Immigration

Deutschtest-Pflicht vor Einreise könnte fallen

Maria Sterkl, 15. Dezember 2011, 16:51

Kommission hat Gesetz für EU-rechtswidrig erklärt - Verfahren vorm EuGH müsste Klarheit bringen

Ohne Sprachtest keine Einreise: Das gilt für zuwanderungswillige Menschen, die über keinen EU-Pass verfügen, seit letztem Sommer. Die Aufregung über die Novelle war groß - von mutwilligen Einwanderungshürden war die Rede. Nun sieht es ganz danach aus, als würde das Gesetz übers Kleinkindalter nicht hinauswachsen: Die Europäische Kommission hat es für EU-rechtswidrig erklärt. In den Niederlanden wurde eine ähnliche Regelung bereits gekippt.

In ihrer Stellungnahme an den Europäischen Gerichtshof schreibt die Kommission, die EU-Staaten hätten zwar das Recht, "Integrationsmaßnahmen" zu verlangen, unter anderem auch Sprachtests. Diese Maßnahmen sollten aber dazu dienen, die Integration im Land zu fördern - es dürfe sich "nicht um ein Ausschlusskriterium oder eine Einreisebedingung" handeln, heißt es in der Stellungnahme.

Familienleben erleichtert Integration

Die Kommission beruft sich dabei auf die Familienzusammenführungsrichtlinie. Hier heißt es, die Zusammenführung von Familienmitgliedern in einem EU-Staat "trägt zur Schaffung soziokultureller Stabilität bei, die die Integration Drittstaatsangehöriger in dem Mitgliedsstaat erleichtert". Dieses Ziel dürfe durch Integrationsmaßnahmen nicht unterlaufen werden.

Zwar hat die Stellungnahme der Kommission unmittelbar keine Auswirkung auf österreichisches Recht. Mittelfristig wird sie jedoch bewirken, dass die österreichische Sprachtest-Regelung fällt, glauben JuristInnen: "Der EUGH wird sich der Meinung der Kommission anschließen", ist sich Fremdenrechtsexperte Johannes Peyrl sicher. "Was es jetzt aber braucht, ist ein Verfahren." 

Entscheidung in Luxemburg

Anders gesagt: Der Gerichtshof in Luxemburg muss von einem beliebigen Gericht in der EU angerufen werden, um anhand eines Einzelfalls diese offene Rechtsfrage zu klären.
Und genau das könnte in absehbarer Zeit geschehen. Das deutsche Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat im November angekündigt, beim nächsten Anlassfall diese Frage dem EuGH vorzulegen. Im Durchschnitt dauert es dann ein bis zwei Jahre, bis eine Entscheidung vorliegt, im Fall eines Eilverfahrens sogar nur ein halbes Jahr. Dass es die Sprachtest-Regelung in ein paar Jahren noch gebe, sei "nicht realistisch", sagt Peyrl. 

Spezielle Regelung für TürkInnen

In den Niederlanden wurde eine ähnliche Regelung übrigens Ende September gekippt, allerdings nur für türkische Staatsangehörige: Sie widerspricht nämlich nicht nur der Familienzusammenführungs-Richtlinie, sondern auch dem einem Abkommen zwischen Türkei und EWG aus dem Jahr 1963, dem sogenannten Assoziationsabkommen. Dieses untersagt beiden Vertragsparteien, nach Inkrafttreten neue Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit einzuführen. Die EU-Kommission hat im Juli festgestellt, dass die Sprachtests dieser Klausel widersprechen.

Sollte der EuGH sich auch dieser Meinung anschließen, dann wären in der Folge nicht nur die Deutschtests vor der Einreise, sondern auch die - schwierigeren - Prüfungen zur Erfüllung der Integrationsvereinbarung im Inland rechtswidrig.

Meinungsumschwung

Das deutsche Bundesverwaltungsgericht hatte die deutsche Sprachtest-Regelung bislang als rechtskonform betrachtet - der jüngste Beschluss, im Anlassfall den EuGH anzurufen, wird daher als Meinungswandel gesehen, der Folgen für alle Mitgliedsländer mit vergleichbaren Regelungen haben könnte.

