Armut

Das Bettelverbot wurde in fünf Bundesländern angefochten

14. Dezember 2011, 06:53
  • Artikelbild
    foto: ap/michael probst

    Der Verfassungsgerichtshof prüft, ob das Bettelverbot Bundes- oder Ländersache ist

VfGH forderte Landesregierungen zu Stellungnahmen auf - Entscheidung dann im ersten Halbjahr 2012 erwartet

Wien - Das Bettelverbot mausert sich immer mehr zum Kompetenzstreit zwischen Bund und Ländern. Mittlerweile sind fünf Anträge beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eingelangt, von denen in drei behauptet wird, dass die Länder ein Bettelverbot gar nicht hätten einführen dürfen. Der VfGH hat nun sämtliche Landesregierungen zu einer Stellungnahme aufgefordert - diese haben nun noch bis etwa Ende Jänner Zeit, sich zu äußern. Mit einer Entscheidung des Gerichts ist dann bis zur Jahresmitte 2012 zu rechnen.

In Wien, Salzburg und der Steiermark wurden die Anträge von Einzelpersonen eingebracht, in Oberösterreich und Kärnten jeweils von Landtagsabgeordneten. Die Stellungnahmen der Landesregierungen hätten "informativen Charakter", so VfGH-Sprecher Christian Neuwirth.

Novelle des Polizeistrafgesetzes

Zuletzt trudelte Mitte November beim Verfassungsgericht ein Antrag der SPÖ und der Grünen aus Oberösterreich ein. Dort war Anfang Juni ein von ÖVP und FPÖ beschlossenes Bettelverbot in Kraft getreten. Neben der Zuständigkeitsfrage stützt sich die Klage darauf, dass die entsprechende Novelle des Polizeistrafgesetzes durch unklare Formulierungen auf ein generelles Bettelverbot hinauslaufe, anstatt nur das aggressive bzw. organisierte Betteln zu verhindern. Zudem untergrabe die Auslagerung exekutiver Aufgaben von der Polizei an die Ordnungsdienste wie die Linzer "Stadtwache" das staatliche Gewaltmonopol. Betteln kann in Oberösterreich mit Strafen bis zu 720 Euro geahndet werden, wer Betteleinsätze organisiert, den kann dies sogar bis zu 14.500 Euro kosten.

Auch in Tirol ist mittlerweile ein Schreiben des VfGH eingelangt. In einer Stellungnahme werde man klar zum Ausdruck bringen, dass die Kompetenz, die Bettelei im Landespolizeigesetz zu regeln, dem Land zukomme, hieß es aus dem Büro der zuständigen VP-Landesrätin Patrizia Zoller-Frischauf. In Tirol ist der "Bettelparagraf" in der Novellierung des Landespolizeigesetzes im Jahr 1976 niedergeschrieben. Wer gegen das Verbot verstößt begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 360 Euro oder mit Arrest bis zu zwei Wochen zu bestrafen.

Armenpfarrer Pucher ohne Informationen

Vom steirischen Verfassungsdienst wurde der Eingang des VfGH-Schreibens bestätigt. Man werde voraussichtlich eine Stellungnahme abgeben, zumal man ja auch das im Mai 2011 in Kraft getretene Bettelverbot argumentieren müsse. Der Grazer Armenpfarrer Wolfgang Pucher hat bisher noch keine Informationen über eine Entscheidung, wie er sagte. Er habe bereits im Sommer mit einem Spruch gerechnet. Pucher meinte, die Entscheidungen würden offenbar auf die lange Bank geschoben, er hoffte aber nach wie vor auf inhaltliche statt formale Aufhebungen der einzelnen Verbote in den Bundesländern.

Die steirische Vinzenzgemeinschaft Eggenberg hat im Oktober 2010 auch eine Beschwerde gegen das Bettelverbot in Salzburg eingebracht, wo es seit 1979 in Kraft ist. Die Landesregierung beantragte in ihrer Stellungnahme die Abweisung, und zwar, weil der Betroffene gar nicht mehr in Salzburg, sondern in der Ostslowakei lebe und der Antrag daher unzulässig sei. Dieses Verfahren ist immer noch anhängig, eine Entscheidung erwartet man im Büro von Landeshauptfrau Gabi Burgstaller in den ersten Monaten 2012.

Passives Betteln in Kärnten erlaubt

In Kärnten ist im Februar 2011 ein Bettelverbot beschlossen worden. Aggressives Betteln ist verboten, passives Betteln bleibt allerdings erlaubt. Gleichzeitig wurden bei dieser Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes auch privaten Ordnerdiensten mehr Kompetenzen zugestanden. Im Oktober haben SPÖ und Grüne eine Verfassungsklage gegen das Verbot eingebracht. Die Landesregierung ist vom VfGH auch bereits zu einer Stellungnahme aufgefordert worden, wie der Leiter der Verfassungsabteilung des Landes, Hartmann Glantschnig, bestätigte. Man werde auch eine abgeben.

