Anleger zittern

AvW-Pleite: Gericht zerlegt Konkursmasse

9. Dezember 2011, 19:59

Viele Gläubigerforderungen wurden nur bei der Mutter eingebracht, nun ist unklar, ob man auch von Tochter Schadenersatz erhält

Wien - Ein Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH) lässt tausende Anleger der insolventen AvW zittern. Das Gericht befand, dass eine Zusammenlegung der Konkursmassen der Mutter AvW-Gruppe und der Tochter AvW-Invest rechtswidrig ist, berichtet die "Presse". Die Masseverwalter argumentierten stets für eine solche Zusammenlegung. Viele Anleger brachten ihre Forderungen deshalb nur bei der Mutter ein. Ob sie nun auch bei der Tochter Schadenersatz beanspruchen dürfen, ist ungewiss, so der Bericht. Denn möglicherweise ist die Verjährungsfrist dafür bereits abgelaufen.

Die AvW-Invest agierte jahrelang als Vertriebsgesellschaft der AvW-Gruppe und verkaufte Genussscheine. Der mittlerweile zu acht Jahren Haft verurteilte Wolfgang Auer-Welsbach schob Millionen zwischen den beiden Firmen hin und her. Deshalb sei nur schwer feststellbar, welcher Firma welches Vermögen zuzuordnen sei, hatten die Masseverwalter argumentiert. Der OGH befand: Die Tatsache, dass die zwei Firmen wirtschaftlich eine Einheit bildeten, ändere "nichts an der rechtlichen Selbstständigkeit". Das Urteil liegt der "Presse" vor.

Für die Anleger könnte die Entscheidung weitreichende Folgen haben: Von bisher 10.600 eingegangenen Forderungen stellten 8.100 Geschädigte ihren Antrag bei der Dachgesellschaft AvW-Gruppe und nur 2.500 bei der Tochter AvW-Invest. Dem Bericht zufolge ist möglich, dass nur aus dem Vermögen der AvW-Invest Geld für die Geschädigten übrig bleibt. Laut dem aktuellen Bericht der Masseverwalter konnten aus der AvW-Gruppe bisher 45,8 Mio. Euro an Vermögen veräußert werden. Aus der AvW-Invest sind es 21 Mio. Euro. Allerdings hat die Republik Österreich eine Forderung von 58 Mio. Euro an die Gruppe angemeldet. Noch ist nicht endgültig geklärt, ob diese vorrangig bedient wird. Sollte das der Fall sein, würden geschädigte Anleger eventuell nur aus dem Vermögen der AvW-Invest bedient werden.

"Das Urteil ist keine Tragödie", meinte Masseverwalter Gerhard Brandl zur "Presse". Man werde den Geschädigten nun empfehlen, ihre Ansprüche eben auch an die AvW-Invest zu stellen. Das sei zwar "unangenehm und mit einem zusätzlichen Aufwand verbunden". Es ändere aber nichts daran, "dass alle Geschädigten gleich behandelt werden." Anders sieht das der Anlegeranwalt Gerald Otto. Er vertritt mehrere Genussscheininhaber, die ihre Forderungen bereits bei der AvW-Invest eingebracht haben. Er war es auch, der die Zusammenlegung der beiden Gesellschaften vor dem OGH anfechten hat lassen. "Ich glaube nicht, dass Schadenersatzansprüche nun noch eingebracht werden können", erklärt Otto.

Unabhängig davon, wie die aktuellen Rechtsstreitigkeiten ausgehen: Vor 2014 werden die Betrogenen keinesfalls entschädigt werden. Ein weiterer Richtspruch des OGH steht nämlich noch aus. Darin geht es um die Frage, ob Genussscheine als Eigen- oder Fremdkapital zu werten sind. Eine Entschädigung steht den Anlegern nur zu, wenn es sich um Fremdkapital handelt. "Mit einer Entscheidung rechnen wir in ein bis zwei Jahren", sagt Brandl. (APA)

nvidia
 
00
10.12.2011, 16:06
schon in 2 Jahren? Wow ist das schnell, hätte ich denen gar nicht zugetraut

piola
00
10.12.2011, 13:03
Wenig überraschend

Jetzt haben es die Herrschaften schwarz auf weiß: auch in Kärnten sind zwei Gesellschaften zwei getrennte wirtschaftliche Einheiten. Dafür hat's den OGH gebraucht :-)

plebs et principes
01
10.12.2011, 10:52

das was hier abläuft, ist eine wahre schweinerei und jetzt will der Staat, dessen Aufsichtspflicht nicht im mindestens eingehalten wurde, die gesdchädigten nochmal zur kassa zu bitten. ist dem staat klar, dass z.b. das ennstal finanziell auf dauer geschädigt ist, weil hier der linz aber schon sowas von abegegrast hat?

Zensi
11
9.12.2011, 23:45
Verjährungsfrist abgelaufen... daran dürfen wir uns gewöhnen

Bei der Eifrigkeit, Kreativität der Ermittler bzw. Staats-anwälte ist das nicht anders zu erwarten oder ? Steht da etwa ein System dahinter oder? Sind die Ermittler und Staatsanwälte den Rechtsanwälten intellektuell weit unterlegen oder? dürfen sie nicht so ermitteln, wie es sich gehört und bei einfachen Straftätern üblich ist.Viele Möglichkeiten. Wer gibt dem Volk die Antwort?

Herzerzog Johann
00
10.12.2011, 09:16

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