Österreich, Deutschland und Frankreich enthalten sich der Stimme - Mikl-Leitner: Jedenfalls "Verbesserungen" - Kritik von EU-Datenschutzbeauftragtem
Brüssel - Die EU-Innenminister haben am
Dienstagnachmittag grünes Licht für das Fluggastdaten-Abkommen mit
den USA gegeben. Österreich wolle das Abkommen "nicht gefährden" und
enthalte sich deshalb der Stimme, erklärte Innenministerin Johanna
Mikl-Leitner am Dienstag beim Rat ihrer Ressortkollegen in
Brüssel. Gleichzeitig sei dies ein Signal, dass Österreich den
Datenschutz ernst nehme. Generell gelte aber, dass das Abkommen "auf alle Fälle
Verbesserungen" enthalte, so Mikl-Leitner. Von österreichischer Seite
gebe es ein "generelles Ja zum Abschluss des neuen Vertrags". Mit dem EU-Parlament werde es in dieser Sache sicher noch
Diskussionen geben. Datenschutz sei ein sehr emotionales Thema,
sowohl in der EU als auch in Österreich. Aber das Abkommen führe zu
mehr Rechtssicherheit und auch zu einer Verkürzung der
Datenspeicherdauer.
Weitergabe von 19 Daten an US-Behörden
Der Vertrag verpflichtet Fluggesellschaften, 19 Datenangaben an
die US-Behörden weiterzugeben. Dazu gehören Name, Adresse, Sitzplatz-
und Kreditkartennummer jedes EU-Passagiers, der in die USA einreist.
Terrorfahnder wie der US-Geheimdienst CIA können die Angaben für die
Suche nach Terroristen oder Schwerverbrechern auswerten. Das Abkommen
soll eine Vereinbarung von 2007 ersetzen, die den Amerikanern bisher
erlaubt, diese Daten nach für die Europäer unvorteilhafteren Regeln
abzugreifen - zum Beispiel bietet es weniger Datenschutz. Trotz
einiger Änderungen richtet sich die Hauptkritik dagegen, dass die
Daten bis zu 15 Jahre lang gespeichert bleiben sollen.
Auch Deutschland und Frankreich sehen das PNR-Abkommen (Passenger
Name Record, Anm.) kritisch und enthielten sich der Stimme. "Unter
diesen Umständen sehen wir uns nicht in der Lage, zuzustimmen", sagte
der deutsche Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU). Berlin steht
unter dem Druck des Bundesverfassungsgerichts, das im Frühjahr 2010
zur Vorratsdatenspeicherung (der Speicherung von persönlichen Daten
ohne aktuellen Anlass) geurteilt hatte. Danach muss die Speicherung
verhältnismäßig sein - dies sieht die Bundesregierung auch in dem
veränderten EU-US-Abkommen nicht erfüllt. Friedrich erwartet aber
keine Schwierigkeiten: "Ich sehe kein verfassungsrechtliches Problem,
wenn dieses PNR-Abkommen zustande kommt."
Selbst EU-Datenschutzbeauftragte äußert Kritik
Kritik kommt auch aus Brüssel. Das Europaparlament, das ebenfalls
noch grünes Licht geben muss, steht der Vereinbarung teilweise
ablehnend gegenüber. 2010 hatte das Parlament einen Vertrag über die
Weitergabe von Bankdaten europäischer Bürger an die USA
("Swift"-Abkommen) im ersten Anlauf abgelehnt.
Der Europäische Datenschutzbeauftragte Peter Hustinx bemängelte
die lange Aufbewahrungsfrist. Die Liste der Daten sei
unverhältnismäßig und "übertrieben", zudem sollte jeder Bürger ein
Recht auf gerichtlichen Rechtsschutz haben. "Leider bleiben viele der
Bedenken, die die nationalen Datenschutzbehörden der Mitgliedsstaaten
und ich geäußert haben, unbeachtet", schrieb Hustinx.
Die Innenminister berieten in Brüssel auch über die Erweiterung
des Schengener Abkommens. Dabei geht es um den vollständigen Wegfall
der Grenzkontrollen zu Rumänien und Bulgarien, der bereits zweimal
verschoben wurde. Dort gab es keine Einigung, weil die Niederlande
weiterhin blockieren und auch Finnland Kritik übt. Ihr Argument
lautet, dass die ehemaligen Ostblockstaaten Korruption und
Kriminalität nicht im Griff haben. Innenminister Zwetan Zwetanow
erwartet jedoch eine "politische Lösung über einen etappenweisen
Wegfall der Grenzkontrollen" bis März 2012, meldete die amtliche
bulgarische Nachrichtenagentur BTA. (APA)