An dieser Stelle war letztens von "R-Plänen" der Wiener Straßenreinigung die Rede: In diesen Plänen sind Radwege verzeichnet, die bei Schneefall heuer angeblich flink geräumt werden werden. Etwa 250 Kilometer Radwege sollen das sein.

Freilich wirft die Ankündigung Fragen auf: Gilt die Radwegebenutzungspflicht dann nur auf geräumten Radwegen? Wer definiert "geräumt" – und kommuniziert das dann wem wo wie?

In der StVO, erklärt der ARBÖ auf STANDARD-Anfrage, fände sich dazu keine klare Regel: Die "Unmöglichkeit der Benützbarkeit" hebe zwar die Benützungspflicht auf – dennoch sei dies "ein Graubereich."

Der ÖAMTC verweist jedoch auf ein OGH-Urteil aus 1964: Ein Radler bekam Recht, als er aus Angst vor Eis auf dem Radweg die Straße nahm. Auch IG Fahrrad und ARGUS sehen das so. Laut ARGUS erlaubt schon ein unvollständig geräumter Mehrzweck-/Radstreifen das Ausweichen auf die Fahrbahn.

FP-Verkehrssprecher Toni Mahdalik meint dagegen, "dass Radfahrer bei Schneelage und Glatteis weder auf Radwegen noch auf der Straße etwas verloren haben". Die Radwegeräumung sei "Steuergeldverschwendung".

Was die Kommunikation über die Benutzbarkeit angeht, setzt Wiens Radverkehrskoordinator Martin Blum auf die "Selbstorganisationsfähigkeit der Verkehrsteilnehmer". Juristisch, so der ÖAMTC, halte das aber leider nicht: Gesetzlich vorgesehen wäre, "die Gebotstafeln zu verhängen". Dies sei jedoch lebensfremd: "Da wird es einfacher sein, gleich den Schnee wegzuräumen." (Thomas Rottenberg/DER STANDARD/Automobil/09.12.2011)