Experten: 700 Millionen an Mehreinnahmen viel zu hoch gegriffen
Dass die Abschaffung der Spekulationsfrist bei
Immobilienverkäufen dem Staat 700 Mio. Euro brächte - wie von
Bundeskanzler Werner Faymann geschätzt - wird von Experten massiv
bezweifelt. Der Chef der S-Bausparkasse, Josef Schmidinger, nannte "die
Professorenschätzung kuschelig" und meinte, dass es "genug
Umgehungsmöglichkeiten gibt". Seiner Meinung nach würden die Einnahmen
für den Staat bei maximal 40 bis 60 Mio. Euro liegen.
Derzeit können Immobilien nach zehn Jahren steuerfrei veräußert werden.
Dieser Umstand war bereits der Steuerreformkommission unter
Ex-Finanzminister Rudolf Edlinger ein Dorn im Auge. Geändert wurde daran
aber bisher nichts. Nicht zuletzt, weil man sich über keinen Stichtag
für die Anschaffung der Immobilie einigen konnte. Das Problem damals wie
heute sieht Steuerberater Walter Stingl folgendermaßen: "Man braucht
einen Anschaffungswert - was aber tun, wenn dieser Jahrzehnte
zurückliegt?", fragt der Experte. Beim Verkauf müsse zumindest die
Inflation abgegolten werden. Daher bedarf es der Einschleifregelungen.
Möglich wäre, dass die Spekulationsfrist innerhalb der nächsten 20 Jahre
auf null sinkt; wird innerhalb der nächsten 15 Jahre verkauft, würde nur
der halbe (Einkommens-)Steuersatz anfallen. Eine ähnliche Regelung gibt
es bereits jetzt beim Verkauf von unbebauten Grundstücken: Nach dem
fünften Jahr gibt es einen zehnprozentigen Steuerabschlag.
Stingl hält Umgehungsmöglichkeiten der Spekulationssteuer für gering:
Wird die Immobilie in eine GesmbH eingebracht und dann verkauft, muss
die Differenz zwischen Einbringungswert und Verkaufspreis versteuert
werden. Wird die Immobilie in eine Stiftung eingebracht und von der
Stiftung dann verkauft, fällt zwar keine Steuer an. Sollte der
Verkaufsgewinn ausgeschüttet werden, muss die Kapitalertragssteuer
abgeführt werden.
Schmidingers Resümee: Will man Immobilien höher besteuern, gibt es nur
zwei Möglichkeiten: die Anhebung der Einheitswerte und die Erhöhung der
Grundsteuer. Im Finanzministerium hält man von Faymanns Vorstoß
ebenfalls wenig. Interne Berechnungen kämen nur auf Erlöse von 100 bis
150 Mio. Euro. Auch im Umfeld von Ministerin Maria Fekter wird darauf
hingewiesen, dass Immobilien zum Teil über Generationen vererbt worden
seien. Die Ermittlung des Gewinns sei in vielen Fällen nicht möglich.
Die Wertpapiersteuer gilt nur für neu erworbene Aktien oder
Fondsanteile. Würde analog bei den Immobilien vorgegangen, würden
zusätzliche Einnahmen bei Wegfall der Spekulationsfrist erst mit großer
Verzögerung fließen.
Fraglich ist auch, warum der Verkauf von Eigenheimen nicht besteuert
werden soll, immerhin geht es ja nur um den Gewinn aus der Veräußerung.
Ein SP-Abgeordneter hat die Antwort: "Aus purem Populismus." (cr, as, DER STANDARD; Printausgabe, 15.12.2011)