Nach Hitler-Gruß

Soldat wegen Wiederbetätigung zu 18 Monaten verurteilt

12. Dezember 2011, 16:39

Sechs Monate davon muss der Kärntner unbedingt in Haft sein - 20-Jähriger zeigte als Gefreiter des Bundesheeres in Bosnien Hitler-Gruß gezeigt und rief "Sieg Heil"

Ein zwanzig Jahre alter Kärntner ist am Montag am Landesgericht Klagenfurt von einem Geschworenengericht wegen Verstoßes gegen das Verbotsgesetz zu 18 Monaten Haft, sechs davon unbedingt, verurteilt worden. Laut Staatsanwalt Bernhard Kaplaner hatte der junge Mann als Gefreiter des österreichischen Bundesheeres bei einem Auslandseinsatz in Bosnien-Herzegowina im Jahr 2010 seine rechte Hand zum Hitler-Gruß erhoben und unter anderem "Sieg Heil" gerufen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Rechte Tätowierungen

Nach Ableistung seines Präsenzdienstes hatte sich der Kärntner freiwillig zum Auslandseinsatz nahe der bosnischen Hauptstadt Sarajevo gemeldet. Bereits während des Assistenzeinsatzes im Burgenland im Mai 2010 hatte er sich eine Tätowierung am rechten Oberarm machen lassen. Unter anderem ließ er sich SS-Runen und die Abkürzung ABK (Arische Bruderschaft Kärnten) stechen. Kaum in Sarajevo angekommen ließ sich der junge Mann dann noch "Blut und Ehre" - also das Motto der Hitlerjugend - am rechten Unterarm anbringen.

Bei einer Geburtstagsfeier am 17. November in einem Lokal in der bosnischen Hauptstadt soll der 20-Jährige dann seinen Arm zum Hitlergruß erhoben und "Sieg Heil" gerufen haben. Bei der Heimfahrt mit einem Bundesheerfahrzeug soll er dann laut Staatsanwalt einen Kameraden mit Migrationshintergrund mit den Worten "Du Ausländersau, ich bring euch alle um" attackiert und mehrfach "Heil Hitler" und "Blut und Ehre" gerufen haben.

"Ich habe nicht nachgedacht"

"Ich habe nicht nachgedacht, ich habe diese Tätowierungen einfach anbringen lassen", erklärte der Angeklagte den Geschworenen. Dass er in dem Lokal in Sarajevo die Hand zum Hitlergruß erhoben habe, bestritt der Kärntner. An die Vorfälle während der Heimfahrt in das Camp der Österreicher könne er sich wegen reichlichem Alkoholgenuss nicht mehr erinnern.

Ideologisch wollte der Kärntner mit Nationalsozialismus nach eigenen Angaben nicht zu tun haben. Die Begriffe "arisch" oder "Blut und Ehre" habe er in seinen Tattoos lediglich verwendet, um etwas zu haben, "was sonst keiner hat". Solche Begriffe würde er heute bestimmt nicht mehr wählen, sondern sich höchstens "ein Kreuz mit den Initialen meiner Eltern" stechen lassen, erklärte der Bursche. Eine der inkriminierenden Tätowierungen hat der junge Mann inzwischen bereits überarbeiten lassen, die zweite Tätowierung - und damit ihr nationalsozialistischer Inhalt - soll in Kürze verschwinden.

Trotz seiner späten Einsicht befand der Geschworenensenat den jungen Mann für schuldig. Er wurde zu 18 Monaten Haft, sechs davon unbedingt verurteilt. Ein Soldat im Friedenseinsatz im Ausland gebe "eine Visitenkarte des Österreichischen Staates" ab, erklärte Richterin Michaela Sanin. Der Angeklagte nahm das Urteil an, Staatsanwalt Kaplaner gab keine Erklärung ab. (APA)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 87
1 2 3
Folgendes...
 
00
28.1.2012, 11:35
Heute würde er sich nur noch ein Kreuz mit den Initialen seiner Eltern stechen lassen.

Ja klar. Wenn die "Hans" und "Julia" heißen, glaube ich das sogar... Oder "Hans" und "Hermine" |-D

drfeurstein1
00
22.1.2012, 17:51

aha

AMKO
10
15.12.2011, 22:08

so kann man den österreichischen Primitivismus exportieren

Befreier von Butter und Eier
11
14.12.2011, 13:18
Ich habe nicht nachgedacht

Tja, ein altes Problem der Braunen. Denken ist halt nicht ihre Stärke.

Mein Verteidiger gehört psychiatriert
02
13.12.2011, 15:13
Gefährliche Drohung in besoffenem Zustand - "ich bring euch alle um" -, das läßt man sich einreden.

Disziplinäre Maßnahmen wegen das Ansehen der Truppe gefährdende Sprüche/Grölereien - kein Problem.

Aber 6 Monate unbedingt wg. "Wiederbetätigung" (Sprüche, Tatoos!) sind ein Witz und zeigen nur, daß dieses Gesetz (die Paragraphen 3g und 3h) endlich mal repariert werden müßte.

