Gleichbehandlungsgesetz

2012: Sanktionen für Unverbesserliche

16. Dezember 2011, 10:30

Einkommensbericht und Stelleninserat: Sanktionen bei Nicht-Befolgung

Wien - Große Unternehmen sind dazu verpflichtet, Einkommensberichte intern vorzulegen und dadurch für mehr Lohntransparenz und -gerechtigkeit zu sorgen. Die Verpflichtung wird abhängig von der Unternehmensgröße stufenweise umgesetzt und mit 1. Jänner 2012 gilt sie auch für Betriebe ab 500 MitarbeiterInnen. Ebenfalls neu sind die Sanktionen, die bei einer Nicht-Angabe des Mindestgehalts in Job-Inseraten drohen.

Das Gleichbehandlungsgesetz verpflichtet Firmen zu mehr Einkommenstransparenz und schon per 31. Juli 2011 mussten rund 180 Firmen mit mehr als 1.000 MitarbeiterInnen die ersten Berichte erstellen. Bis zum 31. März 2012 müssen nun auch Unternehmen ab 500 Beschäftigte intern und in anonymisierter Form Auskunft über die gezahlten Löhne geben. Dies betrifft laut Frauenministerium rund 380 weitere Firmen.

In den Einkommensberichten muss angegeben werden, wie viele Frauen und Männer in einer kollektivvertraglichen Verwendungsgruppe eingestuft sind sowie das arbeitszeitbereinigte Durchschnittseinkommen in der jeweiligen Gruppe. Zugang zu den Berichten hat die Betriebsrätin/der Betriebsrat und über ihn können auch die MitarbeiterInnen Einsicht nehmen. Gibt es in der Firma keine Betriebsrätin/keinen Betriebsrat, ist der Bericht in einem allen Beschäftigten zugänglichen Raum aufzulegen.

Sanktionen ab 2012

Ebenfalls mit der Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes wurde die Angabe des Mindestentgelts und die Möglichkeit der Überzahlung bei Stelleninseraten vorgeschrieben. Ab dem neuen Jahr werden Pflichtverletzungen nun sanktioniert: Nach einer erstmaligen Verwarnung droht eine Verwaltungsstrafe in der Höhe von 360 Euro.

Im Rahmen der Dienstrechtsnovelle für den öffentlichen Dienst kommt es ebenfalls zu einer Neuerung für Frauen. Um ihren Anteil in Leitungsfunktionen zu erhöhen, sollen Bewerberinnen bei gleicher Qualifikation gegenüber Kollegen bevorzugt werden, so lange bis in der entsprechenden Verwendungsebene eine Frauenquote von 50 Prozent erreicht ist. Bisher galt eine Quote von 45 Prozent. Um die Transparenz zu steigern ist geplant, regelmäßig Informationen darüber zu veröffentlichen, wie viele Bedienstete aus welchen Gründen Ansprüche wegen einer Verletzung des Gleichbehandlungsgebots geltend gemacht haben und ob Schadenersatz zuerkannt wurde.

Opferschutzgruppen in Krankenhäusern

Im neuen Jahr sollen in den Krankenhäusern in den Bundesländern Opferschutzgruppen eingerichtet werden, denn derzeit gibt es solche nur in drei Wiener Spitälern. Mit den Opferschutzgruppen habe man bisher bereits gute Erfahrungen gemacht, das "Erfolgsmodell" wird deshalb 2012 kontinuierlich österreichweit ausgebaut. Für Krankenanstalten, deren Größe keine eigene Gruppe erfordert, können sie auch gemeinsam mit anderen eingerichtet werden. Hauptbetroffene von Gewalt sind Kinder und Frauen. (APA)

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