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Für das Entsperren eines Handys zur Nutzung mit SIM-Karten anderer Provider müssen Konsumenten tief in die Tasche greifen.

Foto: Reuters/Flickr/AMagill, Montage: red

Wer ein preisgestütztes Smartphone bei einem Provider kauft, muss damit rechnen, dass das Gerät auf die SIM-Karten des Anbieters gesperrt ist. Die Mobilfunker wollen damit sicherstellen, dass die Kunden die zum Teil sehr hoch subventionierten Geräte auch weiterhin mit ihren Tarifen nutzen. Wer sich von dem SIM-Lock freikaufen will, muss jedoch mitunter tief in die Geldbörse greifen, auch wenn die Mindestvertragszeit schon abgelaufen ist.

Gestaffelte Preise bis zu 150 Euro

Die Entsperrung der Handys und Smartphones erfolgt durch die Eingabe eines speziellen Codes. Die Preise für das Freisperren des Geräts für andere SIM-Karten ist bei den meisten Mobilfunkern gestaffelt. A1 verlangt für jedes Modell im ersten Jahr ab dem Kauf 150 Euro, im zweiten Jahr 100 Euro und ab dem dritten Jahr 50 Euro. Drei verlangt nach dem Ablauf der Mindestvertragsdauer 99 Euro für das Aufheben der SIM-Sperre. Unterschiede nach Modellen gibt es bei beiden Providern nicht.

Sonderstellung für das iPhone

T-Mobile berechnet im ersten Jahr ebenfalls 150 Euro und danach 50 Euro. Ausnahmen bilden Klax-Wertkartenhandys, die zu jeder Zeit nur gegen eine einmalige Zahlung von 150 Euro entsperrt werden und Apples iPhone. Hier ist das Entsperren erst nach 24 Monaten um 50 Euro möglich. Auch Orange "befreit" ein preisgestütztes iPhone erst nach zwei Jahren und verlangt dann 40 Euro. Für andere Geräte verlangt das Unternehmen im ersten Jahr nach dem Kauf 110, danach 40 Euro.

"Branchenüblich"

Auf die Nachfrage des WebStandards, wieso die Entsperrung auch nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit noch etwas kostet, antworten die Mobilfunker unisono. Das sei branchenüblich, heißt es und auch mit einem personellen Aufwand verbunden. Der besteht darin, den jeweiligen Entsperr-Code für ein Smartphone abzurufen und den Kunden zu übermitteln. Dass für das iPhone bei T-Mobile und Orange Sonderregelung gelten, liege in der höheren Endgerätestützung durch die Provider. Der SIM-Unlock wird dabei freilich nur für die eigenen Kunden durchgeführt. A1 betont zudem, dass durch die Entsperrung beim Provider die Herstellergarantie nicht verloren geht.

Jailbreak

Beim iPhone gibt es natürlich auch die Möglichkeit, einen Jailbreak samt SIM-Unlock durchzuführen. Doch das ist einerseits nicht mit allen Modellen möglich, andererseits müssen Nutzer bei der Veröffentlichung eines Firmware-Updates immer warten, bis die Jailbreak-Community ihre Tools angepasst hat. Bei solchen Software-Modifikationen und einer Entsperrung abseits der vom Hersteller vorgesehenen Methoden kann zudem die Garantie verfallen. Bei neueren Modellen des iPhone 3GS kann es auch vorkommen, dass sie nach einem SIM-Unlock keine Netzverbindung mehr aufbauen können, wie vor kurzem berichtet wurde.

Entsperren im Handy-Shop

Eine Alternative zum Service der Mobilfunker ist, das Smartphone in einem der zahlreichen Handy-Shops oder bei Online-Anbietern entsperren zu lassen, die es auch online gibt. Bei SIM-Unlock.at beispielsweise muss man die IMEI-Nummer des eigenen Smartphones übermitteln und bekommt den Unlock-Code samt einer Anleitung per E-Mail zugestellt. Für das iPhone fallen auch hier bis zu 139 Euro an, allerdings werden nur ausländische Provider unterstützt. Einige Handy-Shops entsperren das iPhone auch mittels Jailbreak und SIM-Unlock, wenn sich die Kunden nicht selbst darüber trauen. Beim Galaxy Nexus etwa kostet der Code dagegen nur 20 Euro.

"Nicht sehr Konsumenten-freundlich"

Sich rechtlich gegen die SIM-Sperren zu wehren, dürfte nur wenig Aussicht auf Erfolg haben. Ulrike Docekal aus der Rechtsabteilung des Vereins für Konsumenteninformation sieht auf Nachfrage des WebStandards keine Möglichkeit hier Einspruch zu erheben. "Es ist zwar nicht besonders Konsumenten-freundlich", gibt die Rechtsexpertin zu, aber derartige Dinge seien in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter geregelt. Der mögliche Verfall der Garantie sei ebenfalls nicht anzufechten, da es sich hier um eine freiwillige Leistung handle. Bevor man auf eigene Faust ein Gerät entsperrt, sollte man also erst in den AGB nachsehen, ob man dadurch eventuell die Garantie riskiert. (Birgit Riegler, derStandard.at, 22.1.2012)