Teure Freiheit

Mobilfunker verlangen für SIM-Unlock bis zu 150 Euro

22. Jänner 2012, 12:10

VKI: Nicht konsumenten-freundlich, aber rechtlich gedeckt - Für iPhone Sonderregelungen

Wer ein preisgestütztes Smartphone bei einem Provider kauft, muss damit rechnen, dass das Gerät auf die SIM-Karten des Anbieters gesperrt ist. Die Mobilfunker wollen damit sicherstellen, dass die Kunden die zum Teil sehr hoch subventionierten Geräte auch weiterhin mit ihren Tarifen nutzen. Wer sich von dem SIM-Lock freikaufen will, muss jedoch mitunter tief in die Geldbörse greifen, auch wenn die Mindestvertragszeit schon abgelaufen ist.

Gestaffelte Preise bis zu 150 Euro

Die Entsperrung der Handys und Smartphones erfolgt durch die Eingabe eines speziellen Codes. Die Preise für das Freisperren des Geräts für andere SIM-Karten ist bei den meisten Mobilfunkern gestaffelt. A1 verlangt für jedes Modell im ersten Jahr ab dem Kauf 150 Euro, im zweiten Jahr 100 Euro und ab dem dritten Jahr 50 Euro. Drei verlangt nach dem Ablauf der Mindestvertragsdauer 99 Euro für das Aufheben der SIM-Sperre. Unterschiede nach Modellen gibt es bei beiden Providern nicht.

Sonderstellung für das iPhone

T-Mobile berechnet im ersten Jahr ebenfalls 150 Euro und danach 50 Euro. Ausnahmen bilden Klax-Wertkartenhandys, die zu jeder Zeit nur gegen eine einmalige Zahlung von 150 Euro entsperrt werden und Apples iPhone. Hier ist das Entsperren erst nach 24 Monaten um 50 Euro möglich. Auch Orange "befreit" ein preisgestütztes iPhone erst nach zwei Jahren und verlangt dann 40 Euro. Für andere Geräte verlangt das Unternehmen im ersten Jahr nach dem Kauf 110, danach 40 Euro.

"Branchenüblich"

Auf die Nachfrage des WebStandards, wieso die Entsperrung auch nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit noch etwas kostet, antworten die Mobilfunker unisono. Das sei branchenüblich, heißt es und auch mit einem personellen Aufwand verbunden. Der besteht darin, den jeweiligen Entsperr-Code für ein Smartphone abzurufen und den Kunden zu übermitteln. Dass für das iPhone bei T-Mobile und Orange Sonderregelung gelten, liege in der höheren Endgerätestützung durch die Provider. Der SIM-Unlock wird dabei freilich nur für die eigenen Kunden durchgeführt. A1 betont zudem, dass durch die Entsperrung beim Provider die Herstellergarantie nicht verloren geht.

Jailbreak

Beim iPhone gibt es natürlich auch die Möglichkeit, einen Jailbreak samt SIM-Unlock durchzuführen. Doch das ist einerseits nicht mit allen Modellen möglich, andererseits müssen Nutzer bei der Veröffentlichung eines Firmware-Updates immer warten, bis die Jailbreak-Community ihre Tools angepasst hat. Bei solchen Software-Modifikationen und einer Entsperrung abseits der vom Hersteller vorgesehenen Methoden kann zudem die Garantie verfallen. Bei neueren Modellen des iPhone 3GS kann es auch vorkommen, dass sie nach einem SIM-Unlock keine Netzverbindung mehr aufbauen können, wie vor kurzem berichtet wurde.

Entsperren im Handy-Shop

Eine Alternative zum Service der Mobilfunker ist, das Smartphone in einem der zahlreichen Handy-Shops oder bei Online-Anbietern entsperren zu lassen, die es auch online gibt. Bei SIM-Unlock.at beispielsweise muss man die IMEI-Nummer des eigenen Smartphones übermitteln und bekommt den Unlock-Code samt einer Anleitung per E-Mail zugestellt. Für das iPhone fallen auch hier bis zu 139 Euro an, allerdings werden nur ausländische Provider unterstützt. Einige Handy-Shops entsperren das iPhone auch mittels Jailbreak und SIM-Unlock, wenn sich die Kunden nicht selbst darüber trauen. Beim Galaxy Nexus etwa kostet der Code dagegen nur 20 Euro.

