
Die Nationalratsabgeordneten halten die Justiz auf Trab, die Liste an Ermittlungen und Vorwürfen gegen die Mandatare ist lang: Sie reicht von Verhetzung und Falschaussage über Schmuggel und fahrlässige Krida bis hin zu schwerer Körperverletzung und versuchter Anstiftung zum Mord .
Nationalratsabgeordnete genießen politische Immunität, das heißt, das
Gesetz schützt sie vor Strafverfolgung. Dieses Privileg dient dem Schutz
des Parlaments. Es gilt aber nur, wenn die mutmaßliche Tat der Mandatare mit
ihrer Arbeit als Abgeordneten zusammenhängt. Fährt ein Abgeordneter
beispielsweise besoffen mit dem Auto, ist er also nicht immun und wird
genauso bestraft wie jeder andere Bürger auch. In welcher Angelegenheit
ein Mandatar immun ist, bestimmt der Nationalrat. Er kann die Immunität
der Abgeordneten aufheben - dann darf die Justiz ermitteln.
In der laufenden Gesetzgebungsperiode gab es bisher
38 "Immunitätsangelegenheiten", und obwohl sie noch lange nicht zu Ende ist, sind es bereits so viele wie noch nie. Zumindest seit
Aufzeichnungen des Parlaments verfügbar sind. Oben sehen Sie den
Sitzplan des Nationalrats, die gefüllten Kästchen symbolisieren jene
Abgeordneten, die mit Immunitätsangelegenheiten konfrontiert waren. Wenn
Sie auf die jeweiligen Kästchen klicken, erfahren Sie,
welcher Abgeordnete mit welcher Immunitätsangelegenheit zu tun hatte.
Für alle genannten Personen gilt die Unschuldsvermutung - bis auf die
bereits rechtskräftig Verurteilten. (Benedikt Narodoslawsky, derStandard.at/APA, 18.1.2012)