EU-Gipfelbeschlüsse laut Verfassungsjuristen kein Eingriff in die Bundesverfassung
Die verfassungsrechtliche Lage ist eindeutig: Nein - die EU-Beschlüsse für mehr Budgetdisziplin erfordern keine Volksabstimmung in Österreich. Drei vom Standard befragte Verfassungsjuristen sind sich einig, dass die EU-Gipfelbeschlüsse, die von den Mitgliedstaaten unter anderem im Verfassungsrang verankerte Schuldenbremsen verlangen, keine so weitreichende Eingriffe in die österreichische Bundesverfassung sind, dass sich eine obligatorische Volksabstimmung ableiten ließe.
Heinz Mayer sagt, dass die Verpflichtung der EU-Staaten zu einem ausgeglichenen Haushalt und einem jährlichen strukturellen Defizit von maximal 0,5 Prozent des nominellen Bruttoinlandsprodukts "sicherlich ein Eingriff in die nationale Souveränität ist, aber solche Eingriffe haben wir seit dem EU-Beitritt" .
Ob eine Volksabstimmung verpflichtend ist, hängt davon ab, ob es sich um "Gesamtänderung der Bundesverfassung" handelt. Diese ist dann gegeben, wenn eines der "Baugesetze" der Verfassung berührt wird: das demokratische, das republikanische, das bundesstaatliche, das rechtsstaatliche, das liberale Prinzip und das Prinzip der Gewaltenteilung.
Durch den EU-Beitritt sei etwa das demokratische Prinzip ("Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus." ) starken Eingriffen ausgesetzt gewesen, "weil nun nicht mehr das gesamte Recht vom österreichischen Volk ausgeht" , erklärt Verfassungsjurist Mayer. Daher war die logische und verpflichtende Konsequenz eine Abstimmung des Volkes.
Die neuen Beschlüsse des letzten EU-Gipfels aber bewegten sich alle innerhalb des EU-Rechts.
"Eine Volksabstimmung ist auf keinen Fall notwendig" , sagt auch Verfassungsexperte Theo Öhlinger: "Diese Beschlüsse jetzt haben auf die Verfassung überhaupt keinen Einfluss. Sie sind auch keine wesentliche Änderung des EU-Vertrags" , zumal sie ohnehin nur Verpflichtungen für die Staaten vorschreiben würden, die diese bereits mit den Maastricht-Kriterien, die unter anderem die Stabilität der Währung sichern sollten, eingegangen seien, sagt Öhlinger.
Auch Bernd-Christian Funk zufolge erfordert die "völkerrechtlich verbindliche Regelung, die die EU jetzt geplant hat, keine Volksabstimmung" .
Hätten die EU-Beschlüsse allerdings über eine EU-Vertragsänderung aller 27 Mitgliedstaaten umgesetzt werden sollen - wie von der deutschen Kanzlerin Angela Merkel und dem französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy gewünscht -, dann hätte das österreichische Volk darüber abstimmen müssen, sagt Funk. Aus zwei Gründen: wegen des "politischen Versprechens" von Kanzler Werner Faymann in Form seines Leserbriefs an die Krone und weil es eine erneute Änderung der Bundesverfassung wegen "tiefgreifender Eingriffe" bedeutet hätte. (Lisa Nimmervoll, DER STANDARD; Printausgabe, 14.12.2011)