"Nicht sehr Konsumenten-freundlich"

Sich rechtlich gegen die SIM-Sperren zu wehren, dürfte nur wenig Aussicht auf Erfolg haben. Ulrike Docekal aus der Rechtsabteilung des Vereins für Konsumenteninformation sieht auf Nachfrage des WebStandards keine Möglichkeit hier Einspruch zu erheben. "Es ist zwar nicht besonders Konsumenten-freundlich", gibt die Rechtsexpertin zu, aber derartige Dinge seien in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter geregelt. Der mögliche Verfall der Garantie sei ebenfalls nicht anzufechten, da es sich hier um eine freiwillige Leistung handle. Bevor man auf eigene Faust ein Gerät entsperrt, sollte man also erst in den AGB nachsehen, ob man dadurch eventuell die Garantie riskiert. (Birgit Riegler, derStandard.at, 22.1.2012)

Kommentar posten
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Mark Zuckerberg
 
00
24.4.2012, 14:40
Smartphone Handy entsperren

Hallo

Ich habe mein Handy online entsperren lassen.

ich glaube es war http://Handysentsperren.de

MfG
Mark

Napoleon XIV.
02
23.1.2012, 18:08
DER TÜRKE MACHT'S UM 10,- EURO!

In jeder größeren Stadt, in Bahnhofshnähe.

kotek
01
23.1.2012, 12:34

"A1 betont zudem, dass durch die Entsperrung beim Provider die Herstellergarantie nicht verloren geht. "

Das Mobiltelefon, das nach Ablauf der nun üblichen 2-Jahresbindung noch Garantie hat, möchte ich sehen.

ramshackle
01
23.1.2012, 12:31

Warum soll der Kunde sein "gestütztes" Handy, wofür er monatlich 40 Euro für den Tarif hinlegt, nicht entsperren können/dürfen? Der 24-Monatsvertrag bleibt.

frank franki
01
23.1.2012, 13:16

Sie "dürfen" es eh jederzeit entsperren. Allerdings in Eigenregie und auf die Gefahr hin, dass Sie eventuell die Garantie verlieren.
Nur wenn Sie zum Provider gehen, zahlen Sie diese Wucherpreise...

Taran
00
21.2.2012, 12:54
Hier schon, in D wurde da einer wegen "Betrugs" verurteilt, weil er dem Provider den Gewinn damit vorenthalten hatte.

frank franki
00
22.2.2012, 13:49

Kann ich mir nur schwer vorstellen. Habens einen Link?

Maximal irgendetwas wegen Vertragsverletzung...

GRohnePunkte
01
23.1.2012, 12:12
Es wäre schon hilfreich ...

... wenn man bei von A1 gerooteten Android Handies wenigstens die Möglichkeit bekäme, diese unnötig speicherfressenden A1-Apps zu entfernen, die (fast) kein Mensch braucht. Die belegen z.B. beim Ace fast 25% des internen Telefonspeichers, der sowieso beim Ace viel zu klein dimensioniert wurde. Und es gibt offenbar keine Chance, diese unnötigen A1 apps auf die SD Karte zu verschieben oder sie zu löschen wenn man die nicht drauf haben möchte?

BK W. Shoyssel
00
23.1.2012, 11:52
ungesetzlich

Seit ziemlich genau 200 Jahren gilt in Österreich § 354 ABGB:

"Als ein Recht betrachtet, ist Eigenthum das Befugniß, mit der Substanz und den Nutzungen einer Sache nach Willkühr zu schalten, und jeden Andern davon auszuschließen."

Garantie hin oder her: Ich darf mit dem Gerät machen, was ich will.
Und wenn das offizielle garantiekonforme Entsperren einen "personellen Aufwand" von drei Minuten lang ein paar Daten in eine Eingabemaske klopfen sowie Neustart des Telefones bedeuten, dann sind 150 EUR Wucher (§ 879 ABGB), da ca. 20 EUR wohl eher für den Wert der Leistung als angemessen erscheinen.

