Neuregelung soll Rechte von Bürgern aus Drittstaaten schützen - Mitgliedsstaaten können aber "spezifische Einschränkungen" beschließen - Opferschutz in EU verstärkt
Straßburg - Für Bürger aus Drittstaaten soll es in der
Europäischen Union künftig eine einheitliche und kombinierte
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis geben. Darauf zielt eine Richtlinie
ab, die am Dienstag vom Europaparlament verabschiedet wurde. Der Rat
hat dem Text bereits zugestimmt, die Neuregelung kann damit in Kürze
in Kraft treten. Die 27 EU-Staaten haben anschließend zwei Jahre
Zeit, um sie in nationales Recht umzusetzen.
Die Neuregelung gilt für Bürger aus Ländern außerhalb der EU, die
in einem EU-Staat arbeiten wollen oder sich bereits legal in einem
Mitgliedsland aufhalten. Ihre Rechte sollen künftig gestärkt werden.
Grundsätzlich sollen sie beispielsweise ein Anrecht auf "korrekte
Arbeitsbedingungen", die Anerkennung von Berufsabschlüssen, auf
Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, auf Sozialversicherung und
Rente erhalten.
Die EU-Staaten können aber "spezifische Einschränkungen" dieser
Rechte beschließen. Auch können sie weiterhin selbst entscheiden, wie
viele Bürger aus Drittstaaten bei ihnen einreisen und arbeiten
dürfen. Über die Anträge auf die neue einheitliche Aufenthalts- und
Arbeitserlaubnis werden sie künftig allerdings binnen vier Monaten
entscheiden müssen.
Damit würden Arbeitnehmer aus Ländern außerhalb der EU weitgehend
den einheimischen Kollegen gleichgestellt, betonte die deutsche
Grüne, Elisabeth Schroedter. Dies sei ein "Meilenstein für einen
offenen und zugleich fairen Arbeitsmarkt". Außerdem werde den
Versuchen von Lohndumping die Grundlage entzogen. Die
CSU-Europaabgeordnete Monika Hohlmeier begrüßte die künftige
kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis als "wichtiges
Instrument beim Kampf gegen Schwarzarbeit". Faire Standards und
zügige Verfahren verhinderten das Abdriften von Menschen in
Illegalität.
Das Europarlament beschloss am Dienstag außerdem eine neue
Richtlinie, die EU-Bürger künftig besser vor Gewalttaten schützen
soll. Demnach sollen potenzielle Opfer etwa von sexueller Gewalt,
Entführung oder Belästigungen, für die in einem EU-Land
Schutzmaßnahmen angeordnet wurden, bei einem Umzug in einen anderen
EU-Staat dort den gleichen Schutz erhalten. Eine "Europäische
Schutzanordnung" kann beispielsweise erteilt werden, um potenzielle
Täter von bestimmten Orten zu verbannen, wo die geschützte Person
lebt oder arbeitet. (APA)