Bundesregierung und Länder einig über "Kompetenzzentrum" für Spähsoftware
Die Innenminister der deutschen
Bundesregierung und der Bundesländern haben sich auf die Einrichtung
eines Kompetenzzentrums zur Entwicklung staatlicher Spähsoftware
geeinigt. Bei ihrer Herbstkonferenz in Wiesbaden beschlossen sie laut
Abschlussmitteilung, das Zentrum beim deutschen Bundeskriminalamt
(BKA) in Wiesbaden anzusiedeln. Zu dessen Aufgaben gehöre es, einen
standardisierten Anforderungskatalog für die bei den
Sicherheitsbehörden eingesetzte Programme, sogenannte Staatstrojaner,
zu entwickeln, der sich an deren "funktionalen,
sicherheitstechnischen und datenschutzrechtlichen Anforderungen"
orientiert.
Verfassungsrecht verletzt
Die Gründung des Zentrums ist eine Konsequenz aus der Affäre um
einen von einer Privatfirma entwickelten Staatstrojaner zur
Überwachung von Computern und Internetkommunikation, der von den
Behörden unbemerkt verfassungsrechtliche Vorgaben verletzt haben
soll. Der Fall war im Oktober durch eine Untersuchung des Chaos
Computer Clubs (CCC) publik geworden und hatte für Aufsehen gesorgt.
Der deutsche Innenminister Hans-Peter Friedrich lud die Länder danach
ein, ein gemeinsames Kompetenzzentrum zu gründen, um die Kontrolle
der Behörden über die Entwicklung von Spähprogrammen für polizeiliche
Überwachungen zu verbessern.
Neuer Trojaner soll entwickelt werden
"Längerfristig" werde mit dem Zentrum auch das Ziel verfolgt,
Software zu entwickeln, sagte ein Sprecher des gastgebenden
hessischen Innenministeriums am Freitag. Die Einrichtung solle ihre
Arbeit "so schnell wie möglich" aufnehmen. Ein genaues Datum werde in
dem Beschluss der Innenminister aber nicht genannt. Im Zuge der Affäre um den Staatstrojaner hatten Behördenvertreter
unter anderem auch bekanntgegeben, dass bei den Polizeibehörden der
Bundesländer, dem deutschen Verfassungsschutz und dem Zoll
unterschiedliche Versionen von Überwachungssoftware im Einsatz seien,
die von Privatfirmen entwickelt wurden. Die Programme sollen zum
Abhören von Telefonaten dienen, die digital verschlüsselt über das
Internet abgewickelt werden.
Durchsuchung des gesamten PCs nicht erlaubt
Das im Amtsdeutsch auch als Quellen-Telekommunikationsüberwachung
(Quellen-TKÜ) bezeichnete Abhörverfahren ist in Deutschland bei
Ermittlungen zu Straftaten zwar erlaubt, es müssen aber rechtliche
Grenzen beachtet werden. So dürfen die Programme nicht die
Durchsuchung des gesamten Rechners ermöglichen. (APA/AFP)