Bitte, wann akzeptieren Mobilfunkbetreiber, Konsumentenschützer und Gerichte endlich, dass das Eigentum geschützt und Wucher in .at verboten ist?

drstan1
12
23.1.2012, 12:58
was hat das mit dem eigentum zu tun?

ja, du hast eigentum am handy - du bist eigentümer eines mit sim-lock geschützten A1, tmobile oder orange handies. niemand greift hier in dein eigentumsrecht ein, das ist das, was dir verkauft wurde

BK W. Shoyssel
00
23.1.2012, 16:58

selbstverständlich wird hier eingegriffen, denn im Vertrag steht eindeutig der Passus, dass der Eigentümer des Mobiltelefons nix dran ändern darf, jetzt einmal unabhängig von der Garantie.
Und das ist ungesetzlich.

Übrigens: was soll das heißen, das Handy ist mit sim-lock geschützt? Schützen tut z.B. ein Kondom, bondage in diesem Bereich tut nur weh.

Und der Entsperrpreis ist der blanke Wucher. Fast keine Leistung für 150 EUR. Was würden sie sagen, wenn sie ein Auto kaufen und da ist eine Radklemme dran, für deren Entfernung sie dem Verkäufer kräftig zahlen müssen?

Mathias Steinlaus
 
00
23.1.2012, 13:40
niemand greift hier in dein eigentumsrecht ein, das ist das, was dir verkauft wurde

Das ist doch den meisten egal.

Bei den ganzen Kommentaren wundert mich das kein bischen, daß die Konsumgerätehersteller die Leute im großen Stil über den Tisch ziehen können ... und bei manchen ernten diese Anbieter noch Applaus!

drstan1
00
23.1.2012, 14:33
wo wird wer über den tisch gezogen?

wenn ich mein iphone statt um EUR 750 bei drei für 99 EUR bekomme, dann muss mir bewusst sein, dass die stützung durch drei allein zu dem zweck erfolgt, dass ich bei drei bin und auch bleibe

ja, ich zahle EUR 30 im monat, habe dafür aber unlimitiertes datenvolumen (keine 1 GB beschränkung) und soviel minuten und SMS, wie ich sowieso nicht konsumieren kann

bei meinem datumkonsum würde ich bei bob ca. 16 EUR im monat zahlen

einfache rechnung:

bob: 750 + 16*24 = 1134 EUR
drei: 99 + 30*24 = 819 EUR

man muss schon ein selten dämliches und einfältiges wesen sein, wenn man da ein freies handy kaufen würde, nur um des fehlenden sim-locks willen

isspro
00
23.1.2012, 15:15
hmmm

Bei Ihrer Rechnung stimmt etwas nicht, zumindest nicht wenn man aktuelle Preise verwendet.
iPhone um 750? Ich finde im Apple Store da nur das 4S 32GB um 739,-
Dieses kostet aber bei Drei mit dem 30 Euro Tarif 299,-
Und die jährliche Servicegebühr haben Sie auch vergessen.
Günstiger als mit bob würden Sie, in Ihrem Beispiel, mit der Supersim von Drei fahren (unbegrenzte Daten).

Hier also nochmal die Rechnung:

3Supersim: 739 + 12*24 = 1027
3Superphone XL: 299 + 30*24 + 20*2 = 1059

Und wenn das 4S mit 16GB ausreicht:

3Supersim: 629 + 12*24 = 917
3SuperphoneL: 379 + 20*24 + 20*2 = 899
3Superphone XL: 199 + 30*24 + 20*2 = 959

Sie sehen also, bei aktuellen Tarifen kann ein freies Gerät durchaus Sinn machen.

