Causa Madoff

Klagen laut OGH in Österreich zulässig

12. Dezember 2011, 09:15

Bank Austria blitzte vor dem Obersten Gerichtshof mit dem Argument ab, dass sie die Sache nichts mehr angeht

Wien - In der Causa rund um den Milliardenbetrüger Bernard Madoff hat der Oberste Gerichtshof (OGH) in Österreich zugunsten der Anleger entschieden. Laut OGH sind Klagen nach dem Anlagedebakel Primeo in Österreich zulässig. Sie könnten nicht mit dem Argument aus der Welt geschafft werden, dass kein österreichisches Gericht in der rund um den Globus spielenden Affäre zuständig sei, berichtet das "WirtschaftsBlatt" in seiner Montagausgabe. Der in Österreich von der Bank Austria angebotene Primeo-Fonds hatte - laut Kläger ausschließlich - in den Herald-Fonds investiert. Hinter diesem stand Madoff. Er hatte über Jahre mit Anlegergeld ein Pyramidenspiel betrieben und Anleger damit um 50 Mrd. Dollar betrogen.

Ein niederösterreichischer Investor, der 2004 knapp 42.000 Euro in den Primeo-Fonds investierte, klagte nach dem Einsturz der Madoff 'schen Investment-Pyramide. Beklagt waren die Bank Austria (als Repräsentantin des Fonds), die HSBC (Depotbank) und die Bank of Bermudas-Cayman (Fondsverwalterin). Die HSBC sitzt in Luxemburg, die Fonds-Verwalterin auf den Cayman Islands. Ohne Repräsentant können Anleger ausländische Fonds nicht in Österreich klagen. Somit wurde gegen die Klage des Anwalts und Fondsrecht-Spezialisten, Wolfgang Haslinger, eingewandt, dass gar keine "inländische Gerichtsbarkeit" bestehe: Die Klage gehöre vor ein ausländisches Gericht. Das Verfahren ging durch die Instanzen, nun liegt der entscheidende Beschluss des OGH (7 Ob245/10w) vor: Die zwei Banken und ihre Cayman-Branchenkollegin sind vor dem OGH abgeblitzt. "Sämtliche Klagen gegen die HSBC und die Bank of Bermuda-Cayman sind in Österreich zulässig", zitiert die Zeitung Haslinger.

Nachdem Madoff zu 150 Jahren Haft verurteilt worden, gingen auch in Österreich die Wogen hoch. Die Bank Austria hatte sich daher im Juni 2009 dazu entschlossen, das Kapitel Madoff zu beenden und veröffentlichte im Amtsblatt der Wiener Zeitung, dass sie seinen Fonds nicht mehr repräsentiert. Die Bank Austria hätte die Beendigung ihrer Repräsentationstätigkeit für den Madoff-Fonds per Inserat nicht rechtswirksam durchführen können, da das nur die ausländische Gesellschaft tun kann. "Die Erstbeklagte (Bank Austria, Anm.) ist daher noch immer Repräsentantin der Drittbeklagten (Bank of Bermuda-Cayman, Anm.)", so der OGH. Die Bank Austria betont, das man bloß Zustellungsbevollmächtigter ist. "Etwaige Schadenersatzansprüche sind gegen HSBC und Bank of Bermuda zu richten", sagte ein Sprecher laut "WirtschaftBlatt". Sie können der Bank Austria aber zugestellt werden.(APA)

Zivilgeselle
00
12.12.2011, 18:03
Brief der "Finanzmafia" (Wolfgang Hetzer)

Kassiert haben wir jede Menge kick-back Gebühren. Dafür haben wir auch nie nachgeschaut, wo das Geld "vermehrt" wurde.

Lieber Geschädigter !

Bitte bringen Sie Ihre "werte" Klage auf den Cayman Islands oder den "British Virgin Islands" gegen die dortigen Briefkästen ein.

Auf die Justiz der Seeräuberinseln ist mehr Verlass als auf die Gerichtsbarkeit in Österreich.

GARANTIERT !!!!

Hochachtungsvoll

Ihre italienisch infiltrierten Staatsbanker

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