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Der Entschärfungsspezialist rät die Raketen im Inland zu kaufen.

Foto: Rudolf Brandstaetter/dapd

Wien - Pyrotechnische Gegenstände, die entgegen den gesetzlichen Bestimmungen verkauft, besessen oder verwendet werden, können von der Polizei beschlagnahmt werden. Jedes Jahr kommen in Österreich drei bis dreieinhalb Tonnen beschlagnahmtes Material zusammen, das vom Entschärfungsdienst des Bundeskriminalamtes (BK) vernichtet wird. "Bis heute wurden bereits 3.300 Kilogramm pyrotechnische Gegenstände beschlagnahmt", sagte Helmut Szagmeister vom Entschärfungsdienst bei einem Pressegespräch am Dienstag.

"Gut 80 Prozent der Feuerwerkskörper stammen aus asiatischer Produktion, viele sind per Hand gefertigt. Da kann es immer wieder zu Fehlfunktionen kommen, Versagen ist möglich. Man muss jederzeit damit rechnen", sagte Entschärfungsspezialist Thomas Csengel. Auch würden die Knallkörper hohe Schalldrucke entwickeln. "Es käme ja auch niemand auf die Idee, am Schießstand ohne Gehörschutz mit Waffen zu hantieren."

Unkalkulierbare Gefahr

Insbesondere aus dem Ausland selbst importierte Böller stellen laut den Experten eine große und unkalkulierbare Gefahr dar. "Wir empfehlen, die Feuerwerkskörper im Inland zu kaufen. Da können die Händler beraten, Sicherheitsbestimmungen erläutern und Tipps geben", sagte Csengel. "Alles, was ich selbst importiere, kann nach dem Pyrotechnikgesetz illegal und somit gefährlich sein, weil es nicht den Qualitätskriterien entspricht." Es könnten chemische Stoffe verwendet werden, die zwar billiger, aber gefährlich und gesundheitsschädlich seien, so der Kontrollinspektor.

Panik sei aber dennoch nicht angebracht. "Man braucht keine Angst haben, aber Respekt", sagte Szagmeister. Die meisten Unfälle würden passieren, weil insbesondere zu Silvester oft Alkohol im Spiel ist. Und weil selbst gebastelt wird, damit die Explosionen größer und intensiver ausfallen. "Verletzungen resultieren großteils aus Jugend forscht - Feuerwerkskörper werden missbräuchlich verwendet", erklärte Szagmeister.

Verschärftes Gesetz

Obwohl in der Pyrotechnik Inhaltsstoffe verwendet werden, die brand- und explosionsgefährlich sind, geht bei der Verwendung von zugelassenen Feuerwerkskörpern für den Normalverbraucher in der Regel eine geringe Gefahr und ein kalkulierbares und einschätzbares Risiko aus. Die Kracher sollen laut den Experten jedoch nur im Sinne der Gebrauchsanweisungen, Sicherheitsbestimmungen und gesetzlichen Vorschriften sowie widmungs- und bestimmungsgemäß und mit einer gewissen Sorgfalt sowie Verantwortungsbewusstsein verwendet werden. "Wenn man sich daran hält, sollte im Normalfall nichts passieren", beruhigte Csengel.

Seit dem Vorjahr gilt in Österreich ein neues, verschärftes Pyrotechnikgesetz, das unter anderem höhere Strafen bei Verstößen vorsieht. Dieses enthält nicht nur wie bisher ein Verbot für Silvesterknallerei im Ortsgebiet und in der Nähe von lärmempfindlichen Zonen wie Krankenhäusern oder Seniorenzentren, sondern auch in der Nähe von Menschenansammlungen.

Beschwerden durch "Piraten"

Das neue Pyrotechnikgesetz sieht die Einteilung von pyrotechnischen Artikeln in vier Kategorien vor, wobei dabei die Menge des Explosivstoffes, die Gefährlichkeit und die Lärmentwicklung die Kriterien sind. Die harmloseste Klasse F1, etwa "Knall-Erbsen" oder "Mäusepiepser", dürfen von Zwölfjährigen erworben werden. Für die Klasse F2 gilt als Altersklasse 16 Jahre. Artikel der Kategorien F3 und F4 dürfen überhaupt nur an volljährige Personen mit Pyrotechnikausweis und einem behördlichen Bewilligungsbescheid abgegeben werden. Die Füllmenge an Explosivstoffen in den Feuerwerken hat sich dagegen in der F2-Kategorie erhöht, verglichen mit den vorangegangenen Einteilungen.

Viele Beschwerden rund um Silvester gibt es jedes Jahr durch Schweizerkracher, auch "Piraten" genannt. In Zukunft soll auch derartige Lärmbelästigung eingedämmt werden. "Spätestens ab 4. Juli 2017 können wir in Österreich davon ausgehen, dass die extrem heftige Silvesterböllerei ein Ende hat", so Csengel. Dann tritt nämlich das vollständige Verbot von Knallkörpern und Knallraketen der Kategorie F2 mit Blitzknallsatz in Kraft. Ab 4. Juli 2013 ist bereits das Inverkehrbringen und Überlassen derartiger Knallkörper nicht mehr erlaubt. "Schweizerkracher wird es auch weiterhin geben - diese sind dann aber nicht mehr so laut", sagte Csengel. (APA)