Nicht angefochten wurde das Bettelverbot in Niederösterreich, ebenso wie in Vorarlberg. Laut Angaben des Amtes der Vorarlberger Landesregierung werde man daher prüfen, ob eine Stellungnahme nötig sei oder nicht. In Wien ist gewerbsmäßiges Betten verboten und kann mit Strafen belegt werden. Ein generelles Bettelverbot gibt es allerdings nicht. Im Burgenland gibt es derzeit kein landesweites Bettelverbot. "Das ist kein Thema bei uns. Es gibt auch keine Pläne, da etwas zu verschärfen", sagte eine Sprecherin von SP-Soziallandesrat Peter Rezar. (APA)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 38
1 2
Pierre d´Aubusson
00
27.12.2011, 21:35
Die Frage der Zuständigkeit ist doch bitte sehr längst geklärt!

Da gibts seit ewigen Zeiten noch bis heute das Bettelverbot in Salzburg, Tirol, Vorarlberg. Und keinen hats groß gestört.
Erst seitdem auch die anderen Bundesländer Ihre Rechte dahingehend geltend machen soll das Bundeskompetenz sein?

Und wenn schon: selbst wenns irgendwo stünde, daß es in Österreich nur amtliche Bundesbettler geben dürfte, es wäre jetzt, nach fast 40 Jahren bereits ein "ersessenes Länderrecht", dies zu regeln.

Hauptsach, der Herr Anwalt kriegt seine Gage.

PS: Treffen sich zwei Anwälte.
Wie gehts?
Schlecht, ich kann nicht klagen!

Womit sich der Humor in dieser Angelegenheit erschöpft hätte.

Josef Moholi
00
22.12.2011, 10:40
Eigentlich geht es hier doch um Erwerbsfreiheit!

Betteln ist eine Erwerbstätigkeit wie jede andere auch. Ob jemand mit Staubsaugern oder Zeitungs-Abos hausieren geht oder in der Fußgängerzone bettelt ist doch im Grunde egal. Warum lässt man die Leute nicht ihr Ding machen - es muss doch niemand etwas geben, wenn er nicht will.

Hubert Ungeist
 
00
23.12.2011, 05:38
SO unaufgeregt wie sie kann man es auch betrachte

aber da brechen leider ideologische Fronten auf.

Betteln, solange es nicht agressiv ist d.h. Passanten belästigt werden, ist durchaus okay. Wenn man es also als normales Gewerbe sieht kann man die Auswüchse - z.b Vorspielen einer Behinderung - auch normal behandeln - als Betrug etc.

uhhhlala
10
18.12.2011, 01:03

Sehr zu empfehlen ist diese Dokumentation: http://videos.arte.tv/de/videos... 98442.html

35.-€ im Monat als Ausgebildetet Krankenschwester, 100.-€ als Arzt, vl versteht man dann die motivation von manchen Menschen wenn sie betteln müssen, da sich sonst nichts mehr ausgeht, ich glaube kein Mensch geht gerne betteln, da es eigentlich eine der erniedrigsten dinge im leben ist.

Also lassen wir ihnen dieses kleine "Einkommen", denn wenn wir ehrlich sind geht es uns eigentlich sehr gut, 35.-€ gebe ich und viele andere an einem wochenende zum fortgehen aus, wenn nicht noch mehr!

van.der.stiege
04
14.12.2011, 17:43
ich versteh deren logik nicht.

anstatt vielleicht strukturen zu schaffen an die sich die betroffenen bettler direkt wenden können um an nahrung, kleidung, geld, krankenbehandlung, etc. zu kommen setzt man sich dafuer ein, einer gruppe zu ihrem 'menschenrecht' zu verhelfen weiterhin bei regen und kälte im freien stehen zu duerfen, sich ihr einkommen 'selbst zu erwirtschaften' und weiterhin als eine stigmatisierte randgruppe der gesellschaft wahrgenommen zu werden.

da frag ich mich echt nach der hidden agenda dieser 'gutmenschen im wolfspelz' wenn sie noch dazu argumentieren mit diesen massnahmen den betroffenen menschen eigentlich nur helfen zu wollen.... gehts noch ???

gurkeeee
20
14.12.2011, 17:28
warum sind die Leute hier so dumm oder bin ich zu gescheit?

glaubt ihr in der kälte draussen zu stehen und betteln ist leicht?? Wenn ein mensch hunger hat und nicht mal betteln darf , bleibt ihm nicht mehr übrig als krimineller zu werden. Er hat eh nichts mehr zu verlieren und im schlimmstenfall get er halt ins gefängnis wos eigenltich für sie sogar angenehm ist. dort ist es ja WARM und gibts GENUG ESSEN. ajde was macht STRACHE wenn man ihn braucht ? ...entweder solln die dummen ausländer und bettler ganz raus oder lass einfach gut sein bevor sie, meine mutter ausraubt bzw verletzt

die Großmutter
00
18.12.2011, 22:04

zur Caritas gehen !