drstan1
00
23.1.2012, 16:44
meine rechnung stimmt auf mich bezogen

mein iphone ist ein iphone 4 mit 32 GB, dafür habe ich - als ich den vetrag abgeschlosse habe - EUR 99 bezahlt. was heute das iphone 4S kostet, ist für meine persönliche kosten-nutzung-rechnung belanglos

aber auch bei Ihrer rechnung sieht man, dass das vertragsfreie handy nur minimal günstiger ist. darüber hinaus haben Sie beim EUR 12 tarif effektiv nur 2 GB, weil danach die download-rate gedrosselt wird und das smartphone damit de facto unnutzbar wird

und nebenbei: Sie binden nicht auf einmal EUR 740, sondern nur EUR 300

jeder muss selbst rechnen, was für ihn günstiger ist

isspro
00
24.1.2012, 01:52
Ja,

genau darauf wollte ich hinaus:

"jeder muss selbst rechnen, was für ihn günstiger ist"

Sie schrieben aber im ersten Post:

"man muss schon ein selten dämliches und einfältiges wesen sein, wenn man da ein freies handy kaufen würde, nur um des fehlenden sim-locks willen"

frank franki
00
23.1.2012, 16:44

Wenn Sie den Superphone XL nehmen, müssens auch den Supersim XL als Vergleich nehmen
+ einmalige 10€ Pauschale.

3 Supersim XL: 739 + 18*24 + 10 = 1181
3 Superphone XL: so = 1059

Wird das Telephon billiger, ändert sich das Verhältnis natürlich wieder. In Summe schauen die Betreiber aber, dass in etwas dasselbe rauskommt.
Somit ist aber das Thema "Subvention" vom Tisch. Sie zahlen so oder so immer den Vollpreis fürs Handy. Vertragshandys mögen deshalb teilweise etwas billiger sein, weil es für die Betreiber einen erheblichen Vorteil hat, wenn sie Kunden auf lange Zeit binden können.

isspro
00
23.1.2012, 15:33
Ergänzung

deutlich mehr Sinn machts noch bei anderen Betreibern, denn Drei bietet die günstigsten Tarif/Endgerät Kombinationen an.

Kurzer vergleich A1 (iPhone 4s 16GB, 3000er Tarif nur 1 GB Daten):

Smart 3000: 499 + 24,90*24 +20*2 = 1136,60
Smart 4500: 299 + 34,90*24 + 20*2 = 1176,60

Hier ist die freie Variante mit bob oder 3Supersim deutlich günstiger.

In allen Beispielen (3 und A1) habe ich noch keine Aktivierungsgebühr verrechnet, da diese oft aktioniert ist oder "wegverhandelt" werden kann.

Reiner D
01
23.1.2012, 11:51
Zwar eine ältere Nachricht, aber eines Kommentars wert

Manchmal frage ich mich, wozu eigentlich der VKI da ist. Ein Verein, der in Sachen Telekommunikation im Tiefschlaf ist. Wie war das noch mit den Servicepauschalen"?

Warum eine Entsperrung nach der Laufzeit noch kostet, ist mir schleierhaft.

Und abseits dessen:
- Entsperren kann man auch woanders, und
- Suventionierte Telefone sind ein Schmarrn, denn
- sie verteuern die Verträge

Am freien Markt kaufen und dann Prepaid oder ähnliche Tarife nehmen, scheint mir ein Weg zu sein.

Pythagorean triple
01
23.1.2012, 11:56

Bei der Servicepauschale darf man als Bürger der Vorratsdatenspeicherung danken.

Und nach der Laufzeit darf es noch was kosten, weil der jeweilige Anbieter das in seinen Verträgen verankert.
Ergo: Wenn keiner die Verträge eingehen würde ...

frank franki
10
23.1.2012, 13:18

Na, Sie werden ja doch mit ihrer "Eigenverantwortung" keine Servicepauschale bezahlen, oder?

Pythagorean triple
00
23.1.2012, 19:07

Na, war das gerade etwa auf die Person gerichtet? :)

frank franki
00
23.1.2012, 19:44

Was habens eigentlich immer mit Ihrer Person?

Solange Sie keine fesche Frau mit gesunder Libido sind, interessiert mich Ihre Person eher weniger... ;-)

Pythagorean triple
00
23.1.2012, 19:47

Och, ich frag nur nach, bevor ich was falsch deute. ;)

gsx1400
00
23.1.2012, 11:01
Gähn

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