Verwaltungsgerichtsbarkeit

Bund verlängert Leine für Länder

14. Dezember 2011, 18:18

Weniger Mitsprache des Bundes bei Landesgesetzen

Wien - Der Ministerrat hat am Dienstag den Entwurf zur Novellierung der Verwaltungsgerichtsbarkeit abgesegnet - ein Vorhaben, das die Bundesregierung in ihrem Regierungsprogramm unter dem Punkt "Leistungsfähiger Staat" einordnet. Geschaffen wird die zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit, also erstinstanzliche Verwaltungsgerichtshöfe, die auch den VwGH (Verwaltungsgerichtshof) entlasten sollen.

Im Rahmen des damit verbundenen Gesetzes- und Verfassungsänderungspakets (der Entwurf braucht im Nationalrat eine Zweidrittelmehrheit) hat der Ministerrat gleich auch Neuerungen bei der Landesgesetzgebung beschlossen. Die Mitwirkungsrechte des Bundes (er hat ein Einspruchsrecht) werden eingeschränkt. Und zwar soll der Artikel 98 der Bundesverfassung fallen - in ihm ist auch festgeschrieben, dass die Bundesregierung gegen Gesetzesbeschlüsse der Landtage ein Einspruchsrecht hat, bei "Gefährdung von Bundesinteressen".

Bisher ist es zudem so, dass die Landtage all ihre Gesetzesbeschlüsse unmittelbar nach Beschlussfassung beim Bundeskanzleramt bekanntgeben müssen - auch das wird künftig nicht mehr der Fall sein. Die Bundesregierung hat dann acht Wochen Zeit, etwaigen Einspruch zu erheben; dagegen wiederum haben die Landtage ein Beharrungsrecht. Genau dieses Einspruchsrecht soll fallen - außer in jenen Fällen, in denen es ums Geld geht, wenn also der Gesetzesbeschluss Abgaben und Anleihen zum Thema hat. In dem Fall soll in Zukunft dieselbe Vorschrift gelten wie für Landesgesetze, die für ihre Vollziehung die Mitwirkung von Bundesorganen benötigen, beispielsweise den Einsatz der Bundespolizei. Hintergrund: Beides kann Geld des Bundes kosten. Für diese Landesgesetze brauchen die Landtage (gemäß Artikel 97 Bundesverfassung) auch künftig die Zustimmung der Bundesregierung. Wobei diese nicht ausdrücklich zustimmen muss; es reicht, wenn sie binnen acht Wochen keinen Widerspruch deponiert.

Die Juristen im Bundeskanzleramt werden künftig überhaupt weniger zu lesen haben: Die Länder müssen nicht mehr all ihre Gesetzesbeschlüsse bekanntgeben, sondern nur noch die, für die sie die Bundesorgane brauchen.

Kritiker - selbst aus Regierungskreisen - sehen in diesen Änderungen, die dem Ministerrat am Dienstag "zwei Minuten vor Beschlussfassung" vorgelegt worden seien, einmal mehr einen "Sieg des Föderalismus, der Länder gegen den Bund". Dieser verzichte auf "wichtige Mitspracherechte", wie es heißt. Verfassungsjuristen dagegen kommentieren die Novellierungspläne entspannter. Schon in den vergangenen Jahren habe der Bund von seinem Einspruchsrecht kaum Gebrauch gemacht, dem werde nun "sinnvollerweise eben auch Rechnung getragen". (Renate Graber, DER STANDARD; Printausgabe, 15.12.2011)

Stegbuchner
11
15.12.2011, 19:10
"Leistungsfähiger Staat"

Von wegen, die neuen Verwaltungsgerichte ersetzen ja keine bestehenden Behörden. Bislang wird die Berufungskompetenz von bestehenden Behörden, zB Bezirkshauptmann oder Landeshauptmann, wahrgenommen - oder, bei Disziplinarsachen etwa, von Berufungsinstanzen, die aus verschiedenen Behörden beschickt werden. KEIN EINZIGER Beamter wird abgebaut werden. Es werden lediglich neue Planstellen für Richter und Verwaltungsbeamte in den neuen"entlastenden" Verwaltungsgerichten geschaffen.

Sepp Maier
00
16.12.2011, 07:35

Die Zentralisierung auf einheitliche Verwaltungsgerichte wäre ein (weiterer) Schritt in Richtung Veraltungsvereinfachung.

Zahlreiche eindeutig zur Steuerung eingerichete, nur de iure weisungsfreie, "unabhängige" Sonderbehörden fielen dadurch weg.

Der damit verbundene Synergieeffekt bewirkt natürlich auch, dass insgesamt weniger Beamte in irgendwelchen Nischen herumdoktern.

Hollerstrauch
10
15.12.2011, 18:59
Über den Tisch gezogen...

....wurde der Bund wieder einmal von den Ländern!
Der Föderalismus, den wir uns überhaupt nicht leisten können, wird mit dieser Reform einbetoniert; der Bund reformiert sich selber weg.
Die Länder bekommen schon im Jänner 2012 20 Millionen für die Landesverwaltungsgerichte, die das Parlament noch gar nicht beschlossen hat. Die Landeshäuptlinge haben ihre Zustimmung von der freien Auswahl der Richter abhängig gemacht. Der Zugang zum VwGH - dessen Präsident auf einmal sein Gericht als zu groß befindet (geht's noch?) - wird radikal eingeschränkt. In Zukunft können die Länder sich alles selber "richten". Aber die jugendlichen Theoretiker im Verfassungsdienst werden sich schon was gedacht haben dabei...

Sepp Maier
00
16.12.2011, 07:38

Ein Höchstgericht, das statt sich mit Grundsatzfragen befassen zu können mit lauter Gschistigschasti-Anträgen zugemüllt wird, ist keines.

Präsident Jabloner hat insofern recht, der VwGH ist für ein Höchstgericht eindeutig zu groß.

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