Expräsident zu zwei Jahren bedingter Haft verurteilt - Prozess wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder während seiner Zeit als Pariser Bürgermeister
Rund fünf Jahre dauerte es, bis die französische Justiz ein Urteil über Ex-Präsident Jacques Chirac fällte: zwei Jahre auf Bewährung wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder zu dessen Zeit als Pariser Bürgermeister.
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Ein Pariser Strafgericht hat Jacques Chirac, den französischen Staatspräsidenten von 1995 bis 2007, am Donnerstag wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der Tatbestand betrifft die Zeit, als Chirac Bürgermeister von Paris (1977-1995) war. Das Gericht erachtete es als erwiesen, dass der heute 79-jährige Gaullist Anfang der 1990er für die Einstellung mehrerer Parteifreunde im Rathaus verantwortlich war. Damit sparte er Parteikosten zulasten der Steuerzahler der Stadt.
Chirac sei "am Ursprung" dieser Scheinjobs gewesen, urteilte das Gericht, das auch einige andere Mitarbeiter des nachmaligen Präsidenten zu Haft- und Geldstrafen verurteilte. Die Beweislage war klar; unter anderem lag ein handschriftlicher Brief Chiracs vor, in dem er selbst eine fiktive Anstellung empfahl.
Das Urteil war mit großer Spannung erwartet worden: Erstmals stand in Frankreich ein ehemaliger Staatspräsident vor Gericht. Chirac genoss im Élysée-Palast bis 2007 absolute Immunität. Nach seinem Amtsende waren mehrere Tatbestände verjährt; dazu gehören inexistente Wählerstimmen oder "geschmierte" Bauvorhaben. Damit verglichen nehmen sich die Scheinjobs wie ein relativ geringfügiger Delikt aus.
Jahrelanges Gezerre
Trotzdem musste der "Verein zur Bekämpfung der Korruption" (Anticor) jahrelang für die Durchführung des Prozesses kämpfen. Die Staatsanwaltschaft sprach sich zuerst gegen den Prozess aus; und im Frühling verlangte sie zur allgemeinen Überraschung einen Freispruch. Viele Juristen sahen dahinter das Werk des aktuellen Staatschefs Nicolas Sarkozy, der sich vor den anstehenden Präsidentschaftswahlen 2012 die Unterstützung des gaullistischen Flügels seiner Partei UMP sichern wollte.
Allerdings blieben die Franzosen gespalten, ob der heute sehr beliebte Altpräsident auf die Anklagebank gehöre. Je unpopulärer Sarkozy ist, desto nostalgischer blicken viele auf die Chirac-Ära zurück, in der Frankreich noch nicht in der Krise steckte und den USA im Irakkrieg Paroli zu bieten wagte.
Auf jeden Fall musste Chirac schließlich nicht persönlich vor den Richtern erscheinen: Sie billigten das Argument, wonach Chirac unter "Anosognosie" leide: Gedächtnisverlust.
Auch die Reaktionen auf das Urteil fielen gemischt aus. Nicht nur Gaullisten wie Ex-Premier Jean-Pierre Raffarin sprachen von einer "traurigen Nachricht". Anticor-Vorsteher Jérôme Karsenti lobte hingegen das "historische Urteil", das eine "Botschaft an alle Politiker" sei. Die linke Opposition sah ein "Signal für die Demokratie". Die grüne Präsidentschaftskandidatin Eva Joly forderte Chirac konkret auf, sein ihm als Ex-Staatschef zustehendes Amt als Verfassungsrichter abzugeben.
Chirac selbst wohnte der Urteilsverkündung nicht bei. Am Abend teilte er mit, er werde nicht in Berufung gehen. Er habe nicht mehr die "nötigen Kräfte", weise das Urteil aber kategorisch zurück. (Stefan Brändle aus Paris/DER STANDARD, Printausgabe, 16.12.2011)