Klage wegen Manipulation abgewiesen
Sofia - Das bulgarische Verfassungsgericht hat die
Präsidentenwahlen vom Oktober für gültig erklärt. Die Pressestelle
der Richter teilte am Mittwoch mit, dass eine Klage von 71
Abgeordneten gegen die Wahl des bürgerlichen Kandidaten Rossen
Plewneliew im vergangenen Oktober abgewiesen worden ist. Die elf
Verfassungsrichter hätten ihre Entscheidung einstimmig getroffen,
berichtet Dnevnik.bg
Verstöße gegen Wahlgesetz eingeräumt
Die Verfassungsrichter räumten zwar Verstöße gegen das
Wahlgesetz ein, diese hätten aber die Möglichkeiten und Rechte der
Bürger nicht entscheidend eingeschränkt. Die Richter nannten als
Grund für die vorgekommenen Verstöße und Fehler eine schlechte
Vorbereitung der Wahladministration, die durch die Doppelwahl -
Präsidenten- und Lokalwahl - überfordert gewesen sei.
Der neu gewählte Präsident Rossen Plewneliew (GERB) hatte noch in
der vergangenen Woche erklärt, dass es nicht möglich sei, dass
während einer Wahl keine Fehler auftreten. Diese aber seiner Meinung
nach nicht gravierend gewesen waren.
Mitte November hatten 71 Abgeordnete der oppositionellen
Sozialisten (BSP), der türkischen Minderheitenpartei DPS und der
Nationalisten von "Ataka" gegen Plewneliews Wahl geklagt. Sie
begründeten die Klage mit Verstößen gegen das Wahlgeheimnis,
Manipulationen, Beschränkungen des Wahlrechts einzelner Gruppen und
Wählerbestechung. (APA)