Wirtschaft & Recht

Vergaberecht zieht in den Verteidigungssektor ein

13. Dezember 2011, 17:37
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    foto: apa

    In Zukunft wird das Bundesheer militärische Aufträge wie etwa für Hubschrauber ausschreiben müssen.

Eine EU-Richtlinie verlangt auch für die militärische Beschaffung die Anwendung von Vergabeverfahren. Österreich setzt dies in einem eigenen Gesetz um

Das soll auch den Kampf gegen Korruption im Sektor erleichtern.

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Vor wenigen Tagen wurde im Nationalrat ein spezielles Bundesvergabegesetz für den Verteidigungs- und Sicherheitsbereich verabschiedet: Dieses setzt eine europäische Richtlinie (2009/81/ EG) um, die europäischen Rüstungs- und Sicherheitsunternehmen endlich weitgehend uneingeschränkten Zugang zum - politisch sensiblen - EU-Beschaffungsmarkt in der Verteidigung ermöglichen soll.

Dieser war bisher oft mit Scheinbegründungen von der reglementierten Auftragsvergabe und damit vom freien Wettbewerb abgeschottet. Die Verfahren zur Vergabe von Aufträgen im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich wurden bis dato - mit dem Argument der "Wahrung der öffentlichen Sicherheit und militärischer Geheimnisse" - häufig intransparent ausgestaltet. Wohl auch deshalb waren sie regelmäßig von Korruptionsvorwürfen begleitet.

Aus Gründen der Übersichtlichkeit und um die praktische Anwendbarkeit der vergaberechtlichen Bestimmungen nicht zusätzlich zu erschweren, wird die Beschaffung von Leistungen im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich nicht im - von vielen bereits als überfrachtet empfundenen - Bundesvergabegesetz geregelt, sondern in einem eigenen Gesetz - dem Bundesvergabegesetz im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich (BVergGVS).

Während Vergabeverfahren im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich bisher von den Regelungen des Vergaberechts weitgehend ausgenommen waren, umfasst das neue Gesetz die Vergabe der Lieferung von Militärausrüstung und sonstiger sensibler Ausrüstung, Bauleistungen im Zusammenhang mit Militärausrüstung und Dienstleistungen für militärische oder sonstige sensible Zwecke. Nur in wenigen Fällen essenzieller Vertraulichkeit wird in der Zukunft weiter eine verfahrensfreie Vergabe möglich sein.

Klassisches Vergaberecht

Der vorliegende Gesetzesentwurf orientiert sich im Wesentlichen am klassischen Vergaberecht und weist zahlreiche strukturelle und inhaltliche Gemeinsamkeiten damit auf: So entsprechen etwa die neuen Regelungen der militärischen Beschaffung hinsichtlich der ausschreibungspflichtigen öffentlichen Auftraggeber, der Auftragsarten, der Verfahrensarten, der Schwellenwerte und des Ablaufs der Zuschlagserteilung weitgehend dem bekannten Vergabeschema. Abweichungen finden sich in puncto Vertraulichkeitsschutz und im Bereich der Verschlüsselung von Ausschreibungs- und Angebotsunterlagen, da im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich erhöhter Bedarf an datenschutzrechtlichen Bestimmungen besteht.

Ein wesentlicher Unterschied besteht auch im Bereich des Rechtsschutzes: So dürfen nur solche Personen an einem Rechtsschutzverfahren teilnehmen, die eine entsprechende Berechtigung für die betroffenen klassifizierten Informationen (mit erhöhtem Geheimhaltungsgrad) aufweisen. Dazu zählen Mitglieder des Bundesvergabeamtes und Parteienvertreter. Dabei entsteht ein Spannungsverhältnis zwischen dem eingeschränkten Zugang zu klassifizierten Informationen nach dem Informationssicherheitsgesetz und dem Recht zur umfassenden berufsmäßigen Parteienvertretung für Rechtsanwälte.

Zur Hintanhaltung des Phänomens zwischengeschalteter Offshore-Gesellschaften und der damit verbundenen Probleme in Form von fragwürdigen Provisionen und Kickbackzahlungen wurde im Gesetzwerdungsprozess angeregt, analog zum Bankwesengesetz auch eine verpflichtende "Offenlegungsklausel" dergestalt einzuführen, dass das bietende Unternehmen zu erklären hat, ob es auf eigene oder fremde Rechnung bzw. eigenen oder fremden Auftrag handelt. Gegebenenfalls hat es die Identität des Treugebers nachzuweisen und eine Erklärung abzugeben, dass es sich von der Identität des Treugebers überzeugt hat.

Heikler Spagat

Eine gesetzliche Regelung der Auftragsvergabe im Sicherheits- und Verteidigungssektor war schon lange überfällig; auch der Europäischen Kommission war die bis dato bestehende Praxis einer gleichsam automatisierten Ausnahme vom Vergaberecht ein Dorn im Auge. Ob durch die neu geschaffenen Regelungen der heikle Spagat zwischen Öffnung der Märkte für militärische bzw. sicherheitsnahe Beschaffungen, der damit verbundenen verstärkten Bekämpfung von Korruption und Absprachen und den berechtigten Geheimhaltungs- und Sicherheitsinteressen geschafft werden kann, wird erst die Praxis zeigen. Eine Behandlung im Bundesrat soll in den nächsten Tagen stattfinden. (Stephan Denk, Lukas Bauer, DER STANDARD, Printausgabe, 14.12.2011)

 

STEPHAN DENK ist Rechtsanwalt und LUKAS BAUER Rechtsanwaltsanwärter in der Wiener Praxisgruppe Öffentliches Wirtschaftsrecht von Freshfields Bruckhaus Deringer.

Roter Baron
00
14.12.2011, 10:05
endlich ! endlich ! endlich !

bleibt die frage
was wurde unter ausschreibung verstanden
beim euro-fighter-kauf ?

roter baron

01052004
10
14.12.2011, 09:48
also jetzt wird auf dem papier ausgeschrieben

wie hierzulande üblich...

da gewinnen erstaunlicherweise immer strabag/porr/alpine grosse strassenbau/bahnbauprojekte; niemals aber irgendeine andere baufirma aus der eu...

graf ali muss sich keine sorgen machen: realiter bleibt alles, wie es ist...schön für ihn, oder???

Marlon62
01
13.12.2011, 18:46
Wird sich Graf Ali

jetzt beim AMS anmelden und einen ECDL Basic Kurs belegen müssen?

der schwitzbär der schwitzt sehr
00
14.12.2011, 01:13
es ist ein jammer

daß der so dick ist, so kann ihn kein jagdkollege mit einem Reh verwechseln

Marlon62
01
14.12.2011, 07:58
Aber eine Wildsau käme hin.

der schwitzbär der schwitzt sehr
00
14.12.2011, 12:21
aber maximal eine alte

bei den vielen glatzerten Stellen

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