Die deutsche Regierung machte jedoch klar, dass sie der Luxemburger Judikatur nicht vorgreifen werde: "Solange es rechtlich möglich ist, einen solchen Sprachnachweis zu verlangen, werden wir das auch tun", antwortete Ole Schröder, Staatssekretär im Innenministerium, auf eine Anfrage der Linke-Bundestagsabgeordneten Sevim Dagdelen. Auch dem österreichischen Gesetzgeber sei „ein gewisses Spannungsverhältnis zur EU-Rechtslage" schon bei der Beschlusfassung klar gewesen, meint Johannes Peyrl.

"Wird Vorlage geben"

"Es wird eine Vorlage beim EuGH geben - die Frage ist nur, wann", sagt auch Klaus Dienelt, deutscher Migrationsrechtsexperte und Richter am Verwaltungsgericht Darmstadt. "Ich selbst würde jedenfalls immer vorlegen, wenn mir ein solcher Fall unterkäme." Am Ergebnis hat Dienelt keinen Zweifel: "Ich bin mir relativ sicher, dass der EuGH diese Praxis nicht mehr zulässt." Dienelt glaubt, dass zumindest in Deutschland bereits jetzt legerer mit dem Sprachtest-Gebot umgegangen werde: "Die Gerichte wissen jetzt, dass die Vereinbarkeit mit dem EU-Recht nicht mehr zweifelsfrei gegeben ist. Es liegt jetzt an ihnen, zu entscheiden." (Maria Sterkl, derStandard.at, 15.12.2011)

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Geislwind
11
19.12.2011, 19:47
Vor der Einreise

Deutschkenntnisse nachweisen zu müssen ist eine Schikane.

Nach der Einreise - so man in Österreich bleiben möchte - ist der Erwerb von Deutschkenntnissen ein MUSS.

Mag. Doris Mihokovic
 
13
29.12.2011, 20:13
@ Geislwind

Wenn man schon in der Absicht einreist, auf Dauer in Oesterreich zu bleiben, ist es notwendig und sinnvoll bereits die Sprache ausreichend zu beherrschen.

Weshalb sich die EU jetzt allerdings in Belange, die einzelne EU-Mitgliedsstaaten mit Drittlaendern vereinbaren, einmischt, kann ich nicht recht nachvollziehen. Die Mitgliedslaender sind jetzt wohl schon zur Gaenze entmuendigt.

berliner68
43
17.12.2011, 10:50
Können hier viele nicht lesen ?

Wo steht im Artikel etwas über Migranten?

Es wird nur geschrieben über den A1 Kurs für Ehefrauen!

Ein gebürtiger Östereicher möchte seine ausländische Ehefrau nach Östereich holen,nach der Verfassung hat er den Schutz der Familie!

Nun kommt ein Botschafter und sagt,was interessiert mich die Verfassung,ohne A1 kein Visum!!!

Das hat die EU bemängelt,die Aushebelung des EU Recht.

Wobei viele hier nicht Wissen,das die Ehefrau und ihre Kinder vom ersten Tag,Rechtsanspruch auf Sozialleistungen haben.
Da Funktioniert die Verfassung.

Geislwind
02
19.12.2011, 19:41
"Östereich".

Und das ungefähr 10 mal.
DAS tut wirklich weh.

palmström
01
17.12.2011, 12:50
Sollte der EuGH sich auch dieser Meinung anschließen, dann wären in der Folge nicht nur die Deutschtests vor der Einreise, sondern auch die - schwierigeren - Prüfungen zur Erfüllung der Integrationsvereinbarung im Inland rechtswidrig.

wenn das das bedeutet, wie es da steht, heißt das, dass türkInnen ab dann generell keine sprachkenntnisse mehr im zusammenhang mit ihrer aufenthaltserlaubnis vorweisen müssen, alle anderen schon

berliner68
10
17.12.2011, 16:27
Habe vergessen.

Nach der Verfassung benötigt die Familie eines gebürtigen Östereicher kein Visum zur Einreise,keine Aufenthaltserlaubnis,keine Niederlassungserlaubnis.

Es genügt nach der Verfassung,nach der Einreise eine Meldung bei der Meldebehörde!

Sie aber werden den Usern hier aufzeigen,in welchem Paragraphen steht,für die Familie eines gebürtigen Östereichers wird nach der Gesetzgebung zum Ausländerrecht die Verfassung außer Kraft gesetzt.
So steht es in der Verfassung,ein Gesetz muß aufführen,warum die Verfassung bei dieser Gesetzgebung ausgehebelt wird!

