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"Das bringt sicher Unfrieden", sagt Irene Holzbauer, "das würde ich niemanden raten". Ob der Chef alle Mitarbeiter zur Weihnachtsfeier einladen muss, ist für Holzbauer, Arbeitsrechtsexpertin bei der Arbeiterkammer Wien, mehr eine virtuelle Frage als ein tatsächliches Problem, das sie aus der Praxis kennt. "Ich habe noch nie gehört, dass eine Auswahl getroffen wird."
Theoretisch könnte ein Chef gewisse Leute aus der Firma nicht einladen. Einfach, weil sie ihm nicht zu Gesicht stehen oder er sich vor Konkurrenz fürchtet. Zum Beispiel als abendliche Stimmungskanone. Eine solche Vorgehensweise wäre nur legitim, wenn es sehr triftige Gründe für deren Absenz gäbe, ansonsten handle es sich um klare Fälle von Diskriminierung, erklärt Holzbauer gegenüber derStandard.at. Ein triftiger Grund ist zum Beispiel, dass Leute den Betrieb am Laufen halten müssen, während die anderen zelebrieren.
Freiwillig in der Freizeit
Bei Weihnachtsfeiern müsse man unterscheiden, ob diese innerhalb oder außerhalb der Arbeitszeit stattfinden. Während der Arbeitszeit besteht Anwesenheitspflicht: "Das wird auch bezahlt." Geht die Sause zum Beispiel am Abend über die Bühne, dann ist die Teilnahme freiwillig und wird in der Regel auch nicht entlohnt. Für Holzbauer ist es ein Akt der Höflichkeit, sich zumindest für die Einladung zu bedanken und mitzuteilen, warum man nicht kommen kann: "Kommentarloses Nichterscheinen würde ich nicht empfehlen."
Ein "Recht" auf eine Firmenfeier existiert nicht. Selbst wenn es jahrelanger Brauch ist, kann man Weihnachtsfeiern nicht als betriebliche Übung definieren. Die sind dadurch gekennzeichnet, dass sich aufgrund von Regelmäßigkeit ein rechtlicher Anspruch ableiten lässt. Das könne man nicht auf Weihnachtsfeiern ummünzen. Unternehmen müssen ja jedes Jahr aufs Neue ihre wirtschaftliche Lage ins Kalkül ziehen, so Holzbauer. Feten sind schließlich nicht billig.
Entlassungsgründe
Auch wenn Feiern in der Freizeit stattfinden, sollte man die Regeln des Anstandes nicht komplett über Bord werfen. "Beleidigungen oder Formen von sexueller Belästigung können sehr wohl arbeitsrechtliche Konsequenzen haben", erläutert die Arbeitsrechtsexpertin. Und als Futter für Entlassungen dienen, da es sich um "Nahebeziehungen zum Job" handle. In Deutschland konnte ein Betriebsrat gefeuert werden, weil es auf einer Weihnachtsfeier zum einen tätlichen Übergriff kam. Ein Arbeitsgericht in Österreich würde sich diesem Urteil wohl anschließen.
Prinzipiell ist je nach Schwere des Delikts zu unterscheiden, ob Entlassungen legitim sind. Verweigerter Applaus nach der Ansprache oder Buhrufe währenddessen dürften zu wenig sein, Beschimpfungen der übleren Sorte, die die Ehre verletzen, sind wohl ausreichend. Vorherige Unbescholtenheit kann als Milderungsgrund ins Treffen geführt werden.
Präventiv lassen sich Alkoholexzesse und daraus resultierende Vorfälle, die das Arbeitsrecht tangieren, schwer verhindern. Zumindest nicht, wenn es eine Fete in der Freizeit ist. Ein Alkoholverbot für die Mitarbeiter ist in solchen Fällen normalerweise nicht zulässig. Im Gegensatz zu Feiern in der Dienstzeit, wo sich die Teilnehmenden an den betrieblichen Ordnungsvorschriften zu orientieren haben. (om, derStandard.at, 13.12.2011)
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wer nicht auf die weihnachtsfeier geht, weil ihm alle kollgeInnen und chefs so zwider sind, dass er nichtmal gratisfutter mit ihnen gemeinsam einnehmen möchte, dem empfehle ich den cv upzudaten und sich mal schnell umzuschauen. es kann nämlich angenommen werden, dass das auf gegenseitigkeit beruht und die nächste umstrukturierung kommt bestimmt.
