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Bundestrojaner reloaded

Die Innenminister der deutschen Bundesregierung und der Bundesländern haben sich auf die Einrichtung eines Kompetenzzentrums zur Entwicklung staatlicher Spähsoftware geeinigt. Bei ihrer Herbstkonferenz in Wiesbaden beschlossen sie laut Abschlussmitteilung, das Zentrum beim deutschen Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden anzusiedeln. Zu dessen Aufgaben gehöre es, einen standardisierten Anforderungskatalog für die bei den Sicherheitsbehörden eingesetzte Programme, sogenannte Staatstrojaner, zu entwickeln, der sich an deren "funktionalen, sicherheitstechnischen und datenschutzrechtlichen Anforderungen" orientiert.

Verfassungsrecht verletzt

Die Gründung des Zentrums ist eine Konsequenz aus der Affäre um einen von einer Privatfirma entwickelten Staatstrojaner zur Überwachung von Computern und Internetkommunikation, der von den Behörden unbemerkt verfassungsrechtliche Vorgaben verletzt haben soll. Der Fall war im Oktober durch eine Untersuchung des Chaos Computer Clubs (CCC) publik geworden und hatte für Aufsehen gesorgt. Der deutsche Innenminister Hans-Peter Friedrich lud die Länder danach ein, ein gemeinsames Kompetenzzentrum zu gründen, um die Kontrolle der Behörden über die Entwicklung von Spähprogrammen für polizeiliche Überwachungen zu verbessern.

Neuer Trojaner soll entwickelt werden

"Längerfristig" werde mit dem Zentrum auch das Ziel verfolgt, Software zu entwickeln, sagte ein Sprecher des gastgebenden hessischen Innenministeriums am Freitag. Die Einrichtung solle ihre Arbeit "so schnell wie möglich" aufnehmen. Ein genaues Datum werde in dem Beschluss der Innenminister aber nicht genannt. Im Zuge der Affäre um den Staatstrojaner hatten Behördenvertreter unter anderem auch bekanntgegeben, dass bei den Polizeibehörden der Bundesländer, dem deutschen Verfassungsschutz und dem Zoll unterschiedliche Versionen von Überwachungssoftware im Einsatz seien, die von Privatfirmen entwickelt wurden. Die Programme sollen zum Abhören von Telefonaten dienen, die digital verschlüsselt über das Internet abgewickelt werden.

Durchsuchung des gesamten PCs nicht erlaubt

Das im Amtsdeutsch auch als Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) bezeichnete Abhörverfahren ist in Deutschland bei Ermittlungen zu Straftaten zwar erlaubt, es müssen aber rechtliche Grenzen beachtet werden. So dürfen die Programme nicht die Durchsuchung des gesamten Rechners ermöglichen. (APA/AFP)