse ich darauf hin, dass die durchschnittliche Überzahlung in Österreich auf den KV im Regelfall zwischen 10 % und 20 % beträgt.

Zudem muss man berücksichtigen, dass im KV das Mindestentgelt in jeder Verwendungsgruppe angegeben ist. Wenn also der Bewerber pardon die Bewerberin schon 6 bis 8 Jahre erfolgreich in einer vergleichbaren Position ist, wird man sie wahrscheinlich mit 6 bis 8 Vordienstjahren (entspricht 3 bis 4 Biennalsprüngen) einstufen. Dazu kommt dann noch eine branchenübliche Überzahlung zwischen 10 % und 20 % bei Bewerbern für Professional-Positionen.

Für Führungskräftepositionen sollte man einschlägige Gehaltsstudien zu Rate ziehen.

Peter G
00
11.1.2012, 15:39
Da bin ich nicht einverstanden.

Ich weiss ja nicht in welcher Branche Sie arbeiten.

Aber ich kenne konkrete Berufgruppen/Branchen wo Sie auch mit 20% Überzahlung zum KV bei weitem keine "Marktgehälter" zahlen würden.

Das spannende und interessante - vorallem auch für Frauen - wären aber eben die Marktgehälter, die aus dem Durchschnitt deutlich rausfallen.

demia .
00
11.1.2012, 09:11
stimmt so nicht

die Überzahlung richtet sich sehr nach Branche und dem drunterliegendem KV, bei den Metallern wird die Überzahlung sicher anders ausschauen als bei einer vergleichbaren Position im HandelsKV (ja auch der Handel muss markt

SX
00
21.12.2011, 17:11
Maximalgehalt statt KV-Mindestgehalt

viel spannender und zielführender wäre es statt einem Mindestgehalt, das man ohnehin im KV findet, ein maximales Gehalt anzugeben, d.h. was ist uns die Stelle maximal (beim idealen Bewerber) wert.

Das sollten die meisten Firmen wissen und für Verhandlungen ist das auch weit relevanter als ein gesetzliches Mindestgehalt.

RS69
 
00
21.12.2011, 21:13

Da seh ich zwei Probleme:

* "Wir haben zwar ein Maximalgehalt angegeben, aber Ihnen zahlen wir nicht ganz so viel" bringt keinen guten Start.

* Das Maximalgehalt ist noch viel weniger klar als das Mindesgehalt - das ist zumindest durch den KV fixiert. Das Maximal machbare ist verhandelbar.

Sabine Werner
00
18.12.2011, 21:38

das ist doch augenauswischerei - kein mensch schreibt das wirkliche gehalt rein, nur der kv - und denn kann man sich in die haare schmieren - wer arbeitet in einem hochqualifizierten job schon um so eine lächerliche summe - und bei den meisten inseraten steht eh zuzahlung dabei.

Carlos Clementin
02
18.12.2011, 08:48
Den Einzigen Sinn

in der Gehaltsangabe sehe ich nur darin:
Viele Firmen beschweren sich, dass sie keine Leue finden. Jetzt kann man denen wenigstens ihr Stelleninserat vor die Nase halten und sagen - zu dem Gehalt gibt es keine Eierlegende Wollmichsau, und schon gar nicht wenn sich die Führungsebene im anderen Kommabereich bedient.

Freie Welt
40
17.12.2011, 16:11
Gleich zu Beginn eine vollkommen falsche Antwort!

"Euro 1.792,38 monatlich".
Was konkret bedeutet dieser Betrag?

- Dass der Arbeitnehmer monatlich (= 12 Mal/Jahr) 1.792,38 auf sein Konto überwiesen bekommt?

- Dass der Arbeitgeber monatlich (= 12 Mal/Jahr) 1.792,38 für diese Stelle ausgeben will?

- Ist hier berücksichtigt, dass das Jahr in Ö bei manchen Berufsgruppen 14, bei anderen 15 Monate hat?

- Oder ist hier gar der ominöse "Brutto"-Betrag gemeint, also jener rein virtuelle Geldbetrag, den weder der Arbeitnehmer erhält, noch der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer insgesamt bezahlen muss? Und der nicht einmal in jedem Kalendermonat gleich ist?

Genau daher kommt es, dass es kaum einen Arbeitnehmer gibt, der weiß, wie viel Jahresnetto er verdient. Und nur das Jahresnetto ist relevant!

DemRepublikaner
00
17.12.2011, 17:25
Sehe ich anders.

Eigentlich wären die Gesamtkosten interessant, dann hätten wir vermutlich eine andere Politik. Jeder MA würde sehen, was er für den Betrieb wert ist und wieviel der Staatsapparat von seinem wohlverdienten Geld abzwickt.

RS69
 
00
17.12.2011, 16:34

JEder auch nur halbwegs gebildete wiess, das Monatsbrutto oder Jahresbrutto verhandelt werden.

Wie denken Sie sollte der Arbeitgeber Ihnen Ihr Jahresnetto hinschreiben ohne SIe zu kennen? Da spielen einige persönliche Faktoren hinein.

sonja1978
00
17.12.2011, 16:53

Also wenn Jahresbrutto steht, wird das durch 14 dividiert damit man weißt wieviel man monatlich brutto hat?
oder durch 12 und das bekommt man dann 14x?
Danke.
(habe selber auch eine vermutung, aber würde es gerne von Ihnen als Fachmann wissen.)