Der lachende Mann
00
13.12.2011, 16:40
Ja, da gehört eine Lex Carinthia hinein

sennowise
00
13.12.2011, 14:20
Schön und gut

das war dumm und blöd und letzklassig und geschmacklos und ist auch zu bestrafen. Aber 6 Monate unbedingt? Ein halbes Jahr Häuslputzen in Mauthausen, sowas könnte man sich vorstellen....
Wenn ich dran denk was der Polizist, der den jugendlichen in Krems aus Abenteuerlust erschossen hat, dann kann ich nur den Kopf schütteln.

1.Kp / EW 74
 
00
13.12.2011, 12:43
Das Ergebnis des militärischen Disziplinarverfahrens

hätt mich noch ineressiert...

Ich hoffe, dabei wird aus dem Vollen geschöpft.

AlBundyFan
 
04
13.12.2011, 10:52
leider sind worte schlimmer als taten

hätte er dem türken zusammengeschlagen und er hätte bleibende schäden davongetragen (zb. blind auf einem auge) hätte er auch nicht mehr strafe bekommen.

ohne bleibende schäden wärs ein "dudu-tust jetzt aber nimma" und einer 3-monatigen bedingten strafe gekommen.

aber er hat ja worte benutzt und mit der hand gezeigt.....ein rechtsradikaler schläger ist für das gesetz weniger schlimm.

Michail Bakunin
24
13.12.2011, 10:26

Sagenhaft. Bei fast jedem Prozess zum Thema kommt als Verteidigungsstrageie "ich war zu besoffen" und "ich habe nichts gedacht". Haben die alle den selben Verteidiger? Ist besoffen nichts Denken Grundvoraussetzung für eine rechtsextreme Gesinnung?

Die ABK scheint ja überhaupt angehäufte teutschteutsche Intelligenz zu sein: http://ktnv1.orf.at/stories/92950

So richtig Freude hätte er erst, wenn man ihn mit einigen von der Aryan Brotherhood in eine Zelle sperren würde. Die fänden das Klauen ihres Namens wahrscheinlich nicht lustig. Blood & Honour vermutlich auch nicht...

http://tinyurl.com/d2kfrzh

Lt K.....
21
18.12.2011, 08:52

Was haben Sie denn gegen Teutsche ?

AlBundyFan
 
03
13.12.2011, 10:49
das ist aber keine argumentation von rechten

sondern von allen verbrechern egal was sie gemacht haben.

besoffen, kann mcih nicht erinnern => halbe strafe
unzurechnungsfähig => keine strafe
vorübergehend unzurechnungsfähig => keine strafe und leben geht weiter wie bisher-man kann heimgehen.

egal was jemand getan hat.der verteidiger versucht punkt 1-3 für seinen mandanten rauszuschinden und zumindest 1+2 werden sehr oft vom richter gewährt.

Der Vater Staat
00
13.12.2011, 10:14
Berufsheer JETZT!

So schnell wie möglich ein Berufsheer einführen - der Aufbau der ostmärkischen Streitkräfte muss vorangetrieben werden! Brauner wirds nicht!

Der Waehlerwille
 
12
13.12.2011, 09:53
Und da sind die Relativierer und Verharmloser schon wieder am zappeln ...

Daniel Dillinger
 
213
13.12.2011, 08:54

Da hätte er lieber als Autofahrer ein Kind ermorden sollen, da wäre er straffrei geblieben.

Larry Seinsfeld
11
13.12.2011, 14:15
ermorden???

Sie meinen wohl eher fahrlässige Tötung? ein erheblicher Unterschied...

rote Lola2
10
13.12.2011, 11:33
aha,...

und wie kommen`s jetzt da drauf?

Claidheamh Mòr
016
13.12.2011, 03:33
"Ich habe nicht nachgedacht, ich habe diese Tätowierungen einfach anbringen lassen"

Und so etwas gibt man eine Waffe in die Hand ?

Der waere bei mir schon allein geistig untauglich.

Als Richter jedoch wueder ich mir verarschtvorkommen, und das Strafmass gleich mal hinaufsetzen.

Ich hoffe , der StA beruft.

Peter Hammer 06
00
18.12.2011, 12:49
Diese "Nichtdenker" würden sich eher den Arm....

...amputieren, als sich z.B. einen DAVIDSTERN oder eine KORANSURE tätowieren zu lassen.
Pappenheimer der RECHTEN eben....

wildkater
00
14.12.2011, 13:56
Unfähig wäre er bei mir schon nach...

"Ich habe nicht nachgedacht".

Und aus.

Hubert Ungeist
 
23
13.12.2011, 07:30
Naja die meisten die sich freiwillig melden

sind vermutlich auf diesen Niveau - und zwar in allen Armeen der Welt

Walther45
14
13.12.2011, 10:08
Diskriminierung

Deine Wortmeldung diskriminiert alle Soldaten die im Friedenseinsatz stehen und die Bevölkerung vor Übergriffen schützen.

Cle Mens
10
13.12.2011, 12:15
Aber es stimmt leider.

Truth is a Troll
11
13.12.2011, 13:23

Das weißt du weil.. du kennst 2 Soldaten die so sind.

Cle Mens
21
13.12.2011, 16:39
Im Unterschied zu dir war ich schon beim Militär.

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 87
1 2 3

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.