Verwaltungsgerichte

Regierung fixiert Reform

13. Dezember 2011, 13:02
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    foto: apa/pfarrhofer

    Als Verfassungsmaterie braucht das Gesetz eine Zweidrittelmehrheit im Parlament.

Regierungsvorlage für elf neue Verwaltungsgerichte wurde im Ministerrat abgesegnet - Weichen für Bundesamt für Asyl und Migration sind gestellt

Wien - Der Ministerrat hat am Dienstag ein Stück Verwaltungsreform auf den Weg gebracht und die Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit fixiert. Damit werden rund 120 weisungsfrei gestellte Berufungssenate und Sonderbehörden durch neun Landesverwaltungsgerichte und zwei gleichrangige Einrichtungen des Bundes ersetzt, außerdem wird das Bundesamt für Asyl und Migration auf die Beine gestellt. Bundeskanzler Werner Faymann und Vizekanzler Michael Spindelegger lobten die Reform am Dienstag als erfreulichen Schritt für eine effizientere Verwaltung.

Umbau des Rechtsschutzes in Österreich seit 1920

Der Regierungsbeschluss zeige, dass man die Verwaltungsreform nicht nur in Überschriften diskutiere, so Faymann. Es handle sich schlicht um den "größten Umbau des Rechtsschutzes in Österreich seit 1920". Spindelegger sprach von einem "entscheidenden Projekt", das einen schnelleren Rechtszug und letztendlich auch mehr Standortqualität für Österreich bringen werde.

Künftig soll es in Österreich auf Bundesebene ein Bundesverwaltungsgericht anstatt von Behörden wie Bundesvergabeamt, Bundesumweltsenat, oder Datenschutzkommission geben; Der Unabhängige Finanzsenat soll zum "Verwaltungsgericht des Bundes für Finanzen" umgewandelt werden. In den Ländern ist die Einrichtung von neun Landesverwaltungsgerichten geplant. Die Gerichte sollen mit 1. Jänner 2014 ihre Arbeit aufnehmen.

Eine entsprechende Einigung mit den Ländern hatte der Bund im Oktober erzielt. Die Regierung erhofft sich laut Ministerrats-Punktation langfristig einen "beträchtlichen" volkswirtschaftlichen Effekt, wenn auch kurzfristig mit geringen Mehrkosten von rund 1,5 Millionen Euro pro Jahr zu rechnen sei, wie es heißt. Als Verfassungsmaterie braucht das Gesetz eine Zweidrittelmehrheit im Parlament. (APA)

 

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19 Postings
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13
14.12.2011, 00:50

Es handelt sich schlicht um den größten Abbau von Rechtsstaat, Demokratie und Menschenrechten in Österreich seit 1920.

Verbunden mit hohen Kosten und noch mehr Macht für die überflüssigen 9 Bundesländer.

Genial daneben!

Elegantestes Conversations-Lexicon für alle Stände
00
14.12.2011, 09:34

"Abbau von Rechtsstaat, Demokratie und Menschenrechten"

Begründung?

Hollerstrauch
00
14.12.2011, 10:39
Richterstaat

Richter sind nicht demokratisch legitimiert. Die Justiz ist traditionell schwarz-blau. Es gibt richtige "Richterdynastien" (uB: Bandion-Ortner). Der Föderalismus wird einbetoniert, weil die Länder sich durch die starke Verengung des Zugangs zum VwGH alles selber "richten" können. Die Beamten in den Landesregierungen werden ebenso von den Landeshäuptlingen handverlesen sein wie die Richter in den Landesverwaltungsgerichten, die die diese kontrollieren sollen. Und die Menschenrechte werden in Österreich nirgends so sanktionslos mit Füßen getreten wie in der Gerichtsbarkeit (Tierschützerprozess). Und das alles wird auch noch eine Menge Geld kosten. Die Länder werden schon im Jänner 2012 20 Millionen überwiesen bekommen.

Helmut Moesl
00
14.12.2011, 11:27

Ich stelle fest, Sie haben ein größeres Problem mit unabhängigen Richtern als mit weisungsgebundenen Verwaltungsbediensteten.

Außer Vorurteilen gegen den Vollzugsföderalismus und Verallgemeinerungen sonst noch etwas?

Elegantestes Conversations-Lexicon für alle Stände
00
14.12.2011, 13:46

"Richter nicht demokratisch legitimiert." - Doch, aber mittelbar. Genauso wie UVS, UFS, hunderte Berufungsbehörden usw.

"Die Justiz traditionell schwarz-blau." - Eher eine Inzestpartie. Aber schauen wir einmal, die neuen VerwG sollten für Quereinsteiger offener sein.

"Föderalismus wird einbetoniert" - Länder abschaffen wird es in den nächsten 100 Jahren nicht spielen. Lieber klare Strukturen als der jetzige Murks.