Können Sie nicht,so ersparen Sie den Usern ihr
BLABLA.

palmström
01
17.12.2011, 19:37
ersparen Sie den Usern ihr BLABLA.

ich gebe diese aufforderung mit freude zurück

die ehefrau eines gebürtigen österreichers muss übrigens sehr wohl jährlich amtswege erledigen und nach xy jahren eine deutschprüfung ablegen

obs nun ihrer meinung nach in der verfassung steht oder nicht, mein lieber selbsternannter experte...

berliner68
30
17.12.2011, 22:11
Wußte doch.kommt nur BLABLA!

Aber das "Ermächtigungsgesetz"wurde für Östereich auch am 8.Mai.1945 abgeschafft!

Mit welcher Begründung wollen Sie nun die Verfassung aushebeln,oder die Europäische Menschenrechts Konvention?

Welcher Beamte will nun die ausländische Ehefrau,mit Kinder,verheiratet mit einem gebürtigen Östereicher,zum Verlassen des Landes auffordern?
Die Ehefrau kann bis zu ihrem Tot in Östereich leben,
ohne ein Wort Deutsch zu sprechen,solange sie keine Leistungen vom Staat erhält!
Pension ist keine staatliche Leistung.

Ich bin kein Experte,nur ein Bürger der seine Rechte kennt!
Sie aber kommen hier her und Erklären die Verfassung für Toelettenpapier!
Das ist klare braune Sosse.

berliner68
20
17.12.2011, 16:17
Hallo @Palmström !

Sie können auch nicht lesen!
Es geht nur um Ehepaartner und nicht um Migranten.

Sollte sich die Ehefrau beim Arbeitsamt anmelden,so wird sie nach der Gesetzgebung zum Sprachkurs verpflichtet!
Ohne Sprachkurs keine Geldleistungen!
Das vebietet die EU nicht.

Noch Fragen?
So schauen Sie in die Verfassung,da steht alles zum Nachzug von Ehepaartnern.
Die Familie hat den absoluten Schutz nach der Verfassung!

van.der.stiege
03
18.12.2011, 13:45
versteh jetzt nicht ganz worauf sie hinaus wollen.

dachte das - automatische aufenthaltsrecht fuer ehepartner mit nicht-österreichischer staatsbuergerschaft - wurde ja vor kurzem geändert.

und da heisst es, dass die hochzeit eben NICHT reicht um mit dem partner hier in ö leben zu können. da muessen sehr wohl einkommens-/ versorgungsnachweise (des ö-partners) vorgelegt werden.

das recht auf familie, das angeblich laut verfassung zusteht, ist ja nicht auf österreich beschränkt. man kann ja genausogut im land seines partners bzw. gemeinsam in einem drittland eine familie gruenden.

berliner68
10
18.12.2011, 15:27
Einfache Frage.

Sie sind bereit einem östereichischen Staatsbürger
sein Aufenthaltsrecht in Östreich zu verweigern?

Wollen Sie ihn auch noch Staatenlos machen?
Nehmen in seinen Paß ab?
Somit verstoßen Sie auch gegen die EU Menschenrechtskonvention,wobei die Gesetzgebung der EU über die Gesetzgebung von Östereich steht.
Art.8 (1+2) der EMRK Absoluter Schutz der Ehe.
Art.12 Recht auf Eheschließung nach der Gesetzgebung des Heiratstaates.
Art.14 Diskreminierungsverbot
Art.17 Verbot des Mißbrauch dieser Rechte von Ämtern,Behörden oder Einzelpersonen.

Aber Sie werden uns die Gesetze hier aufführen,wo steht.: Ein g.Östereicher hat keinen Rechtsanspruch
auf die Verfassung,sobald er mit einer Ausländerin verheiratet ist.

van.der.stiege
01
19.12.2011, 12:11
wieso pass abnehmen?

wieso staatenlos machen?
sind alle österreicher die in einem anderen land leben pass und staatenlos??
da bin ich wohl die ausnahme: trotz mehrjährigen aufenthalt in einem eu-land musste ich meinen pass nicht zurueckgeben :-))

palmström
03
18.12.2011, 18:08
lesen sie sich bitte

absatz 2 von artikel 8 nochmals durch

danke

berliner68
10
19.12.2011, 08:46
Sie werden es den Usern hier Erklären,was Sie meinen!

Art.8 (1) EMRK. Absoluter Schutz der Familie!
Art.8 (2) EMRK. Trifft diese Begründung nun zu auf die ausländische Ehefrau eines g.Östereicher?

Kann mit diesen Begründungen nun die Verfassung außer Kraft gesetzt werden?

