Burgenländisches Unternehmen muss ab sofort Produktion und Vertrieb seines Schoko-Hasen unterlassen, das OLG Wien weist die Berufung ab
Wien - Der seit dem Jahr 2004 durch die Instanzen hoppelnde
Schoko-Osterhase ist um eine Gerichtsentscheidung reicher: Die
burgenländische Firma Hauswirth muss ab sofort die Produktion und den
Vertrieb ihres in Goldfolie gewickelten Schokolade-Hasen unterlassen.
Dies ergibt sich aus Abweisung einer Berufung von Hauswirth durch das
Oberlandesgericht (OLG) Wien, womit ein entsprechendes Urteil von
März 2011 bestätigt wurde. Damals war eine Verwechslungsgefahr des in
Goldfolie gewickelten Hauswirth-Hasen mit dem "Goldhasen" von Lindt
eingeräumt worden. Das OLG Wien hat die Urteilsveröffentlichung in
Sonntag-Ausgaben der "Kronen Zeitung" und des "Kurier" angeordnet.
Eine ordentliche Revision ist in dem Verfahren nicht zugelassen.
In einer Aussendung von Freitagnachmittag schreibt Lindt &
Sprüngli, es sei in diesem Verfahren keinesfalls um die Verdrängung
anderer Schokoladeosterhasen vom Markt gegangen. Es handle sich in
erster Linie um den legitimen Schutz einer eingetragenen, über
Jahrzehnte hinweg aufgebauten und inzwischen auf dem Markt
durchgesetzten Marke. Für das Schweizer Unternehmen ist der Goldhase
mit der roten Schleife eines der wichtigsten Produkte. Hergestellt
wird er in Deutschland. Auch dort hat sich sich Lindt & Sprüngli
gegen Konkurrenz gewehrt, allerdings bisher mit weniger Erfolg.
Dabei schien im Frühjahr sogar ein Vergleich in dem
Schoko-Osterhasen-Streit möglich. Zu einem Vergleichsvorschlag von
Lindt hatte Hauswirth Ende April zur APA erklärt, er wolle den
Schweizern ein Gegenangebot machen. Um jedoch nach dem Urteil des
Handelsgerichts Wien, das die Produktion seines "Prachthasen" in
Goldfolie untersagt hatte, nicht seine Rechtsmittel zu verlieren,
wolle er aber in Berufung gehen - die er nun verloren hat.
Als Bedingung für einen Vergleich hatte Lindt & Sprüngli verlangt,
dass Hauswirth das Urteil des Handelsgerichts nicht bekämpft.
Außerdem sollte Hauswirth die Prozesskosten ersetzen. Zusätzlich
erhob der Schweizer Konzern die Forderung, dass der Farbton der Folie
beim Hasen der Firma Hauswirth "erheblich" geändert werde. Einem
"verkäuflichen" Goldton könne man zustimmen, erklärte das
burgenländische Unternehmen damals. Es müsse aber "ein schönes,
warmes Gold" sein. Auch für das Mascherl, das der Hase um den Hals
trägt, hatte Lindt & Sprüngli eine Änderung der Farbe verlangt. "An
der rot-weiß-roten Masche führt kein Weg vorbei", meinte das
burgenländische Unternehmen aber dazu.
Einen EU-weiten Markenschutz für das Schokoladetier, wie es die
Schweizer wollten, lehnte ein EU-Gericht im vergangenen Dezember ab.
Lindt & Sprüngli hatte 2004 und 2005 beim EU-Harmonisierungsamt für
den Binnenmarkt (HABM) die Form seiner Goldhasen und Rentiere aus
Schokolade sowie das rote Halsband mit Glöckchen EU-weit schützen
wollen. Das HABM hatte diese Anmeldung für eine Gemeinschaftsmarke
abgelehnt.
Bei einer Eintragung als Gemeinschaftsmarke gilt der Markenschutz
laut HABM-Website für die gesamte Europäische Union. Lindt & Sprüngli
wäre es so europaweit möglich gewesen, Dritten zu verbieten, gleiche
oder ähnliche Osterhasen oder - zu Weihnachten eher aktuell -
Rentiere zu verkaufen.
Gegen die Ablehnung der Markenanmeldung beim HABM hatte Lindt &
Sprüngli eine Beschwerde eingelegt. Damit scheiterte das Schweizer
Unternehmen aber vor dem europäischen Gericht in Luxemburg. Wie
bereits das Amt sprach auch das Gericht den Lindt-Hasen, -Rentieren
sowie roten Bändern und Glöckchen die nötige Unterscheidungskraft ab. (APA)