RS69
 
00
17.12.2011, 20:05

Üblicherweise verhandelns ein Monatsbruttogehalt, dass Sie dann 14 mal bekommen (wenn's regulär angestellt sind).

sonja1978
00
17.12.2011, 20:56

Ja, genau. das was man verhandelt.
wenn jetzt aber zB in der Annonce steht: Jahresbruttogehalt 33000,-E
dann dividieren Sie das durch 12 oder durch 14 um zu sehen, was Sie dann monatlich kriegen?
(Also ich bislang durch 14 - aber wie sieht ein Fachmann das?)

Klappe zu, Lindwurm tot.
00
25.1.2012, 21:12

Was macht das für einen Unterschied? Mit wäre es sowieso lieber, wenn man über das Jahres-Bruttoeinkommen sprechen würde. Ob ich das dann in der 12, 13 oder 14 Teilen bekomme ist mir völlig egal.

f l o
 
00
17.12.2011, 22:02

natürlich durch 14

Freie Welt
10
18.12.2011, 15:10
Sorry, aber all das hier ist fachlich falsch

Das so genannte 13. und 14. Monatsgehalt wird vollkommen anders besteuert (also anderes Netto) und enthält auch andere Lohnnebenkosten als die Gehälter 1 bis 12. Es gibt auch Branchen mit 15 Monatsgehältern.

Meine Kritik richtet sich gegen die Verwendung des Bruttobegriffs, denn er zeigt nicht direkt, wie viel Geld der Arbeitnehmer jährlich auf sein Konto bekommt und auch nicht, wie viel der Arbeitgeber für ihn ausgeben muss. Warum wird dann über ihn verhandelt?

Gehen Sie auf die Straße und fragen Sie einen x-beliebigen Arbeitnehmer, wie viel er jährlich Netto verdient. Ich wette, dass 95 % der Angestellten diesen Betrag nicht kennen.
Und noch einmal: Für den Angestellten ist ausschließelich das Jahresnetto relevant.

RS69
 
00
25.1.2012, 21:47

P.S.: die Schwierigkeit eines Angestellten, sein Nettogehalt zu sagen, weist auf drei mögliche Ursachen hin:

* Er will es Ihnen nicht sagen.
* Er hat nie darüber nachgedacht.
* Er ist nicht in der Lage die Summen von 12 Lohnezetteln zusammen zu zählen, bzw. sich einen Jahreslohnzettel zu organisieren.

RS69
 
00
25.1.2012, 21:44

Der Bruttobegriff ist ganz klar - daraus kann man eindeutig ableiten, wieviel der MA kostet.

Netto kann man nicht mit den Mitarbeitern aushandeln, dafür müsste der MA seine gesamte familliäre und Einkommens Situation offenlegen - und dann auch nicht verändern.

Cronos82
00
19.12.2011, 08:39

Auch wenn das 13. und 14. Gehalt anders besteuert werden, lässt sich nur aus dem Brutto Betrag ableiten was man Netto raus bekommt. Auch für das Unternehmen lassen sich aus dem Brutto Betrag die Kosten berechnen.

Der Netto Betrag ist nicht für alle gleich, und hängt von persönlichen Faktoren ab. D.h. würde ein Netto Betrag verhandelt, wüsste das Unternehmen nicht genau welche Kosten entstehen.

Will man wissen was monatlich aufs Konto kommt, kann man einen Brutto/Netto Rechner verwenden (z.B. von der AK). Doch selbst dass ist nur eine Annäherung, das tatsächliche Netto-Einkommen steht erst fest nachdem man einen Einkommenssteuerbescheid für das entsprechende Jahr bekommen hat.

f l o
 
00
18.12.2011, 15:23
nein, da liegen Sie falsch

es ging hier um die umrechnung jahresbrutto->monatsbrutto.
und das geht bei 14 monatsgehältern über den faktor 14.

wenn Sie eher am nettolohn interessiert sind, ist das legitim, aber verhandelt werden nun mal bruttolöhne.

aners
07
17.12.2011, 16:05
???

sogar der standard selbst schreibt kein gehalt dazu ...tssss....
http://derstandard.at/anzeiger/... ?ID=145505

Der lachende Mann
00
17.12.2011, 15:09
Welches Gesetz regelt das?

Das Be-hin-der-ten-ein-stel-lungs-ge-setz?

Richard Ebner
01
17.12.2011, 13:56
Ich darf daran erinnern, dass diese ...

... Massnahme vor allem deshalb beschlossen wurde, damit Frauen gleichere Chancen am Arbetismarkt bekommen.
Abgesehen davon, dass das impliziert, Frauen wären irgendwie dämlicher als Männer, wird das genau überhaupt nichts bringen, keiner wird sich daran halten und es wird als totes Recht enden.
Ab und zu werden sich halt ein paar Emanzen in den Vordergrund spielen, indem sie Firmen anzeigen.

RS69
 
00
17.12.2011, 20:03

Ich glaube nicht, dass es mittelfristig viel bewegen wird.

Dann wird eben überall iregend eine Zahl stehen, und der Hinweis "Überzahlung nach tatsächlicher Qualifikation".

Keiner wird deswegen mehr bekommen, als er dem Arbeitgeber wert ist.

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Posting 1 bis 25 von 109
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