Der EU-Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx hat Bedenken zum Fluggastdaten-Abkommen mit den USA geäußert. Zum Austausch von Fluggastdatensätzen zwischen den EU und den USA sagte Hustinx am Dienstag, die 15-jährige Speicherung der Daten sei "übertrieben. Daten sollten sofort nach deren Analyse oder nach maximal sechs Monaten gelöscht werden".

Die Zweckbindung sei zu weit gefasst. Fluggastdatensätze sollten nur verwendet werden, um Terrorismus oder eine gut definierte Liste von schweren grenzüberschreitenden Verbrechen zu bekämpfen. Die Liste der Daten sei "unverhältnismäßig" und enthalte zu viele offene Felder. Sie sollte begrenzt werden, sensible Daten müssten ausgeschlossen werden, sagt Hustinx.

Rechtsschutz

Wichtig sei auch, dass jeder Bürger Recht auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz haben müsste. Diese Rechte würden begrenzt. Außerdem dürften die Daten nicht an Drittländer übermittelt werden, es sei denn, sie können ein gleichwertige Schutzniveau gewährleisten.

Hustinx sagte, jedes legitime Abkommen zur massiven Übermittlung von personenbezogenen Daten von Passagieren an Drittländer müsse strenge Bedingungen erfüllen. Die vorhandenen Bedenken seien jedoch "unbeachtet" geblieben. Sollte das EU-Parlament seine Zustimmung verweigern, müsse das Abkommen neu verhandelt werden.

Grünes Licht

Die EU-Innenminister haben am Dienstag unterdessen grünes Licht für das Fluggastdaten-Abkommen mit den USA gegeben. Die erforderliche qualifizierte Mehrheit kam auch deswegen zustande, weil sich Deutschland und Österreich sowie Frankreich der Stimme enthielten. (APA)