Verfassungsgericht erklärte Präsidentenwahl für gültig

14. Dezember 2011, 16:39
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    foto: ap

    Rossen Plewneliew kann nach dem Urteil des bulgarischen Verfassungsgerichts sein Amt antreten.

Klage wegen Manipulation abgewiesen

Sofia - Das bulgarische Verfassungsgericht hat die Präsidentenwahlen vom Oktober für gültig erklärt. Die Pressestelle der Richter teilte am Mittwoch mit, dass eine Klage von 71 Abgeordneten gegen die Wahl des bürgerlichen Kandidaten Rossen Plewneliew im vergangenen Oktober abgewiesen worden ist. Die elf Verfassungsrichter hätten ihre Entscheidung einstimmig getroffen, berichtet Dnevnik.bg

Verstöße gegen Wahlgesetz eingeräumt

Die Verfassungsrichter räumten zwar Verstöße gegen das Wahlgesetz ein, diese hätten aber die Möglichkeiten und Rechte der Bürger nicht entscheidend eingeschränkt. Die Richter nannten als Grund für die vorgekommenen Verstöße und Fehler eine schlechte Vorbereitung der Wahladministration, die durch die Doppelwahl - Präsidenten- und Lokalwahl - überfordert gewesen sei.

Der neu gewählte Präsident Rossen Plewneliew (GERB) hatte noch in der vergangenen Woche erklärt, dass es nicht möglich sei, dass während einer Wahl keine Fehler auftreten. Diese aber seiner Meinung nach nicht gravierend gewesen waren.

Mitte November hatten 71 Abgeordnete der oppositionellen Sozialisten (BSP), der türkischen Minderheitenpartei DPS und der Nationalisten von "Ataka" gegen Plewneliews Wahl geklagt. Sie begründeten die Klage mit Verstößen gegen das Wahlgeheimnis, Manipulationen, Beschränkungen des Wahlrechts einzelner Gruppen und Wählerbestechung. (APA)

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