Wien - Synthetisch hergestellte Stoffe mit psychoaktivem Wirkpotenzial, bei denen es sich um Forschungschemikalien beziehungsweise großteils um Abfallprodukte aus der Arzneimittelforschung handelt, werden ab 1. Jänner 2012 in Österreich verboten. Das "Neue Psychoaktive Substanzen Gesetz" (NPSG) sieht für Händler Freiheitsstrafen von einem bis zu zehn Jahren vor. Konsumenten sollen straffrei bleiben.

Diese sogenannten "Legal Highs" sind vor allem bei jungen Konsumenten beliebt. Die Chemikalien zum Einnehmen oder Schnupfen und Kräutermischungen zum Rauchen wurden - meist per Internet - als "legale Alternative" zu den üblichen und verbotenen Drogen angeboten. Bisher hinkten die Regierungen europaweit mit Verboten einzelner Inhaltstoffe hinterher - diese wurden nach einem etwaigen Verbot einfach leicht abgeändert, um die Substanzen weiter legal an die Konsumenten zu bringen.

Auswirkungen unbekannt

Durch den Gebrauch sind Konsumenten einem unkalkulierbaren Gesundheitsrisiko ausgesetzt, weil die Auswirkungen der oft noch unerforschten Substanzen nicht bekannt sind. Die Konsumenten sollen durch das NPSG aber geschützt und nicht kriminalisiert werden.

Ab Februar machen sich Hersteller und Vertreiber von "Legal Highs" in Österreich strafbar. Wird der Straftatbestand erfüllt, ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren zu rechnen. Bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe sind vorgesehen, wenn die Straftat eine Gefahr für Leben oder Gesundheit von mehr als zehn Menschen herbeiführt. Die Strafuntergrenze beträgt hierbei ein Jahr. Stirbt ein Mensch durch den Konsum oder liegt eine schwere Körperverletzung bei mehr als zehn Personen vor, wird der Täter mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren bestraft. Die legale Verwendung dieser Chemikalien zu gewerblichen Zwecken oder zu Forschungszwecken wird von dem Verbot nicht berührt. (APA)