Die Rechtsanwaltskammer will helfen, das Vertrauen in die Justiz wieder zu heben - Davor legen die Anwälte eine Liste vor, die finanzielle, rechtsstaatliche und strukturelle Mängel aufdecken soll
Wien - In Österreich gibt es 4517 Rechtsanwälte und 1001 Rechtsanwältinnen. Was ihnen während des Jahres im Umgang mit der öffentlichen Verwaltung alles unterkommt, wird in regelmäßigen Wahrnehmungsberichten veröffentlicht. Der jüngste, am Montag im Büro des Rechtsanwaltskammertages (Örak) in der Wiener Innenstadt präsentiert, bietet neben Einzelfällen von Fehlleistungen der Justiz auch allgemeine Tendenzen. Und letztere sind aus Sicht des ÖRAK-Präsidenten Rupert Wolff nicht gerade rosig: "Unser Rechtsstaat ist in Gefahr."
- Husch-pfusch-Gesetze: Die Anwälte kritisieren unter anderem, dass Gesetze immer schneller ohne ausreichende Begutachtungsfrist beschlossen werden. Im Jahr 2010 hatten es die Kammer mit insgesamt 193 Gesetzesentwürfen und Verordnungen zu tun. In vielen Fällen habe die kurze Begutachtungsfrist nicht ausgereicht, eine detaillierte Bewertung einer Novelle abzugeben. Negativer Rekordhalter: das Universitätsgesetz (Studienzulassung) mit einer Prüffrist von nur vier Tagen. "Das ist nicht gelebte Demokratie", wettert Wolff und fordert Nationalratsabgeordnete auf, in derartigen Fällen eine Beschlussfassung im Parlament zu verweigern. Mindestdauer für Begutachtungen sind für ihn vier Wochen.
- Gebührenfalle: Das Justizministerium hat jüngst Gerichtsgebühren zum Teil drastisch angehoben. Und das obwohl die Justizverwaltung (ohne Strafvollzug) "zu 110 Prozent kostendeckend arbeitet und somit Geld ins allgemeine Budget einspielt", wie Wolff anmerkt. In anderen europäischen Ländern betrage diese Kostendeckung maximal 40 Prozent. Als Beispiel für die üppigen Einnahmen nennt Wolff das Verfahren, das die Bawag gegen die Stadt Linz angestrengt hat. Der Streitwert von 400 Millionen Euro ergibt allein in erster Instanz Gerichtsgebühren von 4,8 Millionen Euro.
Aber auch im Kleinen bittet die Justiz ihre Kunden ordentlich zur Kasse: 1,10 Euro pro kopierter Seite aus einem Gerichtsakt. "Das kann sich nicht jeder leisten und auf diese Weise wird der Zugang zum Recht auf fiskalische Weise beschnitten." Wolff fordert die sofortige Abschaffung dieser "verfassungsbedenklichen Zweiklassenjustiz".
- Die Akte E: Auch der strukturelle Verbesserungsbedarf ist aus Sicht der Anwälte mannigfaltig. Der schon vor langem versprochene elektronische Strafakt sei immer noch nicht Wirklichkeit. Ohne die digitale Übermittlung von Akten sei es aber beispielsweise für einen Anwalt aus Graz unmöglich, einen Mandanten aus Wien zu übernehmen. Denn es sei unzumutbar, allein fürs Blättern im Akt sechs Stunden im Zug zu sitzen. Der elektronische Akt würden wesentlich dazu beitragen, Verfahren zu verkürzen und Kosten zu sparen, ist Vize-ÖRAK-Präsident und Strafrechtler Josef Weixelbaum überzeugt.
- Recht auf Beistand: Das Recht auf Rechtsbeistand ab der ersten Verdachtslage in Strafverfahren sei ebenfalls noch ausbaufähig. Rund 1700 Personen haben den seit 2008 existierenden Verteidiger-Journaldienst (0800/37 63 86) genutzt, um von Anfang an rechtlichen Beistand kostenlos zu erhalten. Viele Betroffenen verzichten aber freiwillig - und bereuen es im Nachhinein. Die Forderung der Anwälte, dass Verdächtige erst nach einem verpflichtenden Gespräch mit einem Anwalt den Rechtsbeistand ablehnen können, dürfte sich bald erfüllen.
Auch auf EU-Ebene soll der ehestmögliche Rechtsbeistand verbessert werden. Marcella Prunbauer-Glaser, die ab Jänner den Vorsitz im Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) in Brüssel übernimmt, warnt davor, dass die vorherrschende Finanzkrise die Unabhängigkeit der Justiz und damit die Freiheitsrechte der Bürger beeinträchtigen könnte.(Michael Simoner, DER STANDARD; Printausgabe, 14.12.2011)