Auslieferungsverfahren an britisches Oberstes Gericht verwiesen
London- Wikileaks-Gründer Julian Assange darf in Großbritannien
weiter gegen seine Auslieferung nach Schweden kämpfen. Großbritanniens oberstes
Zivilgericht ("High Court") entschied Anfang Dezember in London, der Fall des
Australiers dürfe dem Obersten Gerichtshof ("Supreme Court") des Landes
vorgelegt werden. Es stellten sich Fragen "von genereller öffentlicher
Bedeutung", erklärten die Richter zur Begründung im Beisein von Assange. Seine
Chancen seien allerdings "außerordentlich gering", sagte der zuständige Richter.
In Schweden wird Assange Vergewaltigung und sexuelle Belästigung vorgeworfen.
Die Enthüllungsplattform Wikileaks hatte mit der Veröffentlichung geheimer
Berichte weltweit für Aufsehen gesorgt und vor allem die US-Regierung erzürnt.
Nach der Urteilsverkündung in London wurde Assange vor dem Gerichtsgebäude
von begeisterten Anhängern empfangen. "Das ist die richtige Entscheidung, und
ich bin dankbar dafür", sagte Assange. "Der lange Kampf um Gerechtigkeit für
mich und andere geht weiter." Das Thema Auslieferungsschutz betreffe viele
Menschen.
Andernfalls hätte Assange innerhalb der nächsten zehn Tage nach Schweden
überstellt werden müssen. Dort soll er soll zwei Frauen sexuell belästigt und in
einem Fall vergewaltigt haben. Assange weist den Verdacht zurück und spricht von
einer politisch motivierten Verleumdungskampagne. Außerdem befürchtet er die
Auslieferung oder "illegale Verschleppung" in die USA, wo weder Folter noch
Todesstrafe ausgeschlossen seien, wie er meint.
Die schwedische Staatsanwaltschaft beließ die britische Gerichtsentscheidung
unkommentiert. Die für den Fall des Wikileaks-Gründer zuständige Staatsanwältin
Marianne Ny stehe für keinen Kommentar zur Verfügung, hieß es in einer
Mitteilung der Anklagebehörde in Stockholm. Es gebe auch keine Informationen
über den derzeitigen Stand der Ermittlungen gegen Assange.
Per Samuelsson, einer der beiden schwedischen Anwälte des Australiers,
bezeichnete unterdessen die Londoner Entscheidung, eine Klage beim Höchstgericht
zuzulassen, als "erfreulich". Dies bedeute, dass sein in Großbritannien unter
Hausarrest stehender Klient eine weitere Möglichkeit erhält, seinen Standpunkt
vor Gericht zu erläutern. Die von Schweden begehrte Auslieferung Assanges sei
damit weiter aufgeschoben - bis zum endgültigen Entscheid könne es nun ein paar
Monate dauern, so der Rechtsanwalt gegenüber der schwedischen Nachrichtenagentur
TT.
Im Juli 2010 veröffentlichte Wikileaks mehr als 70.000 Dokumente über den
Krieg der Alliierten in Afghanistan. Im Oktober 2010 legte Wikileaks mit fast
400.000 Geheimdokumenten im "Tagebuch des Irak-Krieges" nach. Im November
folgten mehr als 250.000 vertrauliche Informationen aus US-Botschaften.
Im Dezember 2010 nahm die britische Polizei Assange auf Grundlage eines
Europäischen Haftbefehls fest, ließ ihn aber nach einer Woche gegen Kaution
frei. Seitdem lebt der 40-Jährige in England mit einer elektronischen Fußfessel
auf dem Landsitz eines Unterstützers.
Die britischen Richter erklärten nun, es solle die Frage geklärt werden, ob
die schwedische Staatsanwältin, die den Haftbefehl ausgestellt hatte, eine
"gerichtliche Instanz" sei. Assanges Anwälte hatten argumentiert, dass dies
nicht der Fall und der Haftbefehl daher ungültig sei. Ob Assange erneut Berufung
einlegen könne, müsse ebenfalls der Gerichtshof entscheiden. (APA)