Kann mit diesen Begründungen nun der Art.8 (1),
Schutz der Familie,außer Kraft gesetzt werden?

Mit welchem Gesetz,wollen Sie die a.Ehefrau eines g.Östereichers zum Sprachkurs zwingen?

Selbst wen der Mann Tot ist (Erst ab da tritt das AusländerG in Kraft für die Frau)hat sie ein eigenständiges AufH Recht,der Lebensunterhalt gesichert duch die Witwenpension,kann sie mit keinem Gesetz gezwungen werden,deutsch zu lernen.

Erst ab Leistungen aus der Sozialeistung kann sie dazu gezwungen werden.

palmström
03
19.12.2011, 14:07
ob sie es akzeptieren oder nicht

der staat hat ein interesse daran und die möglichkeiten es zu forcieren (zb nach abs. 2 art 8), dass menschen sich integrieren

die persönliche freiheit ist sehr wichtig, aber das gesellschaftsinteresse noch ein bisschen wichtiger

punkt

und deswegen gibt keiner irgendwo einen pass ab oder werden irgendwelche grundrechte beschnitten

ihre eskalationshysterie könnens stecken lassen

PepiOnkel
01
17.12.2011, 08:42
die EU Politiker wollen wohl

von ihrer Unfähigkeit, verantwortungsvoll mit fremden Geld umzugehen, ablenken.
Verbieten Glühlampen ohne Wissen was das bedeutet. Eine endlose Liste. Aber was soll ein Politiker schon können oder wissen. Er hat ja nur gelernt gut zu reden und zu lügen.

Alexander Patjomkin
16
16.12.2011, 21:05
Wer nicht einmal die Sprache kennt, dann ist er/sie mit Sicherheit ein Sozialfall.

Brauchen wir das ?

Harry Meier
 
01
19.12.2011, 00:59
Naja ich hab' mal ne Weile in Finnland gearbeitet .

.. und hab' mir echt schwer getan mit der Sprache aber eigentlich konnte dort jeder Englisch daher hatte ich dann doch wieder kein Problem. In den meisten Staaten der EU lacht man doch über uns Ösis weil wir zu doof sind eine zweite Sprache zu beherrschen, mit der jeder Einwanderer klar kommt.

aculus populus
 
51
16.12.2011, 19:54
Wenn man die positive Absolvierung des Sprachtests

der gesamten Bevölkerung (In- und Ausländer) aufzwingen würde für den Verbleib in der "Heimat" (bei Ausländer "Zuwanderungsort") dann würden so ca. 4 Mio. Leute das Land verlassen müssen...also hört mal endlich auf mit dem stupiden Geplappere: "Deitsch, Deitsch, Deitsch" .... kann man nicht mehr hören.

palmström
02
17.12.2011, 12:51
das gibt es

nennt sich schulabschluss...

PepiOnkel
01
17.12.2011, 08:33
uns wäre schon geholfen wenn Sie es beherzigen würden

D. C.
01
16.12.2011, 19:10
Kulturunterricht

in der Muttersprache:
z.B. auch mit Inhalten wie Frauen- und Kinderrechte etc.
Damit die Zuwander_innen wissen, was sie erwartet und was von ihnen erwartet wird. Was kommt an, was kommt weniger gut an bei so manchen Ang'stammten...
Wär wohl schwierig, dafür Lehrkräfte zu finden.

Mit Kulturunterricht meine ich nicht das Österreich-Touristenpaket, das eher nur am Rande.

Harry Meier
 
10
19.12.2011, 01:00
Wenn ich mir so die Schlagzeilen in den Ösi Medien

.. anschaue, dann haben die Inländer auch recht wenig Ahnung von Frauen- und Kinderrechten. Wenn schon denn schon dann Unterricht für alle. Auch für Inländer.

D. C.
01
19.12.2011, 17:18

Da haben Sie zweifelsohne Recht. Ich hätte schon auch an eine inländische Zielgruppe gedacht - die Österreicher geben ihre Ansichten halt nicht ganz so offen zu.

Neoliberal National der Untergang!
30
16.12.2011, 16:50
Die einzigen Zahler in der 2. Republik!

Waren die neuen Zuwanderer und die alten Zuwanderer dafür Jahrzehnte lang arbeitslos!
TOP das ganze wenn man die Statistik ansieht und einem Hetzer dann auch noch irgend etwas glaubt!
Die Achse der Blöden eben!

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