In manchen Firmen ist die WF auch eine Möglichkeit nach oben zu strampeln und bei den Chefitäten sich einzuschliemen.
Als Leiharbeiter halte ich es so: Mensch 2. Klasse folge Arbeit 2. Klasse ...
Aber jetzt zur Grossen Sausse ... siehe Luis Defunes
Juchu Zensur:Lieber Standard,
deutsche Kollegen, die in Österreich arbeiten und leben, aber weiterhin bundesdeutsche Wörter und Rituale einhalten sind vielleicht nett, eine Bereicherung, besser als Inländer oder was weiss ich noch alles, aber sie sind NICHT erfolgreich integriert.
Oder wirds zensuriert, weil ich nicht in FPÖmanier die Germanen ignoriere und stattdessen auf andere Gruppen losgehen sollte? (zB Schweizer?)
Aber nicht bei Tisch sondern wenn Teutone zB ins Amt geht.
da blablabla nichts für......FALSCH
Die Verweigerung zu akzeptieren, dass Österreich ein vor allem katholisches Land mit dazugehörigem Obrigkeitsdenken ist. ABER der Österreicher sich deswegen umso weniger um Regeln sch***.
Kabaret und nicht kabarett. Und da ist nicht nur die schreibweise von Belang. Ein Kabaret (stummes T) kann auch nicht politisch sein.
Und für jedesmal ein in diesem Zusammenhang geäußertes "Comedian" würde ich am liebsten speiben gehen.
Nicht eingeladen werden alle Menschen 2ter Klasse, also jene, die seit Jahren den selben Job machen wie die "Mitarbeiter", jedoch das Pech haben, aus finanzkosmetischen Gründen über eine Leiharbeiterfirma hier arbeiten zu müssen. Auch ehemalige Mitarbeiter, die gekündigt und via Leihfirma wieder zurückgemietet wurden, gelten bei der Weihnachtsfeier nicht mehr als Mitarbeiter.
Nur wenn es während des Jahres darum geht, mehr Arbeit auf alle aufzuteilen oder sonstwie mehr Druck zu machen sind alle gleich, da wird niemand diskriminiert...
Bei uns wird das regelmäßig so gehandhabt!! Gehört zum "Benehmen" der Leitung dazu.
Die interne Struktur ist so aufgeblasen und wird so oft abgeändert, dass man eine tolle "Ausrede" hat warum immer mal Leute vergessen werden (obwohl eine eindeutige Zuordnung rein technisch ja existiert). Wer danach von den anderen Mitarbeitern gefragt wird warum man nicht gekommen ist, darf aber auch nicht sagen, er war nicht geladen. Da gabs auch schon "Abmahnungen" wegen "Verleumdung".
muss man die Gründe für eine Nichtanmeldung angeben wenn man nicht persönlich eingeladen wurde?
oder lässt sich doch nicht so einfach pauschalieren was in jeder Firma individuell gehandhabt wird?
Ich denke, sofern die Weihnachtsfeier während der reg. Arbeitszeit stattfindet, wären Sie verpflichtet, triftige Gründe für eine Nichtteilnahme auch ohne pers. Einladung zu geben. Der AG könnte Sie ja, bei Nichtteilnahme dann zu anderen Arbeiten einteilen, rechtlich gesehen.
Aber auch so wäre es höflich, wenn Sie auch nicht direkt eingeladen sind, die Einladung mit diesem und jenem Grund höflich Auszuschlagen. (Muss ja nicht unbedingt der Wahrheit entsprechen). Wenn es außerhalb der Arbeitszeit stattfindet, ist es ebenfalls höflich, rechtzeitig die Absage oder Nichtteilnahme bekanntzugeben. (Bei geringer MA Anzahl).
Es ermöglicht dem AG Planungssicherheit, bsp. Bestellung von Tischen, Menüs falls es in einer Lokalität stattfindet etc.
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