Randalf X.
02
15.12.2011, 06:18
Es ging in den diversen Landesgesetzen meist um gewerbsmäßigs Betteln

Da kommt ein Bus mit Rumänen und setzt an jeder U-Bahnstation einen offensichtlich Behinderten, alte Frau mit Kind, Krüppel oder andere mitleidig aussehenden Personen aus und sammelt sie abends wieder ein. Die Gelder kassiert der "Busfahrer".

wiiha
01
15.12.2011, 01:21

Seelig sind die geistig Armen

byron sully
01
14.12.2011, 15:59

wobei man die bettelverbote auch nicht gleichsetzen kann: das steirische ist menschenverachtend, während das (mildere) wiener oder kärntner verbot halbwegs vertretbar sind.

cannery row
21
14.12.2011, 14:12
Betteln kann in Oberösterreich mit Strafen bis zu 720 Euro geahndet werden..

ziemlich sinnlos - wie sollen die armen teufel das zahlen? harte strafen für das organisieren von betteleinsätzen find ich allerdings notwendig.

Animation
 
00
14.12.2011, 15:24
ab in hefn wird die antwort lauten. absitzn. 1€ pro stunde oder so

ilse schmidt
01
14.12.2011, 13:58
In Wien, Salzburg und der Steiermark wurden die Anträge von Einzelpersonen eingebracht, in Oberösterreich und Kärnten jeweils von Landtagsabgeordneten. Die Stellungnahmen der Landesregierungen hätten "informativen Charakter"

Liebe derStandard-Redaktion:

Es wäre total interessant, wenn ihr einen Kasten "Wissen" macht, wo man mehr darüber erfahren kann wie es möglich ist (vor allem für Einzelpersonen) so ein Gesetz vor dem VfGH zu beanstanden! (Vielleicht auch mit ein paar Zusatzinfos, Fallbeispielen, Statistik über die Erfolgschancen eines solchen Verfahrens...)

Danke, Ilse Schmidt

Pierre d´Aubusson
00
27.12.2011, 21:49
Ich geb Ihnen einen Tip: lassen Sie es, es sei denn, Sie hätten zuviel Geld!

Theoretisch gehen Sie einfach zu einem Gericht, tragen dort Ihr Anliegen vor, werden an die zuständige Stelle gewiesen, zahlen die Gerichtsgebühren und warten auf den Tag der Verhandlung. Gehts durch, alles o.k. Gehts nicht durch, berufen und sofort einen Anwalt aufsuchen, denn den werden Sie ab der 2.Instanz brauchen. Den Rest mach dann eh der Anwalt. Und bitte gleich so 2000 Euro mitnehmen, als Anzahlung...

PS: da gehts darum, in wessen Kompetenz das Betteln fällt - Bund oder Land.
Nachdem es auf Bundes-Verfassungsebene nirgends genannt ist, ist es Länderkompetenz. Wir sind ja ein Bundesstaat. Selbst, wenn es der Bund anders regeln wollte, er bräuchte die Zustimmung der Länderparlamente, nicht nur die des Bundesrates!

parapente
1312
14.12.2011, 13:20
Immer schön füttern - die Bettler!

Dann werdens mehr, wie die Tauben.

OkOk
21
14.12.2011, 17:25
mein besonderer respekt gilt ihnen

ich mochte immer schon menschen welche gegen kinder, frauen, bettler und obdachlose losgehen.
danke und frohe weihnachten

Dormouse
30
14.12.2011, 14:11

dann sperr sie halt lieber 2 wochen weg, wenn meinst, dass dir das billiger kommt...betellest wahrscheinlich ja selbst auch nach nem job, krankenversorgung, pension, ...

parapente
01
14.12.2011, 16:02
Dodel!

ulli52
 
00
14.12.2011, 19:08
ein tolles posting!

(toll in einem sehr ursprünglichen sinn)

zeitig
68
14.12.2011, 13:34

bestimmte menschengruppen (z.b. sozial benachteiligte) mit tieren zu vergleichen oder gar mit schädlingen, das haben die nazis auch getan. fühlst du dich wohl in dieser gesellschaft?

Ernst Kratochwil
22
14.12.2011, 14:19
Sozial bevorzugte aber schon?

zeitig
00
14.12.2011, 17:58

?

Herr und Frau Österreicher
 
55
14.12.2011, 13:28

Brrr, mich grausts vor Leuten wie ihnen...

parapente
13
14.12.2011, 16:07
Mir graust vor Leuten wie ihnen,

die gar so blind durchs Leben gehen. Die Realitätsverweigerer sind!

Herr und Frau Österreicher
 
10
16.12.2011, 09:04

Weil ich ihre Gleichsetzung von Menschen mit einer Taubenplage nicht unterstütze?

Schwachkopp!

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 38
1 2

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.