"die Richter in den Landesverwaltungsgerichten" - Das wird ein Problem sein, insb dort, wo die UVS nicht richtig funktionieren. Sie unterliegen aber der Kontrolle des VfGH.

"Und das alles wird auch noch eine Menge Geld kosten." - Nur im Anlauf. Außerdem spart man eine Menge Kosten in Verfahren, die bei den Parteien anfallen.

Hollerstrauch
20
14.12.2011, 12:13

Ich habe täglich mit Richtern zu tun....

Helmut Moesl
00
14.12.2011, 06:42
Mein Gott, da wird e i n m a l etwas Vernünftiges gemacht und schon wieder geht die Suderei los.

Sie haben keine Ahnung vom geltenden Rechtswegesystem. Sonst wüssten Sie, dass der Zugang zum VwGH schon jetzt eingeschränkt ist und mit den Landesverwaltungsgerichten erster Instanz endlich einmal flächendeckend in allen Verwaltungsmaterien der Weg zu einem Gericht iSd Art 6 EMRK und Art 47 GRC (Recht auf ein faires Verfahren) mit voller Tatsachenkognition eröffnet wird.

Wenn Sie unter "Demokratie" die Ministerverantwortlichkeit für erteilte Weisungen verstehen: Na ja. Für den Rechtsschutz kann das wohl nicht gelten, da würde im Instanzenzug letztendlich der Minister über seine eigene politische Weisung befinden. Da hätten Sie schon bei der Einführung der UVS - dadurch Österreich im Strafrecht erstmals EMRK-konform - aufschreien müssen.

germany´s next topfmodel
11
14.12.2011, 08:15

Sie spitzen wohl auf eine der vielen neuen Richterstellen. Ob 2014 noch genug Geld dafuer da ist?

Kaiser Borax
00
13.12.2011, 22:05

Wo ist die Regierungsvorlage? Warum dauert das immer tagelang, bis so wichtige Dokumente zugänglich sind?
Und weiß jemand, wo es das Gutachten des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt zu den Studiengebühren nachzulesen gibt?

Georg Bürstmayr
01
13.12.2011, 18:21
Ein Bundesamt für Asyl und Migration - hurra, wir vermengen Äpfel und Birnen, is eh nur Obst!

Asyl soll erhalten, wer seine Heimat unfreiwillig verlassen musste, weil er / sie dort verfolgt wird.

Migration ieS ist dagegen das (mehr oder weniger) freiwillige Verlassen der eigenen Heimat.

Für die Gewährung von Asyl zählt, was Österreich für einen Asylwerber leisten kann (nämlich Schutz bieten). Eine "Asylquote" kann und darf es nicht geben.

Für die Migration zählt, was MigrantInnen für Österreich leisten können. Migrationsquoten hatte Österreich etliche Jahre lang.

Gemeinsam haben beide Themen nur, dass es um Nicht-Österreicher geht, sonst aber herzlich wenig.

Dafür ein gemeinsames Bundesamt zu schaffen halte ich, pardon, für eine wirklich dumme Idee.

FrühpensionsTschuschnLesbenHausfrau
10
13.12.2011, 17:48
Endlich ein Schritt in die richtige Richtung

um die Bundesländer auf das nötigste zu reduzieren. Wenn einmal UVS und UFS weg sind geht es hoffentlich der mittelbaren Bundesverwaltung an den Kragen - mal schauen wie das den Onkels Erwin und Michel gefällt?

Bauti11
01
13.12.2011, 19:52

Ach Gottchen, kann man so daneben liegen? Die Landesverwaltungsgerichte sind Gottseidank Landesbehörden, die UVS wechseln nur den Namen...

FrühpensionsTschuschnLesbenHausfrau
00
18.12.2011, 16:11
Das passt aber irgendwie nicht

zu Art. 82 B-VG.

germany´s next topfmodel
00
13.12.2011, 19:46

träumens weiter...

Hollerstrauch
00
13.12.2011, 19:19
Erwin und Michel reiben sich die Hände!

Ulrich Stern
 
00
13.12.2011, 17:31
Culpa in eligendo

Wer ist für die personelle Besetzung der Landesverwaltungsgerichtshöfe zuständig?

Hollerstrauch
02
13.12.2011, 19:18
Die Landeshauptleute!

Das war Bedingung für die Zustimmung! So viel zur Verbesserung des Rechtsschutzes. Der Zugang zum VwGH wird stark eingeschränkt werden. Die Länder können sich in Zukunft alles selber ausmauscheln. Die Beamten in den Landesregierungen und die Richter bei den Landesverwaltungsgerichten werden alle handverlesen.

Bauti11
00
13.12.2011, 19:53

san